Wirtschaft und Finanzen

Antrag: „Mehr Sicherheit und Effizienz durch Bündelung der IT-Infrastruktur in der Stadt Frankfurt (Oder) - Zentrales kommunales Rechenzentrum“ 

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14.12.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.     Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Bündelung der dezentralen IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung selbst sowie deren Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen zu konzipieren und einzurichten. Diese Bündelung soll bei der Frankfurter Dienstleistungsholding angesiedelt werden. Das Konzept soll spätestens bis zum Ende des 2. Quartals 2022 vorgelegt werden.

2.     Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob diese Maßnahme in das Haushaltssicherungskonzept 2023 aufgenommen werden soll.

3.     Bis zur Entscheidung über das Konzept soll die derzeitige IT-Infrastruktur bestehen bleiben und keine weitere Maßnahme/ Investitionen getätigt werden. Es sollen keine neuen Server-Strukturen z.B. im sanierten Rathaus eingerichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Die HSK-Maßnahme 57 zur IT-Bündelung hat bisher nur das Teilergebnis "Gemeinsame Druckerstraße der Stadt (Verwaltung) mit der FDH" erbracht. Jetzt müssen weitere Maßnahmen zur IT- Bündelung zügig angegangen werden.

 

Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Bündelung der bislang dezentralen IT-Infrastruktur in einem zentralen kommunalen Rechenzentrum. Hier sollen alle Server der Stadtverwaltung selbst sowie deren Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen zusammengefasst werden.

 

Eine Bündelung der IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung und der Beteiligungsunternehmen ermöglicht einen zentralen Betrieb auf dem aktuellen Stand der Technik. Die beteiligten Einrichtungen müssen sich nicht mehr selbst um die technische Infrastruktur kümmern.

 

Eine Bündelung der IT-Infrastruktur und ihr zentraler Betrieb ermöglichen den höchsten Sicherheitsstandard für die Stadtverwaltung und die Beteiligungsunternehmen. Die Datensicherheit und Betriebssicherheit wird durch entsprechende Ausgestaltung der Systeme sichergestellt und der bestmögliche Schutz vor Hacker-Angriffen kann bereitgestellt werden.

 

Die Synergie- und Skaleneffekte, die sich aus der Bündelung ergeben, sparen Kosten für alle Beteiligten. Deshalb ist dies eine Maßnahme zur Haushaltssicherung.

 

Die Bündelung der IT-Infrastruktur soll schnell erfolgen, um die positiven Effekte schnell zu erreichen. In der Zwischenzeit soll nicht unnötig in die bestehende dezentrale Infrastruktur investiert werden.

 

Der zentrale Dienstleister zur IT-Bündelung könnte die FDH sein. Aufgrund ihrer Kompetenz kann die FDH diese zentrale Dienstleistung energieeffizient und weitgehend klimaneutral gestalten.

 

 

Der Antrag wurde in den Wirtschaftsausschuss verwiesen, wird dort behandelt und abgestimmt werden.

Anfrage: Wirtschaftlichkeits-untersuchungen

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§ 16 Abs. 1 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) fordert: „Bevor Investitionen beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.“

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  • Wurden für alle Investitionen im Haushalt 2021, mit Ausnahme der Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung gemäß § 16 Abs. 3 KomHKV, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt?

 

  • Werden für alle Investitionen im Haushalt 2022, mit Ausnahme der Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung gemäß § 16 Abs. 3 KomHKV, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt?

 

  • Was sind die Gründe, falls diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Investitionen nicht routinemäßig durchgeführt werden?

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung. 

 

Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4857 

Anfrage: Wirkung der Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2020 

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26.04.2021
Mit Wirkung ab 01.06.2020 erließ die Kämmerin eine Haushaltsperre gemäß § 71 BbgKVerf (20/VZI/0378). Damit sollten in jedem Budget 5 % der Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2020 weniger ausgegeben werden. Die Haushaltssperre galt für alle Ämter der Stadtverwaltung und für die beiden Eigenbetriebe.

Mit Erlass vom 05.08.2020 (20/VZI/0467) hob die Kämmerin die erlassene Haushaltsperre teilweise wieder auf, so dass ab 01.09.2020die externe Besetzung von Stellen wieder möglich war.

 

Ich frage die Kämmerin:

 

  • Wie hat sich die Haushaltssperre auf die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe insgesamt ausgewirkt? Welchen Anteil am Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2020 hat die Haushaltssperre? 

 

  • Bitte listen Sie tabellarisch die Auswirkungen für jedes Amt und die beiden Eigenbetriebe auf (Einsparung pro Amt bzw. Eigenbetrieb absolut in Euro und prozentual zum Budget).

 

  • Worauf sind die Unterschiede zwischen den Ämtern und Eigenbetrieben zurückführen (nur die wesentlichen Abweichungen zu den 5 %)?

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.


Antwort der Verwaltung

Beratungsschwerpunkt Flächenmanagement in der Stadt

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10.03.2021
Beratungsschwerpunkt zur Strategische Planungen der Stadtverwaltung für Gewerbegebiete, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Flächen für Erneuerbare Energien im Stadtgebiet beantragt

Kleine Anfrage: Digitalisierungsmaßnahmen in der Haushaltplanung

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Kleine Anfrage: Zuordnung der Produkte des Haushaltsplans

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Kleine Anfrage: Personalplanung

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12. November 2020
In zahlreichen Sitzungen (u.a. in der Informationsveranstaltung am 05.09.2019 und in der Debatte zum Personalentwicklungskonzept)  hat die Verwaltungsspitze auf die demografische Entwicklung in der Stadtverwaltung hingewiesen. 

Um dieses Thema in der Debatte des Haushalts und des Stellenplans 2021 richtig einschätzen zu können, frage ich den Oberbürgermeister:


Wieviel Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung scheiden je Amt jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 aus und wie viele Leitungsfunktionen sind darunter?

Bitte beantworten Sie die Frage in Form einer Liste, in der zur sachgemäßen Einordnung nicht nur die Anzahl der altersbedingt Ausscheidenden, sondern auch die pro Amt laut Stellenplan 2020 zu besetzenden Stellen sowie die am 30.09.2020 tatsächlich besetzten Stellen und der Altersdurchschnitt genannt werden.

Hier die Antwort der Verwaltung.

Anfrage: Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen

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28. Oktober 2020
Photovoltaik-Anlagen werden zunehmend auch ohne Förderung über das EEG wirtschaftlich. Besonders interessant sind für die Unternehmen Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, da diese eine hohe Wirtschaftlichkeit im Verhältnis zu den Investitionskosten aufweisen. Gegenwärtig gibt es einen Andrang von Solar-Energieinvestoren auf landwirtschaftliche Nutzflächen im Land Brandenburg. Dies führt zum einen zu einer Konkurrenz zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Energieerzeugung. Zum anderen greifen die Anlagen in Natur- und Landschaft ein und führen zu Veränderungen im Umfeld von Siedlungsgebieten. Anders als bei Windkraftanlagen fallen Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht unter die privilegierten Vorhaben im Außenbereich. Die Verantwortung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegt daher bei den Kommunen als Träger der Bauleitplanung.

 

Hierzu frage ich den Oberbürgermeister:

 

- Nutzt die Stadt die Planungshilfen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) für solche Anlagen, als auch das Positionspapier des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), in welchem ökologische Kriterien für solche Anlagen beschrieben werden? In welchem Amt ist dieses Thema angesiedelt?

 

- Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister für die Nutzung von Agro-Photovoltaik auf dem Stadtgebiet, bei der Energieerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert werden? Bei welchen Flächen ist eine Agro-Photovoltaik-Nutzung ausgeschlossen oder nicht angestrebt?

 

- Gibt es bereits PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen? Wenn ja welchen Anteil an PV-Anlagen machen sie aus?

 

- Wie viele Interessensbekundungen liegen aktuell für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen vor?

 

- In welchen Fällen häkt die Stadt solche Vorhaben aus gesamtstädtischer Sicht für sinnvoll, in welchen nicht?

 

- Welche planungsrechtlichen Änderungen müssten ggf. erfolgen bspw. Änderung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplan o.ä.?

 

- Plant der Oberbürgermeister, die Genehmigung von PV-Freiflächen an die Auflage eines ökologischen Gesamtkonzeptes zu binden, um Biodiversität und Artenschutz zu fördern, bspw. über Auflagen in Bebauungsplänen oder ergänzende Vereinbarungen?


Hier die Antwort der Verwaltung.

Anfrage: Frankfurt-Slubicer Handlungsplan

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14. Februar 2019

Veranlassung:
In der Vorlage 18/VZI/1401 hat die Verwaltung den Stand des Fortschreibungsprozesses des Frankfurt-Słubicer Handlungsplans bis 2030 dargestellt. Dabei wurde der Umsetzungsstand der Ziele des Handlungsplans mit den Buchstaben A bis G bewertet. In der "Aktualisierten Fassung des Frankfurt-Słubicer Handlungsplans 2010-2020 in Hinblick auf den Förderzeitraum 2014-2020" vom 07.05.2014 wurde u.a. als Ziel des Planes formuliert: "Schließlich sollen unsere Chancen im Wettbewerb um zukünftige Fördermittel optimiert werden." (Seite 5) 

Für die Evaluation des aktuellen Handlungsplans ist es deshalb sinnvoll zu erfahren, wie viele Fördermittel zur Umsetzung des Handlungsplans geflossen sind. Gleichzeitig ist es vor der Europawahl auch wichtig für die BürgerInnen zu erfahren, wie stark und in welcher Form sich die Europäische Union sind in unserer (Doppel-)Stadt engagiert hat.

 

Daher frage ich:
1. Welche finanziellen Mittel wurden bzw. werden zur Umsetzung des Frankfurt-Słubicer Handlungsplans 2010-2020 in der Periode der Fortschreibung von 2014 bis 2019 in der Doppelstadt eingesetzt? Bitte möglichst den einzelnen Maßnahmen zuordnen und den Fördermittelanteil und den Eigenanteil der Kommunen/ der Projektbeteiligten darstellen.

 

2. In welchem Umfang kann und konnte in diesem Zeitraum die Arbeit des Frankfurt-Slubicer Kooperationszentrums durch EU-Fördermittel unterstützt werden (Finanzierung von Personal- und Sachmitteln)?

 

3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der /Investitionen/, die in diesem Zeitraum in Frankfurt (Oder) und in der Doppelstadt finanziert werden konnten. Bitte den Fördermittelanteil und den Eigenanteil der Kommunen/ der Projektbeteiligten darstellen.

 

4. Welche Gesamtsumme aus EU-Fördermitteln ist in diesem Zeitraum nach Frankfurt (Oder) und in die Doppelstadt zur Umsetzung des Handlungsplans geflossen? Bitte den Fördermittelanteil und den Eigenanteil der Kommunen/ der Projektbeteiligten darstellen.

 

5. Welche weiteren EU-Fördermittel außerhalb der Umsetzung des Handlungsplans sind nach Frankfurt (Oder) geflossen, an deren Akquirierung die Verwaltung beteiligt war?

 

6. Welche Zahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fließen jährlich nach Frankfurt (Oder). Bitte Gesamtsumme in den Jahren 2016 und 2017 darstellen.

 

Ich bitte um schriftliche und mündliche Beantwortung.

Anfrage: Förderung aus der Klimaschutzrichtlinie für städt. Unternehmen

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14. Februar 2019

Die neue "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld" des Bundesumweltministeriums (BMU) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Neu ist u.a., dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind. Es kann bspw. Ein Energie- und Umweltmanagement und ein Klimaschutzkonzept sowie eine Personalstelle zur Umsetzung beantragt werden. Auch investive Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen kommunalen Aufgabenfeldern sind möglich. 

 

Daher frage ich:

1. Plant der Oberbürgermeister als Gesellschafter der städtischen Unternehmen (insb. sind hier wohl Wowi, FDH, FWA und Pflege gGmbH relevant) eine Antragstellung anzustoßen? Bitte begründen.

 

2. Wenn ja, in welchen Unternehmen scheint dies sinnvoll?

 

3. Ist geplant Fördermittel für Projekte innerhalb der Stadtverwaltung zu beantragen?

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.