Soziales und Integration

Anfrage: Inklusion von Kindern mit Integrationsstatus in den Frankfurter Kitas  

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Die Inklusion von Kindern mit Integrationsstatus in den Frankfurter Kitas ist wichtiger Teil gesellschaftlicher Bildungsarbeit und wichtig für einen guten Start in die Schule. Gleichzeitig setzen die Kitas hier ihren Auftrag für die Partizipation der Familien und Kinder um. Kinder mit Integrationsstatus C stellen Kitas vor besondere Herausforderungen, da sie eine zeitintensive personelle und fachliche Betreuung und Förderung benötigen. In einigen Fällen werden deshalb Anträge auf zusätzliche Einzelfallhelfer*innen gestellt, um dem Inklusionsauftrag gerecht werden zu können.

 

  • Ist es richtig, dass in Frankfurt (Oder) Kindern mit dem Integrationsstatus C grundsätzlich kein*e Einzelfallhelfer*innen genehmigt werden oder nur bei gleichzeitiger Aberkennung des Integrationsstatus in der Kita?
  • Wie vielen Kindern mit Integrationsstatus C wurden im vergangenen und laufenden Jahr ein*e Einzelfallhelfer*in genehmigt?
  • Wie vielen Kindern wurde ein*e Einzelfallhelfer*in bei Aberkennung des Integrationsstatus C genehmigt?
  • Wie viele Anträge für eine*n Einzelfallhelfer*in gibt es zur Zeit?
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Entscheidungen in der Verwaltung getroffen?

 

Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.


Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=66671 


Anfrage: Ausfall von Schwimmunterricht In Frankfurt (Oder)

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06.05.2021
Aufgrund der Corona-bedingten Schließung der Schwimmbäder bestehen für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene, mindestens seit Ende November 2020 keine Möglichkeiten mehr, Schwimmbäder zu benutzen. Der Schulschwimmbetrieb, aber auch der Vereinsschwimmbetrieb ist seitdem ausgesetzt und wird voraussichtlich bis zum Endedes Schuljahres nicht mehr aufgenommen werden können. Dies hat die mindestens seit einem Jahr schwierige Situation, insbesondere für Kinder, das Schwimmen zu erlernenweiter verschärft.

Studien und Erfahrungen zeigen, dass bereits vor der Pandemie viele Kinder ohne schulischen Schwimmunterricht nicht oder nur unzureichend schwimmen gelernt haben.

Dies ist aus unserer Sicht ein absolut unbefriedigender Zustand. Neben der erhöhten Gefahr des Ertrinkens bei Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern leistet Schwimmen natürlich auch einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen.

Die Schließung der Schwimmbäder hatte zur Folge, dass komplette Schulklassen keinen Schwimmunterricht erhalten haben. Auch die Schwimmvereine konnten und können ihren Trainings- und Ausbildungsbetrieb nicht mehr anbieten.

Um den Ausfall der letzten Monate zumindest ansatzweise zu kompensieren, sollte aus unserer Sicht die effiziente und auch kreative Ausschöpfung bestehender und zusätzlicher Kapazitäten überprüft werden.

 

Daher frage ich den Oberbürgermeister:

 

  1. Welche sanierungs- bzw. reparaturbedingten Schließzeiten der Schwimmhalle in der Rathenaustraße sind bisher geplant? Konkreter: In welchen Zeiträumen ist die Schwimmhalle (Rathenaustraße) für den Schwimmunterricht bzw. die Sportvereine in diesem und dem kommenden Jahr nutzbar?
  2. Ist geplant die Sanierungsarbeiten zu Gunsten einer Nutzung der Schwimmhalle für Schulen/ Vereine aufgrund des Corona-bedingten Ausfalls anzupassen?
  3. Ist zusammen mit dem Schulamt und den Frankfurter Schwimmvereinen (z.B. ESV, DLRG) ein Konzept entwickelt worden bzw. ein solches geplant, um den hohen Ausfall an Schwimmunterrichtsstunden zumindest teilweise zu kompensieren?

Wenn nein, warum nicht?

  1. Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung geplant bzw. sinnvoll, in den wärmeren Sommermonaten städtische Schwimmkurse am Helenesee anzubieten? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie wirkt sich die Schließung der Schwimmhalle und der Wegfall des städtischen Schwimmunterrichts auf die Erträge und die Aufwendungen im Ergebnishaushalt aus?

 

Ich bitte um eine mündliche und schriftliche Antwort.

 

Antwort der Verwaltung


Anfrage: Barrierefreie Websites der Stadt

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21.04.2021
Ende 2016 wurde eine EU-weite Richtlinie für die Standardisierung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors verabschiedet, um einen gleich - berechtigten Zugriff auf Informationen und Dienste für alle Menschen zu gewährleisten. Diese Richtlinie gilt seit dem 23. September 2020 für alle öffentlichen Internetauftritte und tritt auch für mobile Anwendungen sowie nicht-öffentliche Intra- und Extranets nun sukzessive in Kraft (siehe EU-Richtlinie 2016/2102, Artikel 12).

Diese Vorgaben, die zur gesetzlichen Verpflichtung zur Inklusion beitragen und Teilhabe ermöglichen wird ausdrücklich begrüßt. Um die Barrierefreiheit auch für die Stadt Frankfurt (Oder) kontinuierlich zu evaluieren und zu verbessern, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche barrierefreien Angebote stellt die Stadt Frankfurt (Oder) auf ihren kommunalen Internetauftritten und mobilen Anwendungen bereit? Können Sie gleichermaßen Aussagen zur Barrierefreiheit im nicht-öffentlichen Intra- bzw. Extranet geben?

2. Was ist geplant, um die bisher bestehenden Angebote zur Barrierefreiheit auszubauen? In welchem zeitlichen Rahmen soll dies geschehen?

3. In welcher Form kann Feedback zum aktuellen Angebot gesendet werden? Welche Rückmeldung ist bisher bei der Stadt eingegangen und wie wird diese verwertet?

4. Zudem besteht die Pflicht, auf den Webseiten Erklärungen zur Barrierefreiheit abzugeben, d.h., es muss deutlich gemacht werden, welche Seiten nicht barrierefrei nutzbar sind, welche Gründe es dafür gibt und ob es alternative Zugänge zu den Inhalten gibt. Wie wird dies für die Webseiten der Stadtverwaltung umgesetzt?

5. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um einen barrierefreien Zugang zu Informationen zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen in Frankfurt (Oder) zu ermöglichen? Welche Möglichkeiten werden seitens der Verwaltung in Betracht gezogen, um dabei auch das Amtsblatt barriereärmer zu gestalten und Texte in Leichter Sprache anzubieten sowie öffentliche Gremiensitzungen barrierefrei auszurichten (z.B. durch Vorlagen in leichter Sprache und Gebärdendolmetscher*innen)?

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.


Antwort der Verwaltung


Anfrage: Umsetzung der Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung

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03.03.2021
Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auszuweiten, hat der Bundesgesetzgeber die am 27. Januar 2021 in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutz-Verordnung erlassen. Mit den in der Verordnung aufgeführten  gezielten Maßnahmen soll dazu beitragen werden, das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter zu reduzieren, ohne dass die Aktivität eingestellt oder beschränkt werden muss.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst unter anderem folgende Punkte:

"Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

"Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen. 

"Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren.

"In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.

"Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber zumindest medizinische Gesichtsmasken (OP Masken) zur Verfügung stellen wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. wie werden die in der Corona-Arbeitsschutzverordnung oben angeführten Maßnahmen in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) konkret umgesetzt; wie viele Mitarbeiter der Verwaltung (eine ca. Angabe in Prozenten ist ausreichend) arbeiten täglich im Homeoffice.

2. wie viele Mitarbeiter der Verwaltung verfügen gegenwärtig über eine mobiles Endgerät, welches den Zugriff auf die Verwaltungssoftware der Stadt Frankfurt (Oder) aus dem Homeoffice gewährleistet.

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.

 
Antwort der Verwaltung


Anfrage: Erfassung von Familien ohne ausreichender Endgeräte durch Frankfurter Schulen

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26.01.2021
Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist der Verwaltung bekannt, ob in den Schulen der Stadt Frankfurt (Oder) eine systematische Erfassung von Familien erfolgt ist, die nicht über ausreichend Endgeräte verfügen, um ihren schulpflichtigen Kindern den Fernunterricht, insbesondere die Nutzung der Schul-Cloud zu ermöglichen? 
     
  2. Wenn ja, wie erfolgte diese und mit welchem Ergebnis (Welcher Bedarf / Anzahl der Geräte) wurde erfasst?
     
  3. Wie kann dieser Bedarf aus Sicht der Verwaltung gedeckt werden?
     
  4. Wurde in Betracht gezogen einen Spendenaufruf an die Zivilgesellschaft zu richten? Falls nein, warum nicht? Falls ja mit welchem Ergebnis und welche Rolle hat dabei die Verwaltung übernommen?

Hintergrund: 
In anderen brandenburgischen Kommunen wurde der Bedarf an digitalen Endgeräten systematisch erfasst und konnte auch mittels Spenden aus der Zivilgesellschaft deutlich reduziert oder sogar gedeckt werden. In diesen Kommunen wurde durch die Verwaltungen ein Spendenaufruf unterstützt (medial) bzw. wurden die Endgeräte zentral gesammelt und an bedürftige Familien verteilt.


Hier die Antwort der Verwaltung.


Applaus ist nicht genug. Corona-Sonderzahlung auch für unsere Beschäftigten im Markendorfer Klinikum

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Kreisverbandssprecherin Alena Karaschinski: "Wir bedauern die Spannungen zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite.
 Sie kommen zur Unzeit. Wir halten es für geboten, dass Asklepios mit den Gewerkschaften über eine Corona-Sonderzahlung für unsere Beschäftigten hier verhandelt. Es kann nicht sein, dass nur Asklepios-Beschäftigte anderer Häuser, in denen der TvöD gilt, die
 Corona-Sonderzahlungen bekommen." 


Stadtverordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss Janka Kastner: "Die Beschäftigten unseres Klinikums waren im Frühjahr nicht anspruchsberechtigt für den staatlichen Corona-Bonus,
 weil es schlichtweg zu wenig Covid-Patient*innen in unserem Klinikum gab. Umso nachvollziehbarer erscheint uns die gewerkschaftliche Forderung, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, mitten in der zweiten Welle, die maßgeblich von den Pflegekräften getragen
 werden muss. Wir fänden es richtig, wenn der städtische Klinikbeirat die Geschäftsführung und den Betriebsrat kurzfristig zu diesem Thema einzuladen."


35 Änderungsanträge zum Integrationskonzept eingebracht 

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Das von der Stadtverwaltung vorgelegte Integrationskonzept begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich. Wir bewerten es positiv, dass Integration als Aufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche im Konzept gesehen wird und dass alle Einrichtungen in der Stadt sich für unterschiedliche Kulturen öffnen sollen.


Unserer Fraktion liegen die Bildung und die Rechte von Frauen sowie die Berücksichtigung der Anliegen von Minderheiten besonders am Herzen. Außerdem soll stärker als bisher Ansätze von Bürger*innenbeteiligung und insbesondere auch der aktive Einbezug von Kindern und Jugendlichen im Konzept verankert werden. Die Demokratiebildung spielt hier für uns eine große Rolle. Dazu setzen wir auf Weiterbildung und Sensibilisierung in der Verwaltung und bei den vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die im Bereich Integration tätig sind.

Hier findet ihr das komplette Integrationskonzept.

Anfrage: Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in Frankfurt (Oder) mit sogenannten Laiendefibrillatoren (AEDs)

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08. Oktober 2020
Der plötzliche Herztod ist einer der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Menschen aller Altersgruppen, nicht nur ältere Menschen, sind gefährdet bei akuten Problemen mit dem Herz-Kreislaufsystem an einem plötzlichen Herztod zu sterben. Die Überlebenschance der Betroffenen sinkt mit jeder Minute ohne eine Defibrillation deutlich, weshalb eine schnelle effektive Reaktion vor Ort bis zum Eintreffen des alarmierten Rettungsdienstes Leben retten kann. Um auch medizinisch nicht ausgebildete Ersthelfer*innen im Notfall zu unterstützen gibt es sogenannte "Laien-Defibrillatoren", auch AEDs (Automatisierter externer Defibrillator) genannt. Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen ist das Vorhalten eines solchen AED-Gerätes sinnvoll. Nicht umsonst ist die Schulung im Umgang mit diesen Geräten seit Jahren verpflichtender Bestandteil jeder Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland.

Ich frage den Oberbürgermeister:

 1. Wie viele AED-Geräte befinden sich in den verschiedenen städtischen Einrichtungen und Gebäuden (Rathaus, Ämter, Schulen, Sporthallen u.ä.) und in welchen Einrichtungen genau?

2. Ist bekannt, in welchen anderen öffentlichen nichtstädtischen Einrichtungen (z.B. Einkaufszentren) AED-Geräte verfügbar sind?

3. Ist aktuell oder in naher Zukunft geplant, (zusätzliche) AED-Geräte für städtische Einrichtungen anzuschaffen? Wenn ja, für welche Einrichtungen und wie viele? Wenn nein, warum nicht?

4. Sind der Stadt Förderprogramme z.B. des Landes oder des Bundes zur Anschaffung von AED-Geräten bekannt?

 

Hier die Antwort der Verwaltung.

Anfrage: Zur Situation der LGBTI*Qs in unseren polnischen Partnerstädten 

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25. Juni 2020
Polen und Deutschland pflegen als EU-Partner enge Beziehungen, besonders wir Frankfurter*innen in unserer Grenzregion, als Doppelstadt und mit unseren Städtepartnerschaften.

Die neusten Entwicklungen in Polen sind besorgniserregend: Rund 100 Regionen, Landkreise undGemeinden in Polen haben sich zu sogenannten „LGBTQI*-freien Zonen" erklärt oder andere Beschlüsse gegen eine „LGBTQI*-Ideologie" gefasst.

Damit widersprechen sie dem europäischen Gedanken der Vielfalt und damit auch dem Gebot derVölkerverständigung.

Der "Atlas des Hasses" (https://atlasnienawisci.pl) von polnischen Aktivist*innen zeigt, welcheVerwaltungsbezirke, Städte und Gemeinden in Polen ihre homo- und transfeindliche Seite zeigen oder darüber nachdenken dies zu tun. Unsere Partnerstädte Gorzów Wielkopolski und Słubice werden nicht aufgeführt.

Deshalb frage ich:

  1. Kennt der Oberbürgermeister Bestrebungen aus unseren polnischen Partnerstädte sogenannte „LGBTQI*-freie-Zonen“ bzw. „LGBTQI*-freundliche-Zonen“ einzurichten?
  2. Wird der Oberbürgermeister sich für LGBTQI*-freundliche Erklärungen in unseren Partnerstädten in Form eines Schreibens gerichtet an die Bürgermeister einsetzen?
  3. Wie gedenkt der Oberbürgermeister auf mögliche Erklärungen zu sogenannten „LGBTQI*-freien-Zonen“ in Bezug auf unsere Städtepartnerschaften zu reagieren?


Hier die Antwort der Verwaltung.

Anfrage: Frauenschutzwohnungen / Frauenhaus in Frankfurt (Oder)

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21. März 2019

Mit Ablauf des 31.12.2018 gibt es keine Frauenschutzwohnungen (vormals Frauenhaus) in Frankfurt (Oder). Der Träger hat sich aus der Arbeit zurückgezogen. Es besteht aktuell lediglich die Möglichkeit, sich telefonisch zu melden oder auf andere Landkreise auszuweichen.

 

Im aktuellen Landeshaushalt wurden die geplanten Zuschüsse an Landkreise und kreisfreien Städte für die Frauenhäuser fast verdoppelt. Daraus können Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratung finanziert werden, davon für Frauenhäuser 889.000 EUR pro Jahr und 150.000 EUR pro Jahr für Frauenzentren. Auch Bundesministerin Giffey hatte ein Bundesprogramm dazu noch für 2019 in Aussicht gestellt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  1. Wann wird es wieder Frauenschutzwohnungen oder ein Frauenhaus in Frankfurt (Oder) geben? Wie ist der Stand der Vorbereitungen seitens der Stadt?

 

  1. Plant die Stadt dafür die Landesmittel zu nutzen? Bitte erläutern.

 

  1. Hat die Stadt bereits Informationen zu den erwähnten Bundesmitteln und wenn ja, plant sie, diese zu beantragen? Bitte erläutern.