Halbzeitbilanz der Fraktion.
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📰 Pressemitteilung: Umgestaltung und Baumschutz in der Magistrale
11.09.2022
Anlässlich der geplanten Sanierung und Neugestaltung der Magistrale in Frankfurt (Oder) ist aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen Ffo. ein Baumschutzkonzept wichtig, das den größtmöglichen Erhalt der Linden sichert und Klima-Aspekte berücksichtigt.
Dazu äußert sich Sahra Damus, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen BI Stadtentwicklung in der StVV und Bündnisgrüne Landtagsabgeordnete:
"Da Straßenbäume durch die Belastung aus Versiegelung, Einengung, Abgasen und Hitze in der Stadt eine kürzere Lebensspanne haben, ist klar, dass Bäume irgendwann auch ausgetauscht werden müssen. Allerdings sollte das nur Schritt für Schritt erfolgen, sodass zu jeder Zeit eine kritische Masse an Bäumen stehen bleibt. Keinesfalls dürfen die Hälfte oder gar zwei Drittel der Bäume auf einen Schlag gefällt werden. Im Fokus sollte der Ersatz kranker oder geschädigter Bäume liegen. Wir brauchen ein Ersatzkonzept, dass den Austausch der Bäume über eine lange Zeitspanne plant, bspw. über die nächsten 30 Jahre. Dadurch wird die Planung der Sanierung komplizierter und voraussichtlich auch teurer. Diese Priorität müssen wir in Zeiten von immer häufigeren Hitzewellen und Dürreperioden auch im Haushalt gezielt setzen."
Die Sprecherinnen des Bündnisgrünen Kreisverbands ergänzen:
Alena Karaschinski: "Wir begrüßen den grundsätzlichen Wandel in der Debatte über die Linden in der Magistrale: nachdem über Jahrzehnte eine problematische Verschattung diskutiert wurde, ist endlich breit erkannt, welchen Wert diese großen Linden für das Mikroklima, für Flora, Fauna und uns Menschen in der Stadt haben. Generell sollten Bäume so lange wie möglich durch Schnitt- und Pflegemaßnahmen erhalten werden. Bei den Nachpflanzungen sollten unserer Ansicht nach Lindensorten in Betracht gezogen, die weniger tropfen und stadtklimaresistent sind."
Carla Ruhrmann: "Wir fordern, dass alle Baumaßnahmen in der Magistrale von Anfang an baumerhaltend geplant werden. Dabei sollte neben gestalterischen Aspekten und Denkmalschutz der Klimaschutz eine zentrale Rolle spielen. Da die Magistrale eine Nord-Süd-Achse mit hoher Sonneneinstrahlung darstellt, gibt es zwischen April und September nur mit großen Bäumen eine hohe Aufenthaltsqualität. Jeder einzelne große Baum ist daher wichtig und wertvoll für das dortige Mikroklima. Von einer hohen Aufenthaltsqualität profitiert letztendlich auch der Einzelhandel.“
🌳🚲 Anfrage: Hitzeaktionsplan und mehr Klimavorsorge für Frankfurt (Oder)
15.09.2022
Frankfurt (Oder) hat wie viele andere Städte und Regionen in den vergangenen Tagen und Wochen außergewöhnlich hohe Temperaturen erlebt. Auch die jahreszeitliche Verteilung der Niederschläge verändert sich zunehmend, so dass immer mehr lange, heiße Dürreperioden entstehen. In den drei Sommern 2018 bis 2020 sind in Deutschland mehr als 19.000 Menschen aufgrund der Hitze gestorben. Das zeigt eine Auswertung des Robert Koch-Instituts, des Deutschen Wetterdienstes und des Umweltbundesamts. Vor allem erkrankte und ältere Menschen über 65 Jahre sind gefährdet. Städte wie Frankfurt können einiges tun, um die Auswirkungen der Hitze zu reduzieren und Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder sogar vor dem Tod zu bewahren. Dafür benötigt es Hitzeaktionspläne, Hitzeschutzkonzepte und mehr Klimavorsorge in der Stadtentwicklung.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Plant die Stadt die Erarbeitung eines allgemeinen Hitzeschutzkonzepts?
- Für welche Einrichtungen, insbesondere für Alten- und Pflegeheime sowie Schulen und Kindertagesstätten, gibt es Teilhitzeschutzkonzepte? Falls es keine gibt, wird die Stadt beim Erstellen von solchen Plänen unterstützen?
- Welche Hitzeschutzmaßnahmen plant die Stadt an stadteigenen Gebäuden, insbesondere im Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Spielplätzen?
- Wird die Stadt das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesumweltministeriums in Anspruch nehmen? Wenn ja, welche Gebäude kommen dafür in Frage?
- Welche Standorte kommen aus Sicht der Verwaltung für Trinkwasserspender in Frage? Wie könnten sie realisiert werden?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung der Fragen.
Hier finden Sie die Antwort der Verwaltung.
🌳🚲 Anfrage: Kleingartenanlage Einigkeit
15.09.2022
Kleingärtner*innen aus der Kleingartenanlage Einigkeit e. V. berichteten uns, dass dort Investoren der LEVAN Projekt- und Systementwicklung GmbH, Berlin, erschienen. Sie teilten den Pächter*innen mit, dass sie benachbarte Flurstücke und ihr Gartengrundstück erworben hätten. Pläne für die erworbenen Flächen wurden nicht genauer erläutert, sondern nur informiert, dass zunächst projektiert werden solle und die Flächen evtl. gewerblich genutzt werden soll.
Der Flächennutzungsplan schließt gewerbliche Nutzung der benannten Grundstücke nach derzeitigen Stand aus. Auch im Geoportal ist die Fläche nicht als Gewerbefläche verzeichnet. Nördlich grenzt die Gartensparte an ein Gebiet, das im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist als "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft". Im Westen befindet sich eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
- Gibt es Pläne, den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass eine gewerbliche Bebauung möglich wird? Wenn ja, bitte erläutern.
- Trifft die Aussage des Investors zu, dass die Fläche der Kleingartenanlage (Flurstück 84) von den Investoren mit erworben wurde?
Laut Vereinsvorsitzenden ist die Fläche von der Stadt Frankfurt gepachtet.
- Falls ja, kann die Stadt das Grundstück verkaufen ohne ihre Pächter in Kenntnis zu setzen?
- Wie ist der Stand der Erarbeitung eines Kleingartenentwicklungskonzepts wie im Zusammenhang mit der Vorlage Rahmenplan Winterhafen diskutiert?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Hier die Antwort der Verwaltung.
💪🚲 Anfrage: Ein Spielplatz für die Kliestower Kinder
08.06.2022
Aktuell wird erneut ein Standort für einen Spielplatz in Kliestow diskutiert. In Kliestow leben etwa 140 Kinder. Bisher gibt es gar keinen Spielplatz in diesem Ortsteil. 2016 scheiterte die Errichtung eines Spielplatzes in Kliestow, weil Anwohner*innen dagegen protestierten.
Sogar Fördermittel für die Errichtung des Spielplatzes mussten deswegen verfallen.
Ich frage dazu den Oberbürgermeister:
- Welche Standorte wurden bereits 2016 durch die Verwaltung geprüft mit welchem Ergebnis?
- Ist die Bewertung der Verwaltung noch aktuell? Wenn nein, was hat sich geändert?
- Wie ist der weitere Ablauf geplant, um zu einer Standortentscheidung zu kommen?
- Wie bewertet die Verwaltung die Befürchtung von Anwohner*innen am Anger aus naturschutzfachlicher Sicht, dass ein „Biotop“ zerstört werde?
- Wie bewertet die Verwaltung die Befürchtung von Anwohner*innen am Anger, dass der Standort gefährlich sei?
- Wie bewertet die Verwaltung die Situation in Kliestow im Lichte der in der Kindercharta formulierten Ziele?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Hier finden Sie die Antwort der Verwaltung.
🚲 Antrag: Reaktivierung des Bahnhalts in Booßen
12.05.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet die Reaktivierung des Halts in Booßen an der Bahnstrecke RB 60 Eberswalde - Frankfurt (Oder).
2. Die Stadtverordnetenversammlung ruft die Frankfurterinnen und Frankfurter dazu auf, die Petition an Guido Beermann, Landesminister für Infrastruktur und Landesplanung, zur Reaktivierung des Halts zu unterzeichnen. Möglichkeiten dazu bieten sich bis 31. Mai 2022 auf ausliegenden Sammellisten oder online:
https://www.openpetition.de/petition/online/halt-der-bahn-in-boossen-ot-frankfurt-oder
3. Die Stadtverwaltung prüft bis zum 30. Juni 2022 alle in ihrer Verantwortung stehenden Voraussetzungen zur Reaktivierung des Halts, insbesondere die Verfügbarkeit des Grundstücks, die Möglichkeit der Schaffung von Baurecht für einen P+R-Parkplatz und Fahrradabstellplätze sowie eventuell erforderliche Zuwegungsarbeiten. In Zusammenarbeit mit der SVF überprüft sie die Bewertung Booßens in der Nutzwertanalyse des VBB vom 22. Februar 2022.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem positiven Votum der Stadtverordnetenversammlung bei der Landesregierung auf eine hohe Priorisierung der Reaktivierung des Bahnhalts in Booßen zu drängen.
Begründung:
Im Koalitionsvertrag der Brandenburger Ampelregierung nehmen Angebotsverbesserungen im Schienenpersonennahverkehr einen hohen Stellenwert ein. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat eine Potenzialuntersuchung zur Reaktivierung von Strecken und Halten beauftragt, die seit 10. Dezember 2021 vorliegt. Aufgrund von Mängeln wurde eine korrigierte Fassung am 22. Februar 2022 veröffentlicht:
In der Vorauswahl erreichte der Halt in Booßen Rang 4 von 35 untersuchten Reaktivierungshalten und kam damit in die Gruppe von 15 Halten, die näher untersucht wurden.
Bei der Nutzwertanalyse erreichte Booßen mit einer gewichteten Punktzahl von 11,5 Rang 8 von 15 und wurde damit in die Kategorie B eingeordnet (Potenzial für SPNV-Halt nicht eindeutig erkennbar). Nur vier untersuchte Halte erreichten die höchste Kategorie A (vertiefte Untersuchung aufgrund des erwartbaren Potenzials). Dafür sind 30 oder mehr Punkte erforderlich. Jedoch können schon kleine Änderungen im angenommenen Potenzial große Auswirkungen auf die erreichte Punktzahl haben. Für Booßen wurde z.B. eine Einsteigepotenzial von 90 Personen pro Tag ermittelt, was 12,5 Punkte erzeugt. 100 Personen würden schon 25 Punkte generieren. Aus diesem Grund sollten die Annahmen der Potenzialanalyse kritisch überprüft werden.
Andererseits sollte der OB im Gespräch mit der Landesregierung darauf drängen, die erforderliche Punktzahl für die höchste Kategorie abzusenken, weil nach jetziger Bewertungsskala nur vier Reaktivierungshalte diese höchste Kategorie A erreichen und damit möglicherweise das Koalitionsziel zur Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes an allen zurückgelegten Wegen von 40 auf 60% verfehlt.
Bis 1996 hielten die Züge der RB 60 Eberswalde - Frankfurt (Oder) in Booßen, seither fahren sie durch. Ab Dezember 2024 verkehrt die Linie RB 60 im Einstundentakt (bisher Zweistundentakt) mit batterieelektrischen Fahrzeugen (bisher Diesel). Der entsprechende Verkehrsvertrag mit der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) läuft bis Ende 2036.
Für die Menschen in Booßen und Umgebung sowie ihre Besucher*innen verkürzt sich die Fahrzeit zum Bf. Frankfurt (Oder) von einer knappen halben Stunde (Bus 981) auf ca. 5 Minuten mit guten Anschlüssen nach Berlin und in andere Richtungen. Auch in Richtung Eberswalde ergeben sich gute Verbindungen, z.B. bis zur Ostsee. Die Mitnahme von Kinderwagen, Rollstühlen oder Fahrrädern ist problemlos. Damit könnten mehr Menschen zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel motiviert werden und die Attraktivität Booßens als Wohnplatz stiege.
Eine informelle Interessengruppe um den Ortsbeirat Booßen und den Runden Tisch Klima und Umwelt Frankfurt (Oder) setzt sich intensiv für die Reaktivierung des Bahnhalts in Booßen ein und hat auch die oben genannte Petition an Guido Beermann, Landesminister für Infrastruktur und Landesplanung aufgesetzt. Möglichkeiten der Unterzeichnung bieten sich bis 31. Mai 2022 auf ausliegenden Sammellisten (u.a. Blok O, S*Kultur und Naturalia in der Magistrale, Naturkostladen im Oderturm, Brot und Zucker am Brunnenplatz, »Der Laden« am Marktplatz, MehrGenerationenHaus MIKADO in der Franz-Mehring-Straße, Tante-Emma-Laden in der Humboldtstraße, Bioladen im Gronenfelder Weg, Reha links der Oder in der Goepelstraße 90 und Bäckerei Baumgärtel Booßen) oder online:
(https://www.openpetition.de/petition/online/halt-der-bahn-in-boossen-ot-frankfurt-oder, bis 31. Mai 2022)
🚲🚨 Anfrage: Schwergängige Tore der ASP-Segmentzäune über Radwege
21.03.2022
Frankfurt (Oder) ist Kerngebiet zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Deshalb wurden Zäune zur Segmentierung errichtet, die an einigen Stellen über Tore Durchlass gewähren. Aus der Bevölkerung erhielten wir Hinweise, dass zwei dieser Tore an beliebten Radwegen aufgrund Ihrer Größe und Konstruktion sehr schwer zu öffnen sind. Für Kinder, ältere Menschen und schwächere Personen ist das fast unmöglich. Bei Dunkelheit sind die Schwierigkeiten noch größer.
Das betrifft die Tore:
a) am Oder-Neiße-Radweg auf dem Ragoser Talweg kurz vor der Einmündung in die B112 und
b) am Nuhnenradweg von der Kopernikusstraße in Richtung Lichtenberg hinter der Unterführung unter der Autobahn.
Die Probleme bestehen, weil bei
Tor a) das große, schwere Tor in einer Gefällestrecke liegt, der Öffnungs- und Schließmechanismus besonders bei Dunkelheit (der Bereich ist nicht beleuchtet) schwer zu durchschauen und schwergängig ist, man neben dem Weg in das unbefestigte, wetterbedingt matschige Bankett treten muss, und bei
Tor b) der Haltepfosten schlecht abgespannt ist, so dass dieses große, schwere Tor auf dem Boden schleift und angehoben werden muss.
Hinzu kommt, dass zumindest am Tor a) keinerlei Hinweis auf Sinn und Zweck dieses Tores angebracht ist.
Ich frage deshalb die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung die Probleme mit diesen Toren bekannt?
2. Ist eine andere Konstruktion mit sogenannten `Cattle Grids` oder zusätzlichen kleineren Toren möglich, die von allen Personen leicht geöffnet und geschlossen werden können? Oder welche anderen Maßnahmen werden unternommen, um die wichtigen Fuß- und Radverbindungen für alle passierbar zu halten? Wann ist der Realisierungszeitpunkt?
3. Ist eine mehrsprachige Beschriftung vorgesehen, die Verständnis für diese Behinderung erbittet sowie Sinn und Funktionsweise erklärt?
4. Sind der Verwaltung Probleme an weiteren Toren bekannt? Welche Abhilfe ist vorgesehen und bis wann?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Beantwortung.
Hier die Antwort der Verwaltung.
🌳🚲 Antrag: Gefährliche Situation entschärfen - Zebrastreifen vor der Seeterrasse in Güldendorf
09.03.2022
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in Bereich der Gaststätte “Seeterrasse” in Güldendorf auf der Seestraße die Einrichtung eines Fussgängerüberwegs (Zebrastreifen) realisiert werden kann.
Sollte im Ergebnis der Prüfung festgestellt werden, dass die Vorraussetzungen für die Errichtung einer Querungshilfe mit Vorrang nicht erfüllt sind, ist die Einrichtung einer baulichen Querungshilfe ohne Vorrang oder eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zu realisieren, um die Fussgängersicherheit in diesem Bereich zu verbessern.
Begründung:
Die Gasstätte “Seeterrasse” ist ein beliebtes Ausflugsziel und wird häufig (außerhalb von Pandemiezeiten) als Veranstaltungsort für Firmen- und Familienfeiern gebucht. Besucher der Seeterrasse nutzen die Seeseite der Seestraße für das Abstellen von Fahrzeugen.
Gäste der Seeterrasse pendeln nicht selten zwischen Seeterrasse und See, insbesondere die Kinder nutzen den Spielplatz, welche sich gegenüber der Seeterrasse am Seeufer befindet. Es kommt beim Überqueren der Straße sehr häufig zu gefährlichen Situationen, wenn besonders schutzbedürftigen Fußgängergruppen, wie z. B. Kindern, zwischen den abgestellten Fahrzeugen auf die Fahrbahn treten. AutofahrerInnen lassen sich von den Aktivitäten im Außenbereich der Seeterrasse sehr leicht ablenken und müssen durch die Einengung bei geparkten Fahrzeugen den Gegenverkehr beachten.
Der gesamte Fussverkehr konzentriert sich zudem auf dem Gehweg auf der Seeseite, da auf der Seite der Seeterrasse ein befestigter Gehweg nur zwischen der Seeterrasse und der Busshaltestelle vorhanden ist.
Zudem ist der einzige befestigte Gehweg über den Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Fußweg, welcher die Querung ermöglicht sehr häufig zugeparkt.
Das Vorhaben wird vom Ortsbeirat unterstützt, nachdem mehrfache Initiativen des Ortsbeirates, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Seestraße anzuordnen, keinen Erfolg hatten.
Wir bitten um Zustimmung.
🌳🚲 Anfrage: Photovoltaik auf kommunalen Dachflächen
09.03.2022
Auf der Sondersitzung des SVUK am 12. Januar 2022 gab der zuständige Dezernent, Herr Dr. Prusa, bekannt, dass nach einem Interessenbekundungsverfahren alle kommunalen Dachflächen zur photovoltaischen Nutzung vergeben wurden. Es soll sich um 38 Dachflächen handeln.
Ich frage deshalb die Verwaltung:
- Wieviel kommunale Dachflächen gibt es insgesamt (Anzahl, Größe) und welcher Anteil ist für eine PV-Nutzung geeignet? Was sind die Ausschlusskriterien für gegenwärtig nicht geeignete Flächen?
- Welche Flächen wurden bereits vergeben, um sie photovoltaisch zu nutzen?
- Mit welcher installierten Leistung rechnet die Verwaltung?
- Mit welchen Pachteinnahmen rechnet die Stadt ungefähr? Werden die Pachtverträge nach genutzter Fläche, nach Strompreiserlös oder nach anderen Kriterien (bitte benennen) gestaltet? Fließen die Erträge in den allgemeinen Haushalt der Stadt oder gibt es Zweckbindungen, zum Beispiel für Klimaschutzmaßnahmen?
- Welche kommunalen Dachflächen stehen unter Denkmalschutz? Ist in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde die Erteilung von Genehmigungen für PV-Anlagen dennoch möglich (eventuell teilweise oder unter Auflagen)?
- Gibt es Flächen, die aufgrund statischer Probleme momentan nicht geeignet sind? Wenn ja, gibt es ein Regime, diese Flächen neu zu bewerten, wenn durch das Erzielen höherer Strompreiserlöse statische Ertüchtigungen wirtschaftlich darstellbar sind?
- Gibt es Flächen, für die der örtliche Netzbetreiber die Netzverträglichkeitsprüfung nicht in der vorgesehenen Frist positiv bescheiden kann? Wenn ja, welche Schritte werden unternommen, um das Problem zu lösen?
- Welcher Zeithorizont besteht für die Inbetriebnahme der Dach-PV-Anlagen? Wenn es zu Verzug durch hohe Auslastung der Fachfirmen und Fachkräftemangel kommt: Kann die Stadt gemeinsam mit den Bildungsträgern auf die Schaffung entsprechender Ausbildungsgänge hinwirken und die Fachkräftewerbung unterstützen?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Beantwortung, gerne in Form einer gemeinsamen Tabelle.
Hier die Antwort der Verwaltung.
💪Anfrage: Schuldner- und Insolvenzberatung
02.03.2022
Nach einem Rückgang über mehr als zehn Jahre, sind die Fallzahlen der Privatinsolvenzen wieder deutlich gestiegen. In den ersten drei Quartalen 2021 gab es laut dem Statistischen Bundesamt in Brandenburg 41,4 % mehr Privatinsolvenzverfahren als im Vorjahr. Angesichts der Corona-Pandemie, fortschreitender Inflation und steigender Energiepreise kann dieser Trend sich weiter fortsetzen. Bei vielen Erwerbstätigen sind die Rücklagen aufgebraucht. Insbesondere für Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder im Niedriglohnbereich arbeiten, kann sich die finanzielle Lage angesichts dieser Faktoren weiter verschärfen. Beratungsstellen für Schuldner- und Insolvenzberatungen können daher wichtige Anlaufstellen für die betroffenen Personen sein.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Wie viele Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen mit wie viel Personal (Stunden/Woche) gab es in Frankfurt seit 2017?
- In wie vielen Fällen wurden die Beratungsstellen jährlich seit 2017 in Anspruch genommen? Bitte aufschlüsseln nach Schuldnerberatungen und Insolvenzberatungen.
- Welche Ursachen wurden in den Frankfurter Beratungsstellen am häufigsten als Hauptursache für Überschuldung bzw. Privatinsolvenz benannt?
- Welchen Einfluss hat die Pandemie auf die Angebote und die Inanspruchnahme der Schuldner- und Insolvenzberatung in Frankfurt im Jahr 2020 bzw. 2021 gehabt und wie bewertet der Oberbürgermeister dies?
- Wird das Beratungsangebot für ausreichend erachtet? Welche Fall-Entwicklungen wird in den Frankfurter Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen angesichts gestiegener bzw. voraussichtlich weiter steigender Verbraucherpreise erwartet?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Antwort.
🌳Anfrage: Klimaschutz in Frankfurt vorantreiben!
22.02.2022
In einer außerordentlichen Sitzung des SVUKs im Januar wurde auf Antrag unserer Fraktion ein Beratungsschwerpunkt zum Thema Klimaschutz in der Stadt beraten. Nach einer längeren Vorstellung seitens der Stadtverwaltung und Fragen von Ausschussmitgliedern sind noch einige Fragen offengeblieben bzw. nicht vollständig im Protokoll vermerkt. Die Verwaltung bot außerdem an, meinen wichtigen Hinweis zu prüfen, ob die Stadt das Förderprogramm aus der Nationalen Klimaschutzinitiative für Kommunen (NKI) des Bundeswirtschaftsministeriums für eine/n Klimaschutzmanger*in beantragt.
Zudem wurde schon mehrfach von unserer Fraktion nachgefragt, wie weit unser Antrag aus dem Jahr 2019 „19/ANT/ 0077 - Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken“ umgesetzt worden ist. In dem Beratungsschwerpunkt wurden einige Punkte zum Thema Umsetzungsstand aufgeführt, einige Punkte blieben noch weiter offen oder wurden nur mündlich zugesagt.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Hat die Stadtverwaltung bereits meinen Hinweis zum neuen Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums zu der Nationalen Klimaschutzinitiative für Kommunen geprüft? Wenn ja, wird Frankfurt das Förderprogramm beantragen? Wenn nein, warum nicht?
- Wie weit sind die Planungen der Verwaltung, dass das Verwaltungshandeln zukünftig auf Auswirkungen auf Umwelt und Klima berücksichtigt wird? Wann wird der „Klimarechner“ dafür offiziell eingeführt, damit die Auswirkungen auf das Klima und das CO2-Reduktionsziel dargestellt werden können? Ab wann wird das Teil der Vorlagen werden?
- Wann wird das vorgestellte „Stadtklima-Modell“ eingeführt? Sieht die Verwaltung darin die Chance, die Öffentlichkeit und den Klimarat an der Umsetzung zu beteiligen?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung der Fragen.
Hier die Antwort der Verwaltung.
💰 Antrag: „Mehr Sicherheit und Effizienz durch Bündelung der IT-Infrastruktur in der Stadt Frankfurt (Oder) - Zentrales kommunales Rechenzentrum“
14.12.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Bündelung der dezentralen IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung selbst sowie deren Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen zu konzipieren und einzurichten. Diese Bündelung soll bei der Frankfurter Dienstleistungsholding angesiedelt werden. Das Konzept soll spätestens bis zum Ende des 2. Quartals 2022 vorgelegt werden.
2. Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob diese Maßnahme in das Haushaltssicherungskonzept 2023 aufgenommen werden soll.
3. Bis zur Entscheidung über das Konzept soll die derzeitige IT-Infrastruktur bestehen bleiben und keine weitere Maßnahme/ Investitionen getätigt werden. Es sollen keine neuen Server-Strukturen z.B. im sanierten Rathaus eingerichtet werden.
Begründung:
Die HSK-Maßnahme 57 zur IT-Bündelung hat bisher nur das Teilergebnis "Gemeinsame Druckerstraße der Stadt (Verwaltung) mit der FDH" erbracht. Jetzt müssen weitere Maßnahmen zur IT- Bündelung zügig angegangen werden.
Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Bündelung der bislang dezentralen IT-Infrastruktur in einem zentralen kommunalen Rechenzentrum. Hier sollen alle Server der Stadtverwaltung selbst sowie deren Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen zusammengefasst werden.
Eine Bündelung der IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung und der Beteiligungsunternehmen ermöglicht einen zentralen Betrieb auf dem aktuellen Stand der Technik. Die beteiligten Einrichtungen müssen sich nicht mehr selbst um die technische Infrastruktur kümmern.
Eine Bündelung der IT-Infrastruktur und ihr zentraler Betrieb ermöglichen den höchsten Sicherheitsstandard für die Stadtverwaltung und die Beteiligungsunternehmen. Die Datensicherheit und Betriebssicherheit wird durch entsprechende Ausgestaltung der Systeme sichergestellt und der bestmögliche Schutz vor Hacker-Angriffen kann bereitgestellt werden.
Die Synergie- und Skaleneffekte, die sich aus der Bündelung ergeben, sparen Kosten für alle Beteiligten. Deshalb ist dies eine Maßnahme zur Haushaltssicherung.
Die Bündelung der IT-Infrastruktur soll schnell erfolgen, um die positiven Effekte schnell zu erreichen. In der Zwischenzeit soll nicht unnötig in die bestehende dezentrale Infrastruktur investiert werden.
Der zentrale Dienstleister zur IT-Bündelung könnte die FDH sein. Aufgrund ihrer Kompetenz kann die FDH diese zentrale Dienstleistung energieeffizient und weitgehend klimaneutral gestalten.
Der Antrag wurde in den Wirtschaftsausschuss verwiesen, wird dort behandelt und abgestimmt werden.
🚲🚨 Anfrage „Zeitplan für die Sanierung des Helenesees“
14.12.2021
Ursprünglich hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) für den 15.12.2021 einen Standsicherheitsnachweis für die Ufer des Helenesees angekündigt (Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz am 09.06.202, TOP 5.8).
Statt um einen Standsicherheitsnachweise geht es mittlerweile um eine zeitaufwändige umfassende Sanierung des Helenesees.
Inzwischen ist die juristische Frage der Zuständigkeit für den Helenesee geklärt und es sind im Haushalt 2022 des Landes Brandenburg die Mittel für die Planung der Sanierung des Helenesees eingeplant.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand bezüglich der Sanierung des Helenesees? Wie ist der Zwischenstand der Arbeitsergebnisse der "Task Force Helenesee" in der Stadtverwaltung?
2. Wie ist der Zeitplan für die Sanierung des Helenesees?
3. In welcher Form unterstützt die Stadtverwaltung die Gewerbetreibenden am Helenesee in der Zeit bis zum Abschluss der Sanierung?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung dieser Fragen.
🌳🚲 Zusatzantrag „Areal Winterhafen - klima- und umweltfreundlich“ planen
28.10.2021
Des Weiteren haben wir mit einem Zusatzantrag dafür gesorgt, dass im städtebaulichen Rahmenplan des Areals Winterhafen der Stadtteil klimafreundlich zu planen (und dann zu bauen) ist, Kleingärten nur entwidmet werden, wenn vorher ein Kleingartenentwicklungskonzept vorgelegt wird, das Ufer zur Oder öffentlich zugänglich gestaltet wird und neben Wihneigentum auch Mietwohnungen eingeplant werden.
🔎 Antrag „Präsentationen“ - abrufbar für mehr Transparenz
28.10.2021
Das Büro für Stadtverordnetenangelegenheiten wird beauftragt,
• alle in den Beratungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse von der Verwaltung oder von Externen vorgestellten Präsentationen am auf die Sitzung folgenden Arbeitstag im ALLRIS zu veröffentlichen;
• Präsentationen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzungen in Papierform ebenfalls am auf die Sitzung folgenden Arbeitstag den Sitzungsteilnehmern in ihren Postfächern zur Verfügung zu stellen.
🎓 Anfrage „Selbstverwaltetes Soziokulturelles Zentrum“
28.10.2021
Derzeit laufen Planungen für verschiedene Quartiere in der Innenstadt (Winterhafen, Gerstenberger Höfe, Koehlmannhöfe, ehemaliges Krankenhaus, Marktostseite). Im integrierten Stadtentwicklungskonzept wurde das Ziel aufgenommen, ein selbstverwaltetes soziokulturelles Zentrum in der Stadt einzurichten.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
1. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, dieses Ziel in einem dieser Quartiere mit einzuplanen und zeitnah zu realisieren?
2. Wenn ja in welchem Quartier?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche kurz- und mittelfristigen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Brückenplatz | Plac Mostowy zu erhalten?
📰 (Neue) Doppelspitze in der Stadtfraktion: Sahra Damus und Bodo Almert
Frankfurter Bündnisgrüne Fraktion wählt Doppelspitze: Sahra Damus und Bodo Almert für zwei Jahre gewählt
Erstmals gibt es in einer Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) eine Doppelspitze. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Bürgerinitiative Stadtentwicklung wird jetzt von Sahra Damus und Bodo Almert als gleichberechtigte Vorsitzende geführt. Dies wurde möglich, nachdem die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2021 beschlossen hatte, dass eine Fraktion mehrere Vorsitzende haben kann. Zu den turnusgemäßen Fraktionsvorstandswahlen in der letzten Woche wurden beide einmütig gewählt.
Die wiedergewählte Fraktionsvorsitzende Sahra Damus sagte dazu: „Wir haben lange darauf hingearbeitet, dass Doppelspitzen möglich werden. Gleichberechtigte Vorsitzende, von denen immer mindestens eine Frau sein muss, entsprechen der Kultur unserer Fraktion, die durch die Zusammenarbeit auf Augenhöhe geprägt ist. So können wir verschiedene Perspektiven einfließen lassen und gut im Team arbeiten." Angelika Schneider von der Bürgerinitiative Stadtentwicklung und der Bündnisgrüne Robert Gidius wurden zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
💪 Anfrage: Inklusion von Kindern mit Integrationsstatus in den Frankfurter Kitas
Die Inklusion von Kindern mit Integrationsstatus in den Frankfurter Kitas ist wichtiger Teil gesellschaftlicher Bildungsarbeit und wichtig für einen guten Start in die Schule. Gleichzeitig setzen die Kitas hier ihren Auftrag für die Partizipation der Familien und Kinder um. Kinder mit Integrationsstatus C stellen Kitas vor besondere Herausforderungen, da sie eine zeitintensive personelle und fachliche Betreuung und Förderung benötigen. In einigen Fällen werden deshalb Anträge auf zusätzliche Einzelfallhelfer*innen gestellt, um dem Inklusionsauftrag gerecht werden zu können.
- Ist es richtig, dass in Frankfurt (Oder) Kindern mit dem Integrationsstatus C grundsätzlich kein*e Einzelfallhelfer*innen genehmigt werden oder nur bei gleichzeitiger Aberkennung des Integrationsstatus in der Kita?
- Wie vielen Kindern mit Integrationsstatus C wurden im vergangenen und laufenden Jahr ein*e Einzelfallhelfer*in genehmigt?
- Wie vielen Kindern wurde ein*e Einzelfallhelfer*in bei Aberkennung des Integrationsstatus C genehmigt?
- Wie viele Anträge für eine*n Einzelfallhelfer*in gibt es zur Zeit?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Entscheidungen in der Verwaltung getroffen?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=66671
🚨🌳 Anfrage: Katastrophenschutz in Frankfurt (Oder)
Die Klimakrise wird uns mehr und extremere Unwetter bringen, häufigere und langanhaltende Dürrephasen, Waldbrände, Starkregenereignisse und Überschwemmungen.
Die Ereignisse in den letzten Wochen und Jahren machen deutlich, dass wir die Menschen und unsere Städte, Dörfer und Infrastrukturen vor solchen Extremereignissen besser schützen müssen - auch unsere Stadt Frankfurt (Oder). Neben Klimaanpassungsmaßnahmen muss der Katastrophenschutz und die Katastrophenhilfe für solche Ereignisse für die Zukunft entsprechend ausgestaltet sein.
Diese Anfrage bezieht sich einerseits auf seltene, aber dafür um so gefährlichere Ereignisse, wie z.B.:
• Tornados, wie dieses Jahr in Tschechien oder jüngst im Landkreis Aurich in Ostfriesland
• lokal begrenzte Starkregenereignisse
• großräumige und lang andauernde Stromausfälle (https://dserver.bundestag.de/btd/17/056/1705672.pdf)
andererseits auf dauerhafte gefährliche Änderungen wie z.B.:
• Sinken des Grundwasserspiegels
• Erhöhung der Durchschnittstemperatur mit mehr und heißeren Hitzeperioden
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Wie schätzt die Stadt die Ausstattung des Frankfurter Katastrophenschutzes in Bezug auf die eingangs skizzierten Probleme ein und wo werden noch Bedarfe gesehen, insbesondere bei Starkregen- und Großschadensereignissen?
- Welche Maßnahmen plant die Stadt um die Bürgerinnen und Bürger bei der Deckung des erheblichen gesellschaftlichen Nachholbedarfs bei Selbstschutz und Selbsthilfe zu unterstützen?
- Wie funktionieren die Meldeketten bei Hochwasser oder anderen Extremwetterereignissen und gibt es die Möglichkeit eine Warnung per SMS oder cell broadcast über die eigene Feuerwehrleitstelle im Extremfall zu erhalten?
- Plant die Stadt ggf. gemeinsam mit dem Land die im Stadtgebiet bestehenden und geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen mit den Erkenntnissen aus der Flutkatastrophe in Westdeutschland zu überprüfen und dabei insbesondere auch kleine Zuflüsse zur Oder durch das Stadtgebiet in den Blick zu nehmen?
- Wie wird das sich kontinuierlich erhöhende Risiko von Starkregen nach Umfang und Häufigkeit bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten berücksichtigt?
- Besteht Anpassungsbedarf an der Frankfurter Kanalisation in Hinblick auf Starkregenereignisse? Gibt es Überlegungen, Maßnahmen im Sinne des Konzepts einer Schwammstadt umzusetzen?
- Gibt es im Zuständigkeitsbereich der Stadt Einrichtungen auf die die BSI-Kritisverordnung(https://www.kritis.bund.de/SharedDocs/Downloads/Kritis/DE/BSI_Kritisverordnung_Final.pdf) zutrifft? Falls nicht, gibt es eine analoge Vorgehensweise um die kritische Infrastruktur für die Frankfurter Bevölkerung funktionsfähig zu halten?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Beantwortung der Fragen.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=66266
🚲 Anfrage: Grundstücksfragen und verkehrliche Anbindung bei Reaktivierung des Bahnhalts Booßen
Die Stadt Frankfurt (Oder) bekennt sich zur Reaktivierung des Bahnhaltepunkts Booßen an der Regionalbahnlinie RB 60. Gegenwärtig prüft das Land, gemeinsam mit einigen anderen, auch die Wiedereröffnung dieses Haltepunkts. In jüngerer Zeit wurde das Bahnhofsgebäude an privat verkauft. In diesem Zusammenhang frage ich die Stadtverwaltung:
1. Wurde der ehemalige Bahnsteig und dessen Zuwegung mit verkauft? Wenn nein, welche öffentliche Hand ist Eigentümerin welcher Flächen? Wenn ja, gibt es aufgrund der Eigentumsverhältnisse die Möglichkeit der Neuerrichtung des Bahnsteigs auf anderer Fläche (näher an der Brücke der B5)?
2. Welchen Status hat die Straße von der B5 zum ehem. Bahnhof? Stehen an ihr öffentliche Flächen für Parkplätze und Fahrradabstellanlagen zur Verfügung? Wie viele Plätze für PKW und Fahrräder könnten dort realisiert werden?
3. Welche Möglichkeiten einer fahrplantechnischen und wegetechnischen barrierefreien Verknüpfung des Bahnhalts mit dem städtischen ÖPNV (Bus Linie 981) und dem Bus-Regionalverkehr sieht die Stadt?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=66263
🔎 Antrag: Resolution Transformationszentrum Deutsche Einheit
Die Stadtverordnetenversammlung:
- unterstützt den Vorschlag der Einheitskommission, ein wissenschaftliches und kulturelles "Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation" einzurichten und begrüßt die Bewerbung der Stadt Frankfurt (Oder) um seine Ansiedlung in Frankfurt (Oder),
- stimmt mit der Kommission überein, dass es neue und innovative (Begegnungs-)Orte braucht, um dem gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Dialog einen Raum zu geben, der sowohl die Deutsche Einheit und die Aufbauleistung des Ostens würdigt, als auch nach neuen Ideen für das Zusammenleben in Deutschland und Europa sucht,
- ist sich einig in dem Ziel, das "Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit" nach Frankfurt zu holen,
- sichert dem Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung konstruktive Unterstützung bei dem Bewerbungsprozess zu,
- stimmt miteinander überein, dass das Zukunftszentrum eine einmalige Chance darstellt, um eine nachhaltige Entwicklung der Stadt und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zu sichern,
- zeigt sich davon überzeugt, dass Frankfurt mit der Bewältigung der Folgen der friedlichen Revolution von 1989 und der deutschen Einheit - insb. dem Zusammenbruch des Halbleiterwerks und dem inzwischen gestoppten Bevölkerungsverlust - exemplarisch für die Entwicklung vieler ostdeutscher Städte nach 1990 steht,
- bekräftigt, dass Frankfurt als nunmehr gesicherter Brandenburger Archivstandort der Stasiunterlagenbehörde des Bundes (BStU) vielfältiges Wissen und Potenzial hat, um die Forschung zu und Auseinandersetzung mit der Aufarbeitung des DDR-Unrechts als wichtigen Aspekt des Transformationsprozesses zu befördern,
- sieht die Chance mit dem Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit Ziele des Frankfurt-Slubicer Handlungsplans 2020-2030 zu verwirklichen, der am 9.5.2019 in der Gemeinsamen Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen Frankfurt (Oder) und Slubice beschlossen wurde,
- erinnert daran, dass Frankfurt mit seiner Entwicklung von einer Grenzstadt am Rande der Europäischen Gemeinschaften zur deutsch-polnischen Doppelstadt Frankfurt-Slubice in der Mitte der Europäischen Union bereits ein Ort der europäischen Transformation ist (und darüber hinaus allein durch die geographische Lage prädestiniert dafür ist, ein Ort Europäischer Begegnung zu werden),
- ruft die Worte des Ministerpräsidenten Manfred Stolpes zu Gründung der Europa-Universität Viadrina am 6. September 1991 in Erinnerung: "Die Europa-Universität in Frankfurt (Oder) ist ein Zeichen unseres Dankes an Europa. Denn gerade an diesem Fluss und an diesem Ort ist uns bewusst, dass wir zusammengehören, dass hier an der Oder nicht das Ende Europas ist, sondern dass von hier weitergedacht werden muss."
- fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltungsspitze auf, ein Konzept für das Zukunftszentrum in enger Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Viadrina und anderen geeigneten Akteur*innen zu entwerfen, sowie während des Erarbeitungsprozesses Räume für Partizipation und Dialog zu schaffen und die Bürger*innen in den Prozess aktiv miteinzubeziehen,
- regt an, dass das Zukunftszentrum nicht nur in architektonischer Hinsicht herausragt, sondern auch neue Maßstäbe im Bau von klimaneutralen und nachhaltigen öffentlichen Bauten setzt,
- fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltungsspitze auf, bei der Entwicklung eines Konzepts die deutsch-polnischen Bildungsangebote einzubeziehen,
- fordert, dass Kultureinrichtungen, die schon jetzt grenzüberschreitende Veranstaltungsreihen unterhalten und damit Teil eines europäischen Transformationsprozesses in der Doppelstadt Frankfurt/Slubice sind, in das Zukunftszentrum einbezogen werden,
- ruft die Landesregierung dazu auf, die Stadt Frankfurt (Oder) bei der Bewerbung um das Zukunftszentrum zu unterstützen.
🎓 Anfrage: Digitale Bibliothek
Im Mai informierte die Stadtbibliothek ihre Nutzer*innen über die Wiedereröffnung nach dem Lockdown.
Diese ausführlichen und regelmäßigen Informationen sind zu begrüßen.
Trotzdem fällt in den Schreiben auf, dass keine digitalen Möglichkeiten bei der Rückgabe zur Verfügung stehen.
So musste nur für die Rückgabe von Medien ein Termin ausgemacht werden, der ausschließlich telefonisch vergeben wurde. Eine Terminvereinbarung per Mail oder online war nicht möglich.
Auch eine Rückgabe über einen Rückgabeautomaten, über die schon vor Jahren in unserer Stadt diskutiert wurde, ist nicht möglich. Damit könnten Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvergabe einfach selbst zurückgegeben werden. In der Pandemie könnten damit Kontakte vermieden werden.
Viele geschlossene Einrichtungen haben die Corona-Schließzeiten genutzt, um digitale Angebote auszubauen und zu erproben.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
- Hat die Bibliothek während der Schließzeit geprüft, weitere Dienste digital anzubieten? Wenn ja, welche Dienste und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
- Ist aktuell noch geplant, Rückgabeautomaten einzuführen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=65343
🎓 Anfrage: Umsetzung und Beschaffung des Digitalpakts Schule in Frankfurt - WLAN/LAN-Ausstattung
Im Haupt- und Ordnungsausschuss wurden im April Ausschreibungen für Servicetechniken und mobile Endgeräte aus dem Fördertopf des Dikitalpakts Schule beschlossen. Um zu wissen, ob die Technik der beschafften Geräten/Dienstleistungen auf dem neusten Stand sind und die Investition nachhaltig angelegt worden ist, habe ich noch folgende Fragen an den Oberbürgermeister:
- Welcher WLAN/LAN-Standard wurde für die Leistungsbeschreibung für die Ausschreibungen verwendet? Ich bitte um Aushändigung der dem Vertrag zugrundeliegenden technischen Anforderungen, namentlich der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses.
- Wie schätzt die Verwaltung die Aktualität der Standards an die Technik ein? Falls es sich nicht um den aktuellsten Stand der Technik handeln sollte, aus welchen Gründen hat die Verwaltung mit diesen (veralteten) Leistungsmerkmalen ausgeschrieben?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung der Fragen.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=65322
🚲 Anfrage: Vorbildfunktion der Stadt als Bauherr für das Alte Kino
Gem. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 §4 kommt Nichtwohngebäuden, welche sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden eine Vorbildfunktion zu. Der Eigentümer muss öffentlich darüber informieren, wie er die Vorbildfunktion erfüllt. Ab Sommer 2021 sind Baumaßnahmen auch förderfähig, welche die Anforderungen der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-NWG)" erfüllen.
Ich möchte daher den Oberbürgermeister fragen:
1. Welche Vorgaben kommuniziert die Stadtverwaltung hinsichtlich des Alten Kinos schon jetzt in den Planungs- und Ausschreibungsphasen, um die Vorbildfunktion dieses neuen Gebäudes in unserer Stadt zu erfüllen?
2. Plant die Stadtverwaltung, Bundesförderungen für nachhaltiges Bauen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel um die Nutzung von Erneuerbaren Energien, einen Passivhaus-Standard oder eine Regenwasserbewirtschaftung umzusetzen?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=65231
🌳 Anfrage: Umsetzung des Antrages 19/ANT/0077 - Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken
Am 24.10.2019 wurde von den Stadtverordneten der Antrag 19/ANT/0077 - Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken" beschlossen. Seitdem folgten nur wenige konkrete Maßnahmen.
In der Märkischen Oderzeitung erschien am 22.04.2021 ein Artikel zum Interview mit Dr. Prusa. Hier erklärte Herr Dr. Prusa öffentlich, dass er von der Umsetzung des Beschlusses in weiten Teilen sinngemäß nicht viel hält und andere Wege gehen möchte. Weder wird bis heute an einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzept gearbeitet ("Der Oberbürgermeister wird beauftragt im 1. Quartal 2020 einen konkreten Plan zur Fortschreibung des auslaufenden städtischen Klimaschutzkonzeptes vorzulegen."), noch wurde die Funktion des Klimaschutzbeauftragten geschaffen. Ein Klimaschutzengagement ohne Konzept wurde mit dem 2020 etablierten neuen Klimarat bisher nicht abgestimmt.
Dass das auch anders geht, zeigt ein Blick in die Nachbarkommune Eisenhüttenstadt. Hier wurde bis zum 30.04.2021 die Stelle (Nr. 5-08-2021) eines "Energie- und Klimaschutzkoordinators" ausgeschrieben.
Ich möchte daher den Oberbürgermeister fragen:
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Engagement der Stadt Eisenhüttenstadt?
2. Trotz einer ungünstigen Finanzlage hat Eisenhüttenstadt es geschafft, eine Stelle für den Klimaschutz im städtischen Haushalt abzubilden. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis darüber, wie Eisenhüttenstadt diese Herausforderung gelöst hat und ob ggf. Fördermittel beantragt wurden? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, gibt es Bestrebungen hier in den Erfahrungsaustausch einzutreten?
3. Sind der Stadtverwaltung die Fördermöglichkeiten für kommunales Umwelt- und Klimaschutzmanagement und insbesondere die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld "Kommunalrichtlinie" vom 22. Juli 2020 bekannt?
4. Wurden Fördermittel des Programms beantragt? Wenn ja, welche Projekte wurde damit realisiert? Wenn nein, warum nicht?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=65112
💰 Anfrage: Wirtschaftlichkeits-untersuchungen
§ 16 Abs. 1 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) fordert: „Bevor Investitionen beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.“
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Wurden für alle Investitionen im Haushalt 2021, mit Ausnahme der Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung gemäß § 16 Abs. 3 KomHKV, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt?
- Werden für alle Investitionen im Haushalt 2022, mit Ausnahme der Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung gemäß § 16 Abs. 3 KomHKV, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt?
- Was sind die Gründe, falls diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Investitionen nicht routinemäßig durchgeführt werden?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4857
🔎 Anfrage: Investitionen aus den Vorjahren
06.05.2021
In vielen Kommunen gibt es beschlossene Investitionen aus den Vorjahren, die noch nicht abgeschlossen sind und teilweise noch nicht begonnen wurden.
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Wie viele in den Vorjahren beschlossene Investitionen mit welchem Investitionsvolumen gibt es in Frankfurt (Oder)? Bitte listen Sie diese Investitionen pro Haushaltsjahr mit folgenden Angaben tabellarisch auf: Anzahl der Investitionen, Investitionsvolumen in Euro, Fördermittelvolumen in Euro (jeweils Stand zum 31.12. des Jahres).
- Nennen Sie bitte die wichtigsten aktuell noch nicht (abschließend) durchgeführten Investitionen.
- Sind alle Investitionen ausfinanziert, sind für alle geförderten Investitionen die Fördermittel bei der Stadt eingegangen und verfügbar?
- Fällt für die noch nicht ausgezahlten Investitionsmittel Zinsaufwand oder Zinsertrag an? (Bitte tabellarisch für die Jahre 2015 bis 2020 auflisten.)
- Was sind die Gründe für den „Investitionsrückstau“?
- Wie soll der „Investitionsrückstau“ abgebaut werden?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4856
📰 Sperrung des Helenesees ist eine Auswirkung des Klimawandels - Klimaschutz jetzt! 🌳
22.05.2021
Im Januar diesen Jahres fragte der Bündnisgrüne Stadtverordnete Robert Gidius die Frankfurter Stadtverwaltung in einer Anfrage u.a. nach den Ursachen des zurückgegangenen Seewasserspiegels am Helenesee. Die Stadtverwaltung antwortete damals, dass sich die gemessenen Grundwasserstände aufgrund von Niederschlagsdefiziten in den letzten neun Winterhalbjahren und den damit verringerten Grundwasserneubildungsraten "im extremen Niedrigwasserbereich" befinden. Dazu tragen zusätzlich die höheren Verdunstungsraten im Sommer bei. Der geringe Wasserspiegel des Helenesees führte nun zu Rutschungen und damit zur Sperrung des Helenesees.
Robert Gidius, der auch Vorsitzender des Frankfurter Klimarates ist, äußert sich dazu wie folgt: "Wir erleben durch die Sperrung unseres Helenesees, wie die ersten Auswirkungen des Klimawandels massiv in das Leben von uns Frankfurterinnen und Frankfurtern eingreifen, wie sie Wirtschaft und Tourismus gefährden und unsere Lebensqualität beeinträchtigen. Wir beginnen die Folgekosten des Klimawandels zu erahnen. Daher ist es notwendig, dass wir endlich entschlossen umsteuern: nicht nur in der Stadtverwaltung und in den städtischen Gesellschaften, sondern auch in der Wirtschaft, im Handel, im Einkaufs- und Mobilitätsverhalten und im täglichen Leben von uns allen. Klimaschutz muss endlich eine hohe Priorität in unseren Entscheidungen und in unserem Handeln bekommen. Wir müssen vom Wissen ins Handeln kommen. Hier ist jeder und jede gefragt."
📰 Sahra Damus legt Wilko Möller den Rücktritt als Co-Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses nahe 🇪🇺
21.05.2021
Im Rahmen einer europapolitischen Debatte im Landtag gestern kritisierte der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller die Stadt Frankfurt (Oder), weil sie dem Slubicer Krankenhaus während einer Notlage Hygieneartikel gespendet hatte. Er vertrat die Auffassung, dass Polen allein für seine Probleme zuständig sei.
Die Bündnisgrüne Landtagsabgeordnete und Frankfurter Stadtverordnete Sahra Damus kritisierte seine Aussagen im Rahmen einer Kurzintervention im Landtag und äußert sich dazu wie folgt: "Diese Aussage von Wilko Möller ist zutiefst unmenschlich und uneuropäisch. Er demonstriert, dass ihm völlig egal ist, dass Menschen um ihr Leben kämpften, Pflegekräfte und Ärzt*innen weit über ihre Grenzen gehen mussten und es an einfachsten Hygieneartikeln im Slubicer Krankenhaus fehlte. Ich schäme mich als Frankfurterin und Doppelstädterin, dass er so etwas im Landtag äußert. Er hat sich damit endgültig unmöglich gemacht als Co-Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Doppelstadt Frankfurt (Oder) – Słubice. Er sollte von selbst zurücktreten."
Marc Lipka, Bündnisgrüner Stadtverordneter und Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss ergänzt: "Die Respektlosigkeit gegenüber jenen, die in unserer Doppelstadt im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für das Slubicer Krankenhaus gespendet haben und gegenüber jenen, die wochenlang die Spendenaufrufe organisiert und durchgeführt haben, ist mir unbegreiflich. Wer das Anliegen unserer Doppelstadt und städtische sowie bürgerschaftliche Nachbarschaftshilfe derart ad absurdum führt, erweist sich als nicht geeignet und nicht würdig, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses zu sein. Ich fordere ihn zum Rücktritt auf."
Kleine Anfrage: Ausstattung der Schulen in der Corona-Pandemie 🎓💪
06.05.2021
Die Pandemie hat schonungslos aufgezeigt, dass die digitale Infrastruktur und Ausstattung im deutschen Schulwesen sowie die diesbezügliche Ausbildung der Lehrkräfte zum digitalen Unterricht unzureichend ist. Zudem herrschen Mängel an der technischen Ausstattung in den Schulen. Es fehlt an funktionsfähigen Geräten und an digitalem Lernmaterial. Die Antwort auf unsere Anfrage im vergangenen Bildungsausschuss hat gezeigt, dass es auch in Frankfurt (Oder) nur schleppend voran geht. Es besteht dadurch, dass für einen längeren Zeitraum kein Präsenzunterricht möglich ist, die Gefahr, dass einzelne Kinder in der schulischen Ausbildung abgehängt werden. Die Annahme, dass in allen Haushalten Endgeräte, die ein Home-Schooling ermöglichen, vorhanden sind, ist schlicht unrealistisch. Aus diesem Grund sehen wir die Notwendigkeit für eine schnellstmögliche systematische Abfrage in den Schulen.
Ich frage daher:
- Wie viel Prozent der Frankfurter Schulen sind flächendeckend mit WLAN ausgestattet? Welche Bandbreiten liegen in welchen Schulgebäuden an?
- Wie und vor allem bis wann soll eine fehlende Ausstattung ergänzt werden?
- Die erste Frage in unserer Anfrage 0659 wurde so beantwortet, dass es in den Schulen keine systematische Erfassung von Familien, die nicht über ausreichend Endgeräte verfügen, gibt. Warum lässt die Stadt eine solche Erfassung nicht durchführen, um die tatsächlichen Bedarfe zu kennen?
- Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse aus den Schulen vor, dass Kinder nicht oder nicht vollständig am digitalen Unterricht teilnehmen können? Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt?
- Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse aus den Schulen vor, dass Schulfördervereine digitale Endgeräte und /oder Drucker für bedürftige Schüler*innen bereitgestellt haben? Wenn ja, in wie vielen Fällen kam es zu solchen Hilfen?
- Wie wird durch den Schulsachkostenträger sichergestellt, dass alle Kinder am digitalen Unterricht teilnehmen können?
- Wie wird die digitale Kommunikation gewährleistet, wenn keine geeigneten eigenen Endgeräte vorhanden sind und/oder diese nicht ausreichend ausgestattet sind (z. B. Mikrofone o.ä.)? Ist dafür eine Unterstützung seitens der Stadt vorgesehen? In welcher Form kann diese Unterstützung erfolgen?
- Ist es an allen Frankfurter Schulen bekannt, dass seitens des BMAS für Kinder von ALG II Empfänger*innen eine Kostenübernahme für digitale Endgeräte besteht?
- Wie soll sichergestellt werden, dass die Schüler*innen mit vorhandenen Endgeräten ins Internet gelangen können, falls kein privates Internet vorhanden ist oder allgemein die Bandbreite z.B. für Videokonferenzen zu gering ist? Wie viele Haushalte in Frankfurt haben eine DSL Bandbreite unter 25 MBit/s?
- Beabsichtigt die Stadt bei Schulöffnungen die weiterführenden und berufsbildenden Schulen zukünftig mit geeigneten Desinfektionsspendern und Desinfektionsmitteln auszustatten? Wenn nein, warum nicht?
- Beabsichtigt die Stadt Lehrerzimmer zukünftig mit Desinfektionsspendern und Desinfektionsmitteln auszustatten? Wenn nein, warum nicht?
- Ist bei der Wiederaufnahme in den Präsenzunterricht mehr Zeit für die Reinigung eingeplant?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.
Anfrage: Ausfall von Schwimmunterricht In Frankfurt (Oder) 🎓💪
06.05.2021
Aufgrund der Corona-bedingten Schließung der Schwimmbäder bestehen für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene, mindestens seit Ende November 2020 keine Möglichkeiten mehr, Schwimmbäder zu benutzen. Der Schulschwimmbetrieb, aber auch der Vereinsschwimmbetrieb ist seitdem ausgesetzt und wird voraussichtlich bis zum Endedes Schuljahres nicht mehr aufgenommen werden können. Dies hat die mindestens seit einem Jahr schwierige Situation, insbesondere für Kinder, das Schwimmen zu erlernenweiter verschärft.
Studien und Erfahrungen zeigen, dass bereits vor der Pandemie viele Kinder ohne schulischen Schwimmunterricht nicht oder nur unzureichend schwimmen gelernt haben.
Dies ist aus unserer Sicht ein absolut unbefriedigender Zustand. Neben der erhöhten Gefahr des Ertrinkens bei Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern leistet Schwimmen natürlich auch einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen.
Die Schließung der Schwimmbäder hatte zur Folge, dass komplette Schulklassen keinen Schwimmunterricht erhalten haben. Auch die Schwimmvereine konnten und können ihren Trainings- und Ausbildungsbetrieb nicht mehr anbieten.
Um den Ausfall der letzten Monate zumindest ansatzweise zu kompensieren, sollte aus unserer Sicht die effiziente und auch kreative Ausschöpfung bestehender und zusätzlicher Kapazitäten überprüft werden.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Welche sanierungs- bzw. reparaturbedingten Schließzeiten der Schwimmhalle in der Rathenaustraße sind bisher geplant? Konkreter: In welchen Zeiträumen ist die Schwimmhalle (Rathenaustraße) für den Schwimmunterricht bzw. die Sportvereine in diesem und dem kommenden Jahr nutzbar?
- Ist geplant die Sanierungsarbeiten zu Gunsten einer Nutzung der Schwimmhalle für Schulen/ Vereine aufgrund des Corona-bedingten Ausfalls anzupassen?
- Ist zusammen mit dem Schulamt und den Frankfurter Schwimmvereinen (z.B. ESV, DLRG) ein Konzept entwickelt worden bzw. ein solches geplant, um den hohen Ausfall an Schwimmunterrichtsstunden zumindest teilweise zu kompensieren?
Wenn nein, warum nicht?
- Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung geplant bzw. sinnvoll, in den wärmeren Sommermonaten städtische Schwimmkurse am Helenesee anzubieten? Wenn nein, warum nicht?
- Wie wirkt sich die Schließung der Schwimmhalle und der Wegfall des städtischen Schwimmunterrichts auf die Erträge und die Aufwendungen im Ergebnishaushalt aus?
Ich bitte um eine mündliche und schriftliche Antwort.
Anfrage: Wirkung der Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2020 💰
26.04.2021
Mit Wirkung ab 01.06.2020 erließ die Kämmerin eine Haushaltsperre gemäß § 71 BbgKVerf (20/VZI/0378). Damit sollten in jedem Budget 5 % der Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2020 weniger ausgegeben werden. Die Haushaltssperre galt für alle Ämter der Stadtverwaltung und für die beiden Eigenbetriebe.
Mit Erlass vom 05.08.2020 (20/VZI/0467) hob die Kämmerin die erlassene Haushaltsperre teilweise wieder auf, so dass ab 01.09.2020die externe Besetzung von Stellen wieder möglich war.
Ich frage die Kämmerin:
- Wie hat sich die Haushaltssperre auf die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe insgesamt ausgewirkt? Welchen Anteil am Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2020 hat die Haushaltssperre?
- Bitte listen Sie tabellarisch die Auswirkungen für jedes Amt und die beiden Eigenbetriebe auf (Einsparung pro Amt bzw. Eigenbetrieb absolut in Euro und prozentual zum Budget).
- Worauf sind die Unterschiede zwischen den Ämtern und Eigenbetrieben zurückführen (nur die wesentlichen Abweichungen zu den 5 %)?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Anfrage: Barrierefreie Websites der Stadt 💪🔎
21.04.2021
Ende 2016 wurde eine EU-weite Richtlinie für die Standardisierung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors verabschiedet, um einen gleich - berechtigten Zugriff auf Informationen und Dienste für alle Menschen zu gewährleisten. Diese Richtlinie gilt seit dem 23. September 2020 für alle öffentlichen Internetauftritte und tritt auch für mobile Anwendungen sowie nicht-öffentliche Intra- und Extranets nun sukzessive in Kraft (siehe EU-Richtlinie 2016/2102, Artikel 12).
Diese Vorgaben, die zur gesetzlichen Verpflichtung zur Inklusion beitragen und Teilhabe ermöglichen wird ausdrücklich begrüßt. Um die Barrierefreiheit auch für die Stadt Frankfurt (Oder) kontinuierlich zu evaluieren und zu verbessern, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche barrierefreien Angebote stellt die Stadt Frankfurt (Oder) auf ihren kommunalen Internetauftritten und mobilen Anwendungen bereit? Können Sie gleichermaßen Aussagen zur Barrierefreiheit im nicht-öffentlichen Intra- bzw. Extranet geben?
2. Was ist geplant, um die bisher bestehenden Angebote zur Barrierefreiheit auszubauen? In welchem zeitlichen Rahmen soll dies geschehen?
3. In welcher Form kann Feedback zum aktuellen Angebot gesendet werden? Welche Rückmeldung ist bisher bei der Stadt eingegangen und wie wird diese verwertet?
4. Zudem besteht die Pflicht, auf den Webseiten Erklärungen zur Barrierefreiheit abzugeben, d.h., es muss deutlich gemacht werden, welche Seiten nicht barrierefrei nutzbar sind, welche Gründe es dafür gibt und ob es alternative Zugänge zu den Inhalten gibt. Wie wird dies für die Webseiten der Stadtverwaltung umgesetzt?
5. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um einen barrierefreien Zugang zu Informationen zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen in Frankfurt (Oder) zu ermöglichen? Welche Möglichkeiten werden seitens der Verwaltung in Betracht gezogen, um dabei auch das Amtsblatt barriereärmer zu gestalten und Texte in Leichter Sprache anzubieten sowie öffentliche Gremiensitzungen barrierefrei auszurichten (z.B. durch Vorlagen in leichter Sprache und Gebärdendolmetscher*innen)?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Anfrage: Stellplatzsatzung 🚲
14.04.2021
Am 18. Dezember 2020 wurde die Brandenburgische Bauordnung - BbgBO vom 18. November 2018 geändert und u. a. im §49 Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder in Bezug auf die Mittelverwendung von Ablösezahlungen konkretisiert:
§49 Abs (4) Die Gemeinde hat den Geldbetrag für die Ablösung von notwendigen Stellplätzen oder von notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder zu verwenden für
" die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen oder die Herstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
" sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs,
" die Herstellung von Parkeinrichtungen für die gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen (Carsharing).
Weiterhin hat der Bundesrat am 5. März 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Vorgesehen sind verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen baut, wird künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.
Damit sind mind. zwei bindende Vorschriften in jüngster Zeit geändert bzw. veröffentlicht worden, welche Einfluss auf die Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung - StplS) vom 02.03.2012 nehmen.
Ich frage daher den Oberbürgermeister:
1. Reichen die Festlegungen der aktuelle Fassung der Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung - StplS) vom 02.03.2012 angesichts der neuen Rechtslage noch aus, um die aktuelle Anforderung verbindlicher Rechtsvorschriften zu erfüllen? Wenn nicht, bis wann ist eine Neufassung geplant?
2. Gem. Baukostenindex sind die Kosten für die Herstellung von Stellplätzen gegenüber 2012 um ca. 25 % gestiegen. Sind die Ablösebeträge vor diesem Hintergrund noch angemessen bzw. auf welche Höhe sollten diese Beträge angepasst werden, um auch die Herausforderungen der Verkehrswende (Stärkung Fuß- und Radverkehr, Elektrifizierung von Stellplätzen, Carsharing) Rechnung tragen zu können?
3. In welcher Höhe wurden Geldbeträge für die Ablösung von notwendigen Stellplätzen seit 2018 von der Stadt Frankfurt (Oder) eingenommen?
Bitte die Anzahl der abgelösten Stellplätze und Geldbeträge nach Jahr (2018 - 1.Quartal 2021) aufschlüsseln.
4. Sofern von Bauherren Ablösezahlungen geleistet wurden, wie wurde diese Mittel verwendet?
Bitte die Maßnahmen konkret benennen und nach Jahr aufschlüsseln. Sofern geleistete Ablösezahlungen noch nicht verwendet wurden, bitte auch die geplanten Maßnahmen darstellen.
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Hier der Link: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4834
Anfrage: Afrikanische Schweinepest und ihre Auswirkungen auf Frankfurt (Oder)🚨
25.03.2021
Auch in unserem Stadtgebiet gab es nun Funde von mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweinen.
Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:
- Wie ist die Aussage zu verstehen, dass es bis zu fünfjährige Betretungsverbote in den betroffenen Gebieten geben kann?
- Welche Auswirkungen hat das auf betroffene Privatgrundstücke in diesen Gebieten?
- Welche Auswirkungen hat das auf die betroffenen Grundstücke von Unternehmen in diesem Gebiet?
- Welche Auswirkungen hat das für die Kleingartenvereine im betroffenen Gebiet? Wurde der Stadtverband einbezogen bzw. informiert?
- Was haben Spaziergänger*innen oder Sporttreibende zu beachten?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Antwort.
Kleine Anfrage zur Straßenbeleuchtung🌳
25.03.2021
Im Frühjahr 2016 erteilte die Stadtverwaltung auf eine Anfrage (16/AFR/0694) Auskunft zum Stand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LEDs. Demnach wurden von den 7.856 Lichtpunkten der Stadt 2013 bis 2015 ca. 12% umgerüstet (946 Lichtpunkte). Für das Jahr 2016 waren weitere 100 Lichtpunkte geplant. Quecksilberdampflampen/HQL und Natriumdampflampen/NAV sind als Leuchtmittel durch EU-Gesetzgebung mittlerweile verboten.
Daher frage ich:
- Gibt es in der Stadtverwaltung ein aktuelles Straßenbeleuchtungskataster, also ein georeferenziertes Verzeichnis aller öffentlichen Lichtpunkte mit Angaben der verwendeten Leuchtmitteln, Leistungsaufnahmen, Schaltzeiten, Wartungszyklen und Alter der Lichtmasten?
- Wie setzt sich die Straßenbeleuchtung in Frankfurt (Oder) aktuell zusammen (Auflistung bitte in Quecksilberdampfladen/HQL, Natriumdampflampen/NAV, LED-Lampen)?
- In wie vielen Lichtpunkten wurden seit 2016 im Straßenbestand die alten Leuchtmittel durch LED-Lampen ausgetauscht? (Bitte pro Jahr auflisten.)
- Wie sieht die weitere Umrüstungs-Planung für die Jahre 2021-2025 aus? Wann ist der Abschluss der Umrüstung geplant?
- Wie hoch sind die einmaligen Umstellungskosten im Verhältnis zur jährlichen Einsparung pro Lichtpunkt?
- Wie viele der bereits verbauten LED-Leuchtmittel sind warmweiße Leuchten mit einer Farbtemperatur von unter 3000 Kelvin, wie viele haben 3000 - 4000 Kelvin, und wie viele sind neutralweiße Leuchten mit einer Farbtemperatur von über 4000 Kelvin?
- Werden bei der Auswahl neuer Leuchtmittel die Aspekte des Schutzes von Insekten, Vögeln und Fledermäusen berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form?
- In einigen weniger frequentierten Straßen wurde vor der LED-Umstellung zwischen 23:00 und 4:30 Uhr jeder zweite Lichtpunkt abgeschaltet. Wird von dieser Möglichkeit nach der LED-Umstellung auch Gebrauch gemacht? Wenn nein, warum nicht?
Beratungsschwerpunkt zur Geplanten Nutzung von Radverkehrsförderprogrammen in 2021 durch die Stadt Frankfurt (Oder) beantragt🌳🚲
10.03.2021
Unsere Fraktion hat einen Beratungsschwerpunkt im Verkehrsausschuss zu Radverkehrsförderung beantragt - das Positive gleich vorweg: über 600 Mio. Euro insgesamt sind im Förderprogrammen verfügbar. Daraus wird das Radnetz Deutschland mit über 45 Mio. Euro abgedeckt werden - das bedeutet für uns in Frankfurt, dass der Oder-Neiße-Radweg verbessert und überwiegend neue Beschilderung und Infotafeln aufgestellt werden können. Auch das Sonderprogramm "Stadt-Land" wird für uns wichtig sein - weil insbesondere finanzschwache Kommunen davon profitieren können. Geplant ist es insbesondere die Straßen Baumschulenweg, Kopernikusstraße, Damaschkeweg, Gubenerstraße, Birkenallee und Carthausplatz aus den Töpfen zu fördern, sowie mit dem Bike+Ride Deutsche Bahn Projekt mehr Abstellanlagen am Bahnhof zu schaffen.
Beratungsschwerpunkt Flächenmanagement in der Stadt💰
10.03.2021
Beratungsschwerpunkt zur Strategische Planungen der Stadtverwaltung für Gewerbegebiete, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Flächen für Erneuerbare Energien im Stadtgebiet beantragt
Anfrage: Kompostieranlage in Güldendorf🌳
10.03.2021
Seit meiner Berufung in den Ausschuss wurde ich wiederholt auf folgende Problematik angesprochen und hatte dazu auch im November 2019 per Email eine Anfrage an das Umweltamt geschickt. Geändert hat dies am Sachverhalt nichts. Nach mehreren Rückmeldungen von BürgerInnen möchte ich nun folgende Anfrage im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz einbringen.
Rund um die Kompostieranlage Güldendorf, Küstriner Berg 20, sind dauerhaft diverse Abfälle verteilt. Diese stammen offensichtlich aus der Kompostieranlage, wurden von Vögeln und/oder Wind in der angrenzenden Nachbarschaft verbracht und hängen z. T auch in den Bäumen und Sträuchern. Insgesamt ein sehr unschönes Bild.
Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:
1. Wer ist für die Beseitigung der Abfälle rund um die Kompostieranlage verantwortlich?
2. Wie häufig wird eine Beseitigung der verstreuten Abfälle vorgenommen?
3. Welche Möglichkeiten bestehen von Seiten der Stadtverwaltung, Maßnahmen zu veranlassen, die künftig verhindern, dass Abfälle aus der Anlage ins Umland verbracht werden.
4. Ist es sinnvoll, durch geeigneten Aufklärungskampagne Sorge dafür zu tragen, dass Bio- und Gartenabfälle frei von (bzw. mit deutlich weniger) Kunststoffverpackungen die Kompostieranlage erreichen?
5. Ist es möglich, den Zustand um die Kompostieranlage ggf. durch das Verhängen von Ordnungs- oder Bußgeldern an den Verursacher zu beeinflussen? In welcher Höhe sind solche Gelder zu verhängen und wurde diese Möglichkeit geprüft?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Zu 4. hätte ich auch Vorschläge. Hier könnte man einen entsprechenden Hinweis auf den Biotonnen der Stadt aufkleben, im jährlichen Abfallkalender einen entsprechenden Beitrag veröffentlichen und/oder die Anlieferung von Bioabfälle in Kunststoffsäcken an den Annahmestellen ablehnen.
Anfrage: Umsetzung der Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung💪🚨
03.03.2021
Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auszuweiten, hat der Bundesgesetzgeber die am 27. Januar 2021 in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutz-Verordnung erlassen. Mit den in der Verordnung aufgeführten gezielten Maßnahmen soll dazu beitragen werden, das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter zu reduzieren, ohne dass die Aktivität eingestellt oder beschränkt werden muss.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst unter anderem folgende Punkte:
"Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
"Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen.
"Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren.
"In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.
"Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber zumindest medizinische Gesichtsmasken (OP Masken) zur Verfügung stellen wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. wie werden die in der Corona-Arbeitsschutzverordnung oben angeführten Maßnahmen in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) konkret umgesetzt; wie viele Mitarbeiter der Verwaltung (eine ca. Angabe in Prozenten ist ausreichend) arbeiten täglich im Homeoffice.
2. wie viele Mitarbeiter der Verwaltung verfügen gegenwärtig über eine mobiles Endgerät, welches den Zugriff auf die Verwaltungssoftware der Stadt Frankfurt (Oder) aus dem Homeoffice gewährleistet.
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Anfrage: Feuerwehr macht Schule 🎓
02.03.2021
Im Land Brandenburg können die Brandschutzausbildungen Truppmann 1 und 2 bereits an einigen Schulen im regulären Unterricht erlangt werden. Die Ergebnisse dieser Pilotprojekte sind durchaus positiv angesehen worden und sollen nun erweitert werden. Seit neustem können Anträge zur Erweiterung des Wahlpflichtfaches beim MIK durch die zuständigen Schulträger gestellt werden. Zielgruppe des Wahlpflichtfaches "Feuerwehrunterricht" sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Die Jugendlichen wählen das Unterrichtsfach mit Zustimmung der Eltern freiwillig und verpflichten sich zur Teilnahme für ein Schuljahr. Dazu muss eine Kooperationsvereinbarung mit der örtlichen Feuerwehr geschlossen werden, welche regelt, dass an den Unterrichtstagen eine ausgebildete Lehrkraft (eine geeignete Ausbilderin oder ein geeigneter Ausbilder der Feuerwehr) die Schüler*innen unterrichtet und fachgerecht anleitet.
(Weitere Informationen:
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/schule/Schulkultur/Brandschutzerziehung_BB/2019-05-29_Steckbrief_Feuerwehr_WP.docx)
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
1. Plant die Stadt Frankfurt als Schulträger einen Antrag zur Erweiterung des Wahlpflichtfaches "Feuerwehrunterricht" des Projektes „Feuerwehr macht Schule“ zu stellen oder wurde dieser bereits gestellt?
2. Welche Schulen in Frankfurt sind aus Sicht der Stadtverwaltung besonders für das Projekt geeignet und welches Potential sieht die Stadtverwaltung darin?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung der Fragen.
Wir setzen Impulse in der zukünftigen Stadtentwicklung (INSEK)🚲
11.02.2021
Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / BI Stadtentwicklung hat sich mit vielen Änderungsanträgen zum gestern verabschiedeten Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) und zu den integrierten teilräumlichen Konzepten (ITK) an der Debatte um die zukünftige Entwicklung unserer Stadt beteiligt.
Im Ergebnis konnten wir folgende Forderungen unserer Fraktion im INSEK oder im ITK verankern bzw. stärken:
- Klimaschutz, erneuerbare Energien und E-Mobilität
- der Erhalt des traditionsreichen Obstanbaus
- die Ausweitung von insektenfreundlichen Blühwiesen und "Natur auf Zeit"
- den Erhalt des Baumbestands in der Magistrale und die Bepflanzung der Birkenallee als Allee
- die Entwicklung der Ortsteile mit Beibehalt der historischen Kerne
- ein nachhaltiges Nutzungskonzept für den Helenesee
- ein Prüfauftrag für eine Zukunft der ehemaligen Freilichtbühne
- die Verlegung der Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose und Geflüchtete in Zentrumsnähe
- das Ziel, eines selbstverwalteten soziokulturellen Zentrums
- den Erhalt von Sporthalle und Gemeindezentrum im WK 4 in Neuberesinchen
- die Verbesserung der Hebammen- und Facharztversorgung
Die Fraktionsvorsitzende Sahra Damus erklärt dazu: „Ich bin meinen Fraktionskolleg*innen sehr dankbar, die sich mit viel Engagement durch die Konzepte gekämpft haben und zahlreiche Anmerkungen und Änderungsanträge erarbeitet haben zu den Themen, die uns für die Zukunft unserer Stadt unter den Nägeln brennen. Wir sind davon überzeugt, dass die Debatten, die teilweisen Übernahmen unserer Anträge durch die Stadtverwaltung, aber auch die errungenen Kompromissvorschläge die wichtigsten Konzepte für die zukünftige Stadtentwicklung spürbar verbessert haben.“
Bodo Almert, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, ergänzt: „Es war richtig, Ende vergangenen Jahres darauf zu dringen, das INSEK und die ITKs in zwei Lesungen zu beraten. Das wird den wichtigsten Konzepten für die Stadtentwicklung gerecht, die es verdient haben, dass wir uns Zeit für sie nehmen. Die ausführliche parlamentarische Beratung hat nicht nur einen Mehrwert gebracht in Form von verbesserten Konzepten, sondern ist auch Ausdruck eines gemeinsamen Willensbildungsprozesses von Stadtverwaltung und Stadtverordneten.“
Anfrage: Straßennamen mit kolonialem, rassistischen und nationalsozialistischem Bezug überprüfen🚨
11.02.2021
Der deutsche Kolonialismus hat Spuren in den städtischen Räumen fast aller größeren deutschen Städte hinterlassen. Diesbezügliche Denkmäler, Straßennamen, Gebäude und Institutionen sind oft Teil der Topografie unserer Städte geworden. Die kolonialen Bezüge sind dabei nur manchmal offen für jeden sichtbar, oft stecken sie jedoch z.B. in meist älteren Straßennamen oder Denkmälern.
Die Frage des Umgangs mit diesen Spuren und Zeugnissen des Deutschen Kolonialismus, aber auch deren Bezügen zu rassistischen Weltanschauungen sowie der Zeit des Nationalsozialismus wird seit einiger Zeit mit zunehmender Intensität diskutiert, meist ausgehend von zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich für eine kritischere Auseinandersetzung u.a. mit der Epoche des Deutschen Kolonialismus einsetzen.
Deshalb sollte überprüft werden, ob insbesondere bei Denkmälern und Straßennamen, die ja eigentlich der ehrenvollen Erinnerung an Personen dienen soll, deutliche Verbindungen zu Wegbereiter*innen und Verfechter*innen von Kolonialismus, Versklavung und rassistischen Ideologien bestehen.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
1. Ist in Frankfurt (Oder) in der Vergangenheit systematisch überprüft worden, ob noch Straßennamen und Denkmäler mit nationalsozialistischem, rassistischem und/oder kolonialem Hintergrund existieren?
Wenn ja, wann ist dies zuletzt durch wen geschehen? Welche Kriterien wurden an die Überprüfung angelegt und welche Ergebnisse hatte die Prüfung?
Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt ist dies geplant?
Ich bitte um eine mündliche und schriftliche Antwort.
Anfrage: Rückgang des Seewasserspiegels am Helenesee🌳
11.02.2021
Am Helenesee ist ein augenscheinlicher Rückgang des Seewasserspiegels und somit eine
Verlagerung der Uferlinie zu verzeichnen.
Aus diesem Grund frage ich die Stadtverwaltung:
1. Welche Maßnahmen erfolgen zum Monitoring des Seewasserspiegels am Helenesee bzw. zum Grundwassermonitoring im direkten Umfeld? Wie viele GW-Messstellen werden bemessen und in welchen Messezyklen?
2. Gibt es für den Helenesee vom LBGR festgelegte Minimal- und Maximalwasserstände?
Wenn ja, welche und werden diese aktuell eingehalten?
3. Für welche Wasserstände besitzen die aktuellen Standsicherheitsnachweise für die Böschungen ihre Gültigkeit?
4. Kann es durch ein weiteres Absinken des Seewasserstandes zu Standsicherheitsproblemen in Böschungsbereichen des Helenesees kommen? Wenn ja, in welchen Bereichen? Welche Gegenmaßnahmen sind dann vorgesehen?
5. Könnte ein weiteres Absinken des Seewasserspiegels zu sicherheitsrelevanten Problemen führen, die eine touristische Nutzung erschweren? Wenn ja, ab welchem Seewasserstand ist dies möglich?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Anfrage: Bibliothek in Corona-Zeiten🎓
26.01.2021
Der MOZ vom 21.1. war zu entnehmen, dass die Stadtbibliothek Seelow aufgrund des Lockdowns einen Ausleih- und Rückgabeservice zum Abholen per Terminvergabe eingerichtet hat. Dabei werden Begegnungen von Gästen vermieden und die Hygienestandards werden eingehalten. Die Reservierung erfolgt per Telefon oder E-Mail. Medien werden bspw. vor erneuter Ausleihe gelüftet bzw. desinfiziert. Angesichts der langanhaltenden Einschränkungen vermissen viele Bürger*innen, insbesondere Kinder solche Aktivitäten.
Daher frage ich die Verwaltung:
Ist es denkbar oder geplant ein ähnliches Angebot auch in der Stadtbibliothek von Frankfurt (Oder) einzurichten?
Bitte begründen.
Anfrage: Erfassung von Familien ohne ausreichender Endgeräte durch Frankfurter Schulen🎓💪
26.01.2021
Wir fragen die Verwaltung:
- Ist der Verwaltung bekannt, ob in den Schulen der Stadt Frankfurt (Oder) eine systematische Erfassung von Familien erfolgt ist, die nicht über ausreichend Endgeräte verfügen, um ihren schulpflichtigen Kindern den Fernunterricht, insbesondere die Nutzung der Schul-Cloud zu ermöglichen?
- Wenn ja, wie erfolgte diese und mit welchem Ergebnis (Welcher Bedarf / Anzahl der Geräte) wurde erfasst?
- Wie kann dieser Bedarf aus Sicht der Verwaltung gedeckt werden?
- Wurde in Betracht gezogen einen Spendenaufruf an die Zivilgesellschaft zu richten? Falls nein, warum nicht? Falls ja mit welchem Ergebnis und welche Rolle hat dabei die Verwaltung übernommen?
Hintergrund:
In anderen brandenburgischen Kommunen wurde der Bedarf an digitalen Endgeräten systematisch erfasst und konnte auch mittels Spenden aus der Zivilgesellschaft deutlich reduziert oder sogar gedeckt werden. In diesen Kommunen wurde durch die Verwaltungen ein Spendenaufruf unterstützt (medial) bzw. wurden die Endgeräte zentral gesammelt und an bedürftige Familien verteilt.
Antrag: Digitale oder hybride Sitzungen der StVV und ihrer Ausschüsse einführen 🔎
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt digitale oder hybride Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse zu veranlassen und die Stadtverwaltung mit der Umsetzung zu betrauen.
Dabei soll ein Anbieter gewählt werden, der die notwendigen Datenschutzstandards erfüllt. Sollten Stadtverordnete oder Ausschussmitglieder Unterstützung bei der technischen Umsetzung benötigen, sollen diese von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung bei der Einrichtung unterstützt werden.
Begründung inkl. Begründung der Dringlichkeit:
Im Vorsitzendenbeirat wurde von Seiten unserer Fraktion mehrfach - zuletzt Anfang Dezember - darum gebeten, digitale bzw. hybride Sitzungen zu ermöglichen. Dabei wurde auf Kommunen verwiesen, die dies bereits seit mehreren Monaten erfolgreich umsetzen (bspw. Hohen Neuendorf). Die Verwaltung hat zugesagt, dies zu prüfen. Seitdem ist Zeit vergangen.
Nach dem Ende der Feiertage sind die Corona-Infektionszahlen wider Erwarten weiterhin nicht rückläufig, sondern verharren auf einem hohen Niveau, was noch längere Einschränkungen des öffentlichen Lebens erwarten lässt.
In den letzten Tagen – und nach Ende der Antragsfrist zum Haupt- und Ordnungsausschuss – ist nun verstärkt die Diskussion aufgekommen, die alle Arbeitgeber*innen auffordert, Homeoffice zu ermöglichen. Bei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind immer auch viele Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung anwesend, insofern ist auch aus dieser Perspektive nun dringlich Handeln geboten. Auch Stadtverordnete und Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung gehören Risikogruppen an.
Gemäß der Kommunalen Notlagenverordnung ist es aktuell möglich, dass die Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse auf digitale Weise tagen. Dies kann der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Zudem ist vorgesehen, dass dieses Mittel vorrangig zum Einsatz kommt, bevor drastischere Schritte notwendig werden wie etwa die Übertragung von Kompetenzen auf den Hauptausschuss oder schriftliche Beschlussfassung.
Anfrage: Lastenfahrräder für Frankfurt (Oder) durch Landesförderung 🚲🌳
Das Land Brandenburg führt eine Förderung für die Anschaffung oder das Leasen von Lastenrädern ein (auch E-Lastenräder).
Geplant sind voraussichtlich 50% des Anschaffungspreises, gedeckelt durch einen absoluten Betrag für die Fördersumme (der zwischen 1.500 und 2.500 € liegen soll); bei gemeinnützigen Institutionen kann die Förderquote auch höher als 50% sein. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wird Anfang 2021 gerechnet. Zunächst können sich Vereine, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bewerben. Um möglichst vielen BürgerInnen die Nutzung von Lastenrädern zu ermöglichen, wäre eine niedrigschwellige Verleihmöglichkeit wünschenswert. Die Erfahrung aus den anderen Bundesländern zeigt, dass die Fördermittel durch eine Vielzahl von Anträgen sehr schnell ausgeschöpft sein können. Eine kurzfristige Beschäftigung mit dem Thema ist also angezeigt.
Der leichte Zugang zu Lastenrädern ist eine wichtige Klimaschutzmaßnahme, weil sie für Einige möglicherweise den letzten Ausschlag gibt, auf die Anschaffung eines PKWs zu verzichten.
Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:
1. Plant die Stadt Frankfurt (Oder) für den eigenen Fuhrpark oder für städtische Unternehmen die Anschaffung von Lastenfahrrädern im Rahmen dieses Förderprogramms? Wenn ja, ist eine kostenlose oder entgeltliche Nutzung auch für BürgerInnen möglich, z.B. nach Feierabend oder an den Wochenenden?
2. Unterstützt die Stadt Frankfurt (Oder) andere interessierte Einrichtungen in der Stadt bei der Koordinierung der Anschaffung und Vernetzung für eine Vermietungsstruktur (das beträfe z.B. logistische, versicherungsrechtliche und Wartungsstrukturen)? Wenn ja, welche Abteilung / welche Ansprechperson wäre dafür zuständig?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Wir kämpften für eine liberale Stadtordnung 🚨
Unsere elf Änderungsanträge der Stadtordnung findet ihr hier.
Nicht alle Änderungsanträge von uns wurden übernommen oder fanden eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Die Endfassung findet ihr hier: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4640
Applaus ist nicht genug. Corona-Sonderzahlung auch für unsere Beschäftigten im Markendorfer Klinikum 💪
Kreisverbandssprecherin Alena Karaschinski: "Wir bedauern die Spannungen zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite.
Sie kommen zur Unzeit. Wir halten es für geboten, dass Asklepios mit den Gewerkschaften über eine Corona-Sonderzahlung für unsere Beschäftigten hier verhandelt. Es kann nicht sein, dass nur Asklepios-Beschäftigte anderer Häuser, in denen der TvöD gilt, die
Corona-Sonderzahlungen bekommen."
Stadtverordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss Janka Kastner: "Die Beschäftigten unseres Klinikums waren im Frühjahr nicht anspruchsberechtigt für den staatlichen Corona-Bonus,
weil es schlichtweg zu wenig Covid-Patient*innen in unserem Klinikum gab. Umso nachvollziehbarer erscheint uns die gewerkschaftliche Forderung, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, mitten in der zweiten Welle, die maßgeblich von den Pflegekräften getragen
werden muss. Wir fänden es richtig, wenn der städtische Klinikbeirat die Geschäftsführung und den Betriebsrat kurzfristig zu diesem Thema einzuladen."
Kleine Anfrage: Vertragssystem 🔎
Kleine Anfrage: Bündelung von Aufgaben in der Verwaltung 🔎
Kleine Anfrage: Digitalisierungsmaßnahmen in der Haushaltplanung 🔎💰
Kleine Anfrage: Zuordnung der Produkte des Haushaltsplans 🔎💰
Kleine Anfrage: Personalplanung 💰
12. November 2020
In zahlreichen Sitzungen (u.a. in der Informationsveranstaltung am 05.09.2019 und in der Debatte zum Personalentwicklungskonzept) hat die Verwaltungsspitze auf die demografische Entwicklung in der Stadtverwaltung hingewiesen.
Um dieses Thema in der Debatte des Haushalts und des Stellenplans 2021 richtig einschätzen zu können, frage ich den Oberbürgermeister:
Wieviel Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung scheiden je Amt jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 aus und wie viele Leitungsfunktionen sind darunter?
Bitte beantworten Sie die Frage in Form einer Liste, in der zur sachgemäßen Einordnung nicht nur die Anzahl der altersbedingt Ausscheidenden, sondern auch die pro Amt laut Stellenplan 2020 zu besetzenden Stellen sowie die am 30.09.2020 tatsächlich besetzten Stellen und der Altersdurchschnitt genannt werden.
Anfrage: Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen 🌳💰
28. Oktober 2020
Photovoltaik-Anlagen werden zunehmend auch ohne Förderung über das EEG wirtschaftlich. Besonders interessant sind für die Unternehmen Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, da diese eine hohe Wirtschaftlichkeit im Verhältnis zu den Investitionskosten aufweisen. Gegenwärtig gibt es einen Andrang von Solar-Energieinvestoren auf landwirtschaftliche Nutzflächen im Land Brandenburg. Dies führt zum einen zu einer Konkurrenz zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Energieerzeugung. Zum anderen greifen die Anlagen in Natur- und Landschaft ein und führen zu Veränderungen im Umfeld von Siedlungsgebieten. Anders als bei Windkraftanlagen fallen Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht unter die privilegierten Vorhaben im Außenbereich. Die Verantwortung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegt daher bei den Kommunen als Träger der Bauleitplanung.
Hierzu frage ich den Oberbürgermeister:
- Nutzt die Stadt die Planungshilfen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) für solche Anlagen, als auch das Positionspapier des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), in welchem ökologische Kriterien für solche Anlagen beschrieben werden? In welchem Amt ist dieses Thema angesiedelt?
- Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister für die Nutzung von Agro-Photovoltaik auf dem Stadtgebiet, bei der Energieerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert werden? Bei welchen Flächen ist eine Agro-Photovoltaik-Nutzung ausgeschlossen oder nicht angestrebt?
- Gibt es bereits PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen? Wenn ja welchen Anteil an PV-Anlagen machen sie aus?
- Wie viele Interessensbekundungen liegen aktuell für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen vor?
- In welchen Fällen häkt die Stadt solche Vorhaben aus gesamtstädtischer Sicht für sinnvoll, in welchen nicht?
- Welche planungsrechtlichen Änderungen müssten ggf. erfolgen bspw. Änderung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplan o.ä.?
- Plant der Oberbürgermeister, die Genehmigung von PV-Freiflächen an die Auflage eines ökologischen Gesamtkonzeptes zu binden, um Biodiversität und Artenschutz zu fördern, bspw. über Auflagen in Bebauungsplänen oder ergänzende Vereinbarungen?
35 Änderungsanträge zum Integrationskonzept eingebracht 💪
Das von der Stadtverwaltung vorgelegte Integrationskonzept begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich. Wir bewerten es positiv, dass Integration als Aufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche im Konzept gesehen wird und dass alle Einrichtungen in der Stadt sich für unterschiedliche Kulturen öffnen sollen.
Unserer Fraktion liegen die Bildung und die Rechte von Frauen sowie die Berücksichtigung der Anliegen von Minderheiten besonders am Herzen. Außerdem soll stärker als bisher Ansätze von Bürger*innenbeteiligung und insbesondere auch der aktive Einbezug von Kindern und Jugendlichen im Konzept verankert werden. Die Demokratiebildung spielt hier für uns eine große Rolle. Dazu setzen wir auf Weiterbildung und Sensibilisierung in der Verwaltung und bei den vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die im Bereich Integration tätig sind.
Hier findet ihr das komplette Integrationskonzept.
Anfrage: Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in Frankfurt (Oder) mit sogenannten Laiendefibrillatoren (AEDs) 💪
08. Oktober 2020
Der plötzliche Herztod ist einer der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Menschen aller Altersgruppen, nicht nur ältere Menschen, sind gefährdet bei akuten Problemen mit dem Herz-Kreislaufsystem an einem plötzlichen Herztod zu sterben. Die Überlebenschance der Betroffenen sinkt mit jeder Minute ohne eine Defibrillation deutlich, weshalb eine schnelle effektive Reaktion vor Ort bis zum Eintreffen des alarmierten Rettungsdienstes Leben retten kann. Um auch medizinisch nicht ausgebildete Ersthelfer*innen im Notfall zu unterstützen gibt es sogenannte "Laien-Defibrillatoren", auch AEDs (Automatisierter externer Defibrillator) genannt. Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen ist das Vorhalten eines solchen AED-Gerätes sinnvoll. Nicht umsonst ist die Schulung im Umgang mit diesen Geräten seit Jahren verpflichtender Bestandteil jeder Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele AED-Geräte befinden sich in den verschiedenen städtischen Einrichtungen und Gebäuden (Rathaus, Ämter, Schulen, Sporthallen u.ä.) und in welchen Einrichtungen genau?
2. Ist bekannt, in welchen anderen öffentlichen nichtstädtischen Einrichtungen (z.B. Einkaufszentren) AED-Geräte verfügbar sind?
3. Ist aktuell oder in naher Zukunft geplant, (zusätzliche) AED-Geräte für städtische Einrichtungen anzuschaffen? Wenn ja, für welche Einrichtungen und wie viele? Wenn nein, warum nicht?
4. Sind der Stadt Förderprogramme z.B. des Landes oder des Bundes zur Anschaffung von AED-Geräten bekannt?
Anfrage: Umsetzung des Klimaschutzantrags 🌳
08. Oktober 2020
Am 24.10.2019 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Antrag „19/ANT/ 0077 - Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken“ beschlossen.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt im 1. Quartal 2020 einen konkreten Plan zur Fortschreibung des auslaufenden städtischen Klimaschutzkonzeptes vorzulegen.
Weiterhin wurde der Oberbürgermeister beauftragt folgende Punkte bei der
Fortschreibung des zukünftigen Klimaschutzkonzeptes umzusetzen und ein Umsetzungskonzept für folgende Punkte bis zum 31.03.20 zu erarbeiten.
- Bei der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ist zu prüfen, ob Klimaschutz als weiteres Ziel aufzunehmen ist und somit in Zukunft als
Querschnittsaufgabe bei Zielen und Vorhaben berücksichtigt werden muss.
- Weiterhin soll bei städtischen Planungen im Bereich Verkehr (Mobilitätsplan, Elektromobilitätskonzept, Radverkehrskonzept, Fußgängerstrategie) Klimaschutz so berücksichtigt werden, dass es als weiteres Ziel verankert wird, um so, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern, den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern.
- Es soll so schnell wie möglich ohne Stellenaufwuchs die Funktion einer oder eines städtischen Klimaschutzbeauftragten/Beauftragte geschaffen werden oder dessen Funktion über Aufgabenzuordnungen in verschiedenen Bereichen umgesetzt werden. Die Aufgabe Klimaschutz und Ressourcenschonung ist innerhalb der Verwaltung zu definieren und im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen
Aufgabengliederungsplans zu berücksichtigen. Vor der Umsetzung ist der Vorschlag dem HO, dem SVUK und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
- Bei allen zukünftigen Planungen der Verwaltung sowie dem Verwaltungshandeln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens ab 1.6.2020, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu berücksichtigen und auf zusätzliche
Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale hin zu prüfen.
- In Vorlagen für die StVV sind die Auswirkungen auf das Klima und auf das CO2Reduktionsziel der Stadt Frankfurt (Oder) mit darzustellen (einzufügen hinter dem Punkt „Auswirkungen auf die Umwelt“). Dabei ist dazulegen, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen hat. Maßnahmealternativen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im für Klimaschutz zuständigen Fachausschuss halbjährlich zum Stand der Umsetzung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen zu berichten.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Projekte zu entwickeln und ihre
Öffentlichkeitsarbeit für Bürger*innen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu intensivieren, um diese für mehr Klimaschutz im Alltag zu befähigen und zu motivieren.
Wenngleich es nachvollziehbar ist, dass es zu Verzögerungen aufgrund der CoronaKrise und durch den Tod des zuständigen Dezernenten kam, scheint die Mehrzahl der Punkte aktuell noch immer nicht umgesetzt. In der ersten Sitzung des SVUK nach der Corona-Pause berichtete der OB einmalig zur Umsetzung des Antrags.
Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:
- Wann und wie wird der Klimaschutz in der Fortschreibung des INSEK Berücksichtigung finden?
- Wann und wie wird der Klimaschutz in den im Beschluss unter Punkt 2
benannten Konzepten und städtischen Planungen einfließen?
- Wann wird die Funktion des Klimaschutzbeauftragen/Beauftragte geschaffen?
- Wie wird der Nachweis erbracht, dass Planungen der Verwaltung sowie Verwaltungshandeln seit dem 01.06.2020 die Auswirkungen auf Umwelt und Klima berücksichtigen?
- Wann werden die Vorlagen entsprechend Punkt 5 des Beschlusses angepasst und die Auswirkungen auf das Klima und das CO2-Reduktionsziel dargestellt?
- Wann erfolgt die nächste Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss?
- Welche Projekte zur Sensibilisierung der Bürger*innen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, für mehr Klimaschutz im Alltag sind aktuell geplant oder befinden sich in Umsetzung?
- In welcher Art und Weise wurde die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Beschlusses (Punkt 7) angepasst?
Anfrage: Zur Situation der LGBTI*Qs in unseren polnischen Partnerstädten 💪🇪🇺
25. Juni 2020
Polen und Deutschland pflegen als EU-Partner enge Beziehungen, besonders wir Frankfurter*innen in unserer Grenzregion, als Doppelstadt und mit unseren Städtepartnerschaften.
Die neusten Entwicklungen in Polen sind besorgniserregend: Rund 100 Regionen, Landkreise undGemeinden in Polen haben sich zu sogenannten „LGBTQI*-freien Zonen" erklärt oder andere Beschlüsse gegen eine „LGBTQI*-Ideologie" gefasst.
Damit widersprechen sie dem europäischen Gedanken der Vielfalt und damit auch dem Gebot derVölkerverständigung.
Der "Atlas des Hasses" (https://atlasnienawisci.pl) von polnischen Aktivist*innen zeigt, welcheVerwaltungsbezirke, Städte und Gemeinden in Polen ihre homo- und transfeindliche Seite zeigen oder darüber nachdenken dies zu tun. Unsere Partnerstädte Gorzów Wielkopolski und Słubice werden nicht aufgeführt.
Deshalb frage ich:
- Kennt der Oberbürgermeister Bestrebungen aus unseren polnischen Partnerstädte sogenannte „LGBTQI*-freie-Zonen“ bzw. „LGBTQI*-freundliche-Zonen“ einzurichten?
- Wird der Oberbürgermeister sich für LGBTQI*-freundliche Erklärungen in unseren Partnerstädten in Form eines Schreibens gerichtet an die Bürgermeister einsetzen?
- Wie gedenkt der Oberbürgermeister auf mögliche Erklärungen zu sogenannten „LGBTQI*-freien-Zonen“ in Bezug auf unsere Städtepartnerschaften zu reagieren?
Anfrage: DigitalPakt Schule 2019-2024 🎓
25. Juni 2020
In Anbetracht der gegenwärtigen und möglicherweise auch zukünftigen Corona-Krise sind die Schulen angehalten, den Ausfall des Präsenzunterrichts durch die Zuhilfenahme der verfügbaren (digitalen) Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten bestmöglich zu kompensieren.
1. Bereits vor Ausbruch der Corona-Krise sind Mittel des Bundes über den DigitalPakt Schule 2019-2024 durch den Bund in Aussicht gestellt worden. Die Antragsfrist für diese Mittel ist durch das MBJS bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden. Damit soll den Schulträgern die Möglichkeit gegeben werden, die notwendigen Medienentwicklungspläne und Fördermittelanträge vorzubereiten und fristgerecht einzureichen.
Ich frage den Oberbürgermeister,
wie ist der Sachstand in Bezug auf die Fördermittelanträge DigitalPakt Schule 2019-2024 an den Schulen in Frankfurt (Oder) bezogen auf die einzelnen Schulen, für die die Stadt Frankfurt (Oder) als Schulträger verantwortlich ist?
2. Als digitale Kommunikations - und Kooperationsmöglichkeiten kommen insbesondere Videokonferenzplattformen in Betracht. Am Markt existieren diverse Plattformen, die meisten davon sind kommerzielle Angebote wie z.B. Zoom, Skype und Cisco Webex und einige sog. Open-Source Lösungen wie z.B. Jitsi und BigBlueButton. Letztgenannte Plattform ist auch in der HPI Schul-Cloud Brandenburg implementiert, die gegenwärtig an vielen Schulen in Brandenburg genutzt wird.
Zur Nutzung von Videokonferenzplattformen ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Bedacht werden muss insoweit, dass es bei Videokonferenzen mit Schüler*innen um die Daten von Kindern und Jugendlichen geht, denen eine besondere Schutzwürdigkeit i.S.d. DSG-VO zukommt. Bei Videokonferenzen fallen in der Regel sehr viele personenbezogene Daten an, und diese können durchaus auch recht sensibel sein. Für Schulen sollte damit klar sein, dass mit dem Thema Videokonferenzen aus Sicht des Datenschutzes sehr verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Für Schulen gibt es im Grunde genommen aus Sicht des Datenschutzes nur die Lösung, den Schulträger dazu zu bewegen, selbst oder über einen beauftragten IT - Dienstleister eine Lösung wie BigBlueButton oder Jitsi bereitzustellen. Beide Plattformen sind kostenlos erhältlich. Es braucht lediglich Server, auf denen die Videokonferenzplattform betrieben wird. Beide Plattformen sind einfach zu nutzen, mit der richtigen Konfiguration sehr sicher und arbeiten datensparsam. Auch beim Zugriff von zu Hause aus braucht man sich keine Gedanken machen, dass hier irgendwelche Daten abgegriffen werden. Jitsi kommt komplett ohne Nutzerkonten aus, während bei BigBlueButton für die Lehrkräfte Nutzerkonten eingerichtet werden. Beide Plattformen lassen sich komplett über Browser nutzen.
Ich frage den Oberbürgermeister,
stellt die Stadt Frankfurt (Oder) den Schulen als Schulverwaltungsträger die zuvor beschriebene Serverlösung gegenwärtig zur Verfügung bzw. kann eine derartige Serverlösung zeitnah für die Schulen in Frankfurt (Oder) in Aussicht gestellt werden?
3. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD auf Bundesebene haben im Koalitionsausschuss am 22. April 2020 beschlossen, dass der Bund ein „Sofortausstattungsprogramm“ über 500 Millionen Euro auflegt, um die Schulen und die Schülerinnen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause zu unterstützen. Für Brandenburg stehen dafür ca. 15 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen den Schulträgern zur Anschaffung von digitalen Endgeräten ausgereicht werden, um diese Schülerinnen und Schüler als Leihgeräte zur Nutzung zur Verfügung stellen zu können. Das soll insbesondere Kindern und Jugendlichen aus Elternhäusern helfen, für die die Anschaffung eines digitalen Endgerätes eine finanzielle Hürde darstellt. Bund und Länder stimmen aktuell die Umsetzung ab. Sobald die Mittel bereitstehen, wird das MBJS damit das Programm umsetzen.
Ich frage den Oberbürgermeister,
welche Vorbereitungshandlungen hat die Stadt Frankfurt (Oder) als Schulträger insoweit bislang unternommen, um die Schüler*innen zeitnah mit digitalen Endgeräten aus den Mitteln des Landes Brandenburg ausstatten zu können? Ist der konkrete Bedarf an den Frankfurter Schulen bereits ermittelt worden? Existieren bereits konkrete Verhandlungen zum Ankauf der digitalen Endgeräte?
4. Da die Corona-Krise auch erheblichen Einfluss auf die Durchführung des parlamentarischen Betriebes (Ausschüsse/Sitzungen) in Frankfurt (Oder) hat, sind Telefon – und Videokonferenzen ein probates Mittel geworden, um den parlamentarischen Betrieb aufrechterhalten zu können. Auch die Stadtverordneten und die einzelnen Fraktionen sind auf die Nutzung von Videokonferenzen angewiesen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Datenschutzkonform und kostengünstig sind die unter Ziff. 2 beschrieben Plattformlösungen, zumal die IT-Abteilung der Stadt Frankfurt (Oder) die Servererlösung unproblematisch bereitstellen kann.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Ziff. 2 frage ich den Oberbürgermeister,
existieren in der Stadtverwaltung konkrete Planungen, den Stadtverordneten/den Fraktionen datenschutzkonforme Videokonferenzen auf kommunalen Servern zu ermöglichen?
Anfrage: Qualifikation bei Baumpflegemaßnahmen 🌳
25. Juni 2020
Der Rückschnitt von Bäumen ist ein Thema, das viele Frankfurter Bürger*innen interessiert, regelmäßig erreichen und dazu Bürger*innenanfragen. Die Stadt erledigt einige Baumpflegemaßnahmen selbst bzw. schreibt Baumpflegemaßnahmen an städtischen Bäumen auch an externe Firmen aus. Dabei kommt es auf die Qualifikation des Personals an, um die Bäume sachgerecht zu schneiden und nicht zu beschädigen.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
- Wie wird bei Ausschreibungen bzw. Vergaben darauf geachtet, dass Firmen mit einer ausreichenden Expertise gewonnen werden können?
- Wird bei Ausschreibungen für die ausführenden Mitarbeiter*innen regelmäßig mindestens die Qualifikation European Treeworker (ETW) bzw. Fachagrarwirt*in Baumpflege und Baumsanierung (FAW) verlangt? Wenn nein, warum nicht bzw. ist dies geplant? Welche anderen Nachweise werden ggf. akzeptiert? Wie bewertet die Verwaltung die Qualität dieser Nachweise?
- Wird eine Mitgliedschaft der Firmen in Verbänden und Gütegemeinschaften wie bspw. der RAL Gütegemeinschaft Baumpflege und dem Baumpflegeverband als Qualitätskriterium herangezogen? Wenn nein, warum nicht bzw. ist dies geplant?
- Welche Qualifikationen müssen bei Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung vorliegen, die Baumpflegemaßnahmen vornehmen?
- Nutzt die Stadt Weiterbildungsformate für diese Mitarbeiter*innen (z.B. bei der LVGA Großbeeren)?
Antrag: Die neue Kulturförderrichtlinie - gemeinsam mit den Kulturakteuren eine gute Lösung erarbeitet 🎓
24.06.2020
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – BI Stadtentwicklung begrüßt ausdrücklich die Änderungen der Richtlinie zur Förderung von Kulturprojekten, die auf einen Antrag unserer Fraktion aus dem letzten Jahr zurückgeht. Diese wurden in einer Sondersitzung des Kulturausschusses am gestrigen Mittwoch von einer breiten Mehrheit der Ausschussmitglieder befürwortet und sollen nun morgen in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Lediglich die AfD stimmte im Ausschuss gegen die Änderungen.
Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass es zukünftig drei Fristen für die Antragsstellung gibt und die Höchstgrenze der Förderung pro Projekt auf 15.000 € begrenzt wird. Die Kriterien wurden nachjustiert, so spielt etwa der lokale Bezug der geförderten Projekte eine größere Rolle. Zudem wird die Beantragung durch Trägervereine ermöglicht. Außerdem soll die Vergabe in Zukunft transparenter durch eine Bewilligungskommission erfolgen, in der alle Fraktionen und die Verwaltung vertreten sind. Neu soll ein Mitglied aus der Kulturpraxis oder Kulturwissenschaft hinzukommen, das durch den Kulturausschuss gewählt wird.
Sahra Damus, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – BI Stadtentwicklung und Vorsitzende des Kulturausschusses kommentiert die neue Richtline:
„Mit diesen Änderungen wird die Förderung deutlich besser an die Bedürfnisse der Kulturszene unserer Doppelstadt angepasst, die nun kontinuierlicher Mittel für ihre Projekte beantragen kann. Sowohl große Einrichtungen als auch kleine Vereine und die freie Szene können sich darin wiederfinden. Über 30 Kultureinrichtungen und -vereine waren von Anfang an beteiligt. Durch die Deckelung der Fördermittel wird verhindert, dass ein Projekt den Löwenanteil bekommt und anschließend für alle anderen nur noch wenig zur Verfügung steht, wie wir es im letzten Jahr leider der Fall war. Die neue Regelung stärkt damit auch die Vielfalt der kulturellen Aktivitäten in unserer Doppelstadt.“
Zudem schreibt die neue Richtlinie nun auch ein klares Verfahren zur Mittelvergabe nach transparenten Förderkriterien vor und wurde gemeinsam mit Vertreter*innen verschiedenster Kultureinrichtungen in Frankfurt erarbeitet.
Marc Lipka, Stadtverordneter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – BI Stadtentwicklung und Mitglied im Werksausschuss des Kultureigenbetriebs, ergänzt:
„Ich finde es wichtig, dass die neue Richtlinie die Vergabekriterien der Fördermittel für die freie Kulturszene besser nachvollziehbar macht. Besonders freut mich aber, dass die Änderungen der Richtlinie in einem Beteiligungsverfahren zusammen mit den Kulturschaffenden selbst entwickelt wurden, sodass die Kulturförderung nun besser an deren Bedürfnissen ausgerichtet ist."
„Solch ein Beteiligungsverfahren können wir in Zukunft auch bei Beschlussvorlagen in anderen Bereichen vorschalten. So werden gute Lösungen und Kompromisse mit denjenigen erarbeitet, die direkt betroffen sind.“ fügt Sahra Damus hinzu.
Hier findet ihr unsere Änderungsanträge.
Hier findet ihr die gesamte Kulturförderrichtslinie: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4456
Anfrage: Querung der Karl-Marx-Straße für zu Fuß Gehende im Bereich der Haltestelle Magistrale 🚲
02. März 2020
Im vergangenen Jahr ging die neue zentrale, barrierefreie Umsteigehaltestelle "Magistrale" in der Karl-Marx-Straße in Betrieb und wird seither sehr gut angenommen. Unsere Fraktion erreichten jedoch mehrere Anfragen von Bürger*innen, die sich beim Queren der Karl-Marx-Straße zu den Haltestelleninseln unsicher fühlen, weil die Kraftfahrzeuge nach ihrer Einschätzung zu schnell unterwegs sind und nicht immer genügend Rücksicht nehmen.
Ich frage deshalb die Verwaltung:
1. Wie schätzt die Stadt Frankfurt (Oder) die Sicherheit für Fahrgäste (insbesondere auch ältere Menschen und Kinder, Menschen mit Behinderung, Elternteile mit Kinderwagen) ein, die an der Haltestelle "Magistrale" die Karl-Marx-Straße queren?
2. Sieht die Stadt Möglichkeiten, die gefühlte und tatsächliche Sicherheit für zu Fuß Gehende zu erhöhen? Beispielsweise durch Markierungen (Zebrastreifen an den beiden Enden der Bahnsteige über die Fahrbahnen der Karl-Marx-Straße) oder eine generelle Verkehrsberuhigung in diesem Teil der Magistrale ("Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich"), was auch gleichzeitig die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Einkaufsstraße deutlich erhöhen würde.
Werbung um polnische Rückkehrer*innen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 🇪🇺
13. Februar 2020
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Frankfurt (Oder) wirbt ab dem zweiten Quartal 2020 um potentielle polnische Rückkehrer*innen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.
Dabei nutzt sie geeignete britischen Medien, Sozialen Medien und Portale, welche vorwiegend von der polnischen Community in Großbritannien genutzt werden.
Begründung:
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland leben und arbeiteten bis vor kurzem ca. 900.000 polnische Staatsbürger*innen. Sie wurden 2004 nach der EU-Osterweiterung als Fachkräfte angeworben, indem sie dort sofort die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nutzen konnten.
Seit dem Brexit-Referendum im Jahr 2016 haben polnische Staatsbürger*innen aus unterschiedlichen Gründen über eine Rückkehr auf das Europäische Festland bzw. in ihr Heimatland nachgedacht. Schätzungen gehen von 20-30 Prozent aus.
Im Jahr 2018 haben 116.000 polnische Bürger*innen das Land Großbritannien verlassen; nach Aussagen des polnischen Botschafters in London ein Großteil davon wahrscheinlich in Richtung Heimat. Untersuchungen zeigten, dass sie auch nach Deutschland, in die Niederlande und nach Skandinavien gingen. Die polnischeZeitung „Polish Express“ in Großbritannien und die dortige Vereinigung polnischer Einwanderer berät zu Einbürgerungsprozederen, aber auch zu Rückkehrprozederen.
Während das Land Polen, aber auch einzelne deutsche Unternehmen, wie eine Düsseldorfer Uniklinik(https://www.spiegel.de/karriere/brexit-sorgen-uni-klinik-duesseldorf-wirbt-in-gross-britannien-um-pflegekraefte-a-1252382.html) und Bundesländer, wie Baden-Württemberg, in den letzten Monaten in polnischsprachigen Anzeigen und Kampagnen um diese Fachkräfte warben, haben Berlin und Brandenburg diese Chance verpasst. Auch die Europastadt Görlitz/Zgorzelec wirbt mit einem Video, Anzeigen und einer speziellen Homepage(https://www.welcome-goerlitz-zgorzelec.com/de/) um diese Menschen.
Die Frankfurter Zuzugskampagne ist ein gelungener Start, um auf unsere attraktive Doppelstadt aufmerksam zu machen. Polnische Staatsbürger*innen, die in Großbritannien über einen neuen Lebensmittelpunkt in oder nahe ihrer Heimat nachdenken, sind noch nicht Zielgruppe dieser Kampagne. Wir sind jedoch eine derprädestiniertesten Städte und Regionen für sie und sie sollten davon durch uns erfahren. Eine gemeinsame Kampagne mit Słubice ist wünschenswert, aber eventuell schwierig angesichts des zeitlichen Handlungsdrucks.Die angekündigte Tesla-Ansiedlung hat bereits die Aufmerksamkeit von Menschen weltweit auf die Hauptstadtregion gelenkt. Die Ansiedlungsentscheidung wird bei Verwirklichung den Fachkräftebedarf in Berlin und Brandenburg noch einmal erhöhen. Wir sollten jetzt beginnen, Menschen schnellstens auf unsereDoppelstadt als attraktiven Lebens- und Arbeitsort aufmerksam zu machen.
Anfrage: Böllerverbot 🚨🌳
13. Februar 2020
In einigen deutschen Städten gibt es inzwischen ein Böllerverbot, teils auch schon seit mehreren Jahren. Insbesondere sind sie in dicht besiedelten Stadtgebieten oder im Umfeld historischer Gebäude erlassen worden. Bspw. hat die Stadt Hannover ausdrücklich positive Erfahrungen mit dem Böllerverbot gemacht. In Potsdam hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten das Böllern in ihren Parks und Gärten untersagt.
Umfragen zu Folge befürwortet eine Mehrheit der Bürger*innen in Deutschland eine solche Maßnahme. Feuerwerkskörper führen immer wieder zu teils schweren Verletzungen und Bränden, sie sorgen für eine regelmäßige drastische Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte und sind damit gesundheitsschädlich. Laut MOZ-Berichterstattung lag der Feinstaubwert am Neujahrstag 2020 mit 552 Mikrogramm/m³ zudem deutlich über den werten der letzten Jahre um 300 Mikrogramm/m³, auch wenn die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage im Jahr 2019 insgesamt eingehalten wurde.
Viele Bürger*innen klagen zudem über die Auswirkungen auf Haustiere und auch Wildtiere im Stadtgebiet sind betroffen.
Der Runde Tisch Klima in Frankfurt (Oder) hat zu Silvester ausdrücklich zu Spenden statt Böllern aufgerufen.
Im Vorfeld des Jahreswechsels hatte die Deutsche Umwelthilfe bei der Stadt Frankfurt (Oder) beantragt, ein Böllerverbot einzuführen. Die Verwaltung hatte dies abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass sie so etwas in einer Grenzstadt nicht für umsetzbar und zielführend halte.
Es steht außer Frage, dass durch ein Böllerverbot keineswegs in der gesamten Doppelstadt das Böllern verhindert werden könnte, gleichwohl würde aber auch ein örtlich begrenztes Böllerverbot das Böllern und damit auch die Feinstaubbelastung reduzieren. Die Kontrollen der Bundespolizei im Vorfeld des Jahreswechsels tragen zudem dazu bei, dass sich die Anzahl der in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörper verringert.
Ich frage daher die Verwaltung:
1.Plant die Stadtverwaltung Erfahrungen aus Städten auszuwerten, die ein Böllerverbot erlassen haben - insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit und der organisatorischen Umsetzung? Wenn nein, warum nicht?
2.Zieht die Stadtverwaltung ein Böllerverbot an Silvester 2020 in Erwägung? Wenn ja, welche Bereiche oder welche historischen Gebäude könnten aus Sicht der Stadtverwaltung dafür in Frage kommen? Wenn nein, warum nicht?
3.Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, wie beim Weihnachtsmarkt oder beim Stadtfest ein Feuerwerk oder alternativ eine Lichtshow zu organisieren, welche/s über Sponsoring finanziert werden könnte?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Antrag: Baumschutz und Baumfällungen in unserer Stadt 🌳
05. Dezember 2019
1. Die Stadtverordnetenversammlung bittet die Stadtverwaltung, einen Vorschlag zur Kommunikation von Baumfällungen und Baumschutzmaßnahmen zu erarbeiten und im SVUK vorzustellen.Dabei soll einbezogen werden, wie zu geplanten Baumfällungen mit längerem Vorlauf informiert werden kann, in Einzelfällen auch durch Informations-veranstaltungen für Anwohner*innen und Interessierte. Des weiteren wird empfohlen, wiederkehrende Fragen und Antworten (FAQ) zu Baumschutz und Baumfällungen auf der Webseite der Stadt zu veröffentlichen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtverwaltung, ergänzend zur Baumfälliste der Unteren Naturschutz-behörde, durch den Bauherren (jeweils zuständiges Amt) online frühzeitig darüber zu informieren, bei welchen städtischen Bauvorhaben wie viele Baumfällungen vorgesehen sind.
3. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Naturschutzbeirat, das Thema Baumschutz und Baumfällungen zu diskutieren und über die Ergebnisse sowie ggf. Handlungsempfehlungen im SVUK zu berichten.
Begründung:
Die Diskussionen um Baumfällungen in unserer Stadt zeigen, dass Bürger*innen großes Interesse daran haben, über Baumschutz und Baumfällungen frühzeitig informiert zu werden. Durch den Antrag unserer Fraktion von März 2018 auf Veröffentlichung der Baumfälliste auf der Stadtwesbseite wurde bereits mehr Transparenz als in anderen Kommunen geschaffen. Es zeigt sich aber, dass eine Information insbesondere bei städtischen Bauvorhaben früher gewünscht wird. Dem gestiegenen Informationsbedarf kann ggf. durch neue Formate nachgekommen werden, hierzu bitten wir die Stadtverwaltung um Erarbeitung eines geeigneten Vorschlags. Bei Gefahr im Verzug ist selbstverständlich, dass schnell gehandelt werden muss und eine Information mit Vorlauf nicht möglich sein wird. Im Januar 2020 wird sich der Naturschutzbeirat der Stadt konstituieren.
Er ist ein geeigentes Gremium, um das Thema breiter zu diskutieren und ggf. Empfehlungen zu entwickeln, wie der Baumschutz in unserer Stadt weiter verbessert und an sich wandelnde Bedingungen angepasst werden kann.
https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=57416
Anfrage: Preiserhöhung des VBB 🚲
13. November 2019
Zum 01. Januar 2020 werden die Fahrpreise im VBB um 3,3% erhöht. Diese Erhöhung wurde vielfach kritisiert - insbesondere weil im Rahmen der Diskussion um mehr Klimaschutz Fahrpreissenkungen im VBB hilfreich wären. Aus Klimaschutzgründen ist es allerdings auch ein Ziel, den ÖPNV zu stärken und gegenüber dem motorisierten Individualverkehr attraktiver zu machen.
Daher frage ich:
1. Zum 1.1.2020 erhöht der VBB die Tarife um durchschnittlich 3,3% erhöht . Welche Preise werden besonders erhöht, welche weniger? Wie sind insbesondere ÖPNV-Nutzer*innen in Frankfurt (Oder) und Pendler*innen nach Berlin davon betroffen?
2. Wie haben sich die Fahrpreise im ÖPNV in Frankfurt (Oder) / im VBB in den letzten 20 Jahren entwickelt?
3. Um diese Preisentwicklung des VBB vergleichen zu können: Wie haben sich in den letzten 20 Jahren die von der Stadt beeinflussbaren Kosten für den motorisierten Individualverkehr entwickelt (z.B. Parkgebühren, Gebühren für Anwohnerparkausweise)?
4. Die Stadt hat mit einem Anteil von 1,85 % nur einen geringen Einfluss auf die Entscheidungen der „Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH“; wie hat die Stadt versucht, auf die Preisentscheidung einzuwirken?
Anfrage: Öffentlichkeit der Sitzungen der Werksausschüsse "Eigenbetrieb Kulturbetriebe" und "Eigenbetrieb Sportzentrum" der Stadt Frankfurt (Oder) 🔎
24. Oktober 2019
Entsprechend §9 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt (Oder) finden die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Grundsatz öffentlich statt, nur zu besonderen Themen wird die Sitzung nichtöffentlich geführt. Zudem finden sich in der Kommunalverfassung, der Verordnung über die Eigenbetriebe der Kommunen, der Satzung des Eigenbetriebs Kulturbetriebe und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung keine Formulierungen, die auf eine Pflicht zur Nichtöffentlichkeit der Werksausschüsse der Stadt Frankfurt (Oder) schließen lassen.
Frage 1: Finden die Sitzungen der Werksausschüsse „Eigenbetrieb Kulturbetriebe“ und „Eigenbetrieb Sportzentrum“ öffentlich oder nichtöffentlich statt?
Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dies?
Frage 3: Ist es Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, die nicht Mitglieder eines der o.g. Werksausschüsse sind, erlaubt, an den Sitzungen als Gast teilzunehmen?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Antrag: Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken 🌳
24. Oktober 2019
Die Stadtverordnetenversammlung würdigt die bisherigen Fortschritte für den städtischen Klimaschutz wie den Bau eines neuen Gasheizkraftwerkes, die Anschaffung neuer Straßenbahnen, energetische Sanierungen und das Frankfurter Klimaschutzkonzept. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise erkennt die Stadtverordnetenversammlung den Bedarf an, sich stärker für den städtischen Klimaschutz zu engagieren als bisher und ihm eine größere Priorität einzuräumen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ein, auch als Stadtgesellschaft einen Beitrag zu leisten, die negativen Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Sie schließt sich damit den Städten und Ländern an, die bereits den "Klimanotstand" ausgerufen haben.
Im Einzeln beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
1. Bei der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ist zu prüfen, Klimaschutz als neues zentrales Ziel aufzunehmen und somit in Zukunft als Querschnittsaufgabe bei allen Zielen und Vorhaben zu berücksichtigen.
2. Bei den städtischen Planungen im Bereich Verkehr (Mobilitätsplan, Elektromobilitätskonzept, Radverkehrskonzept, Fußgänger*innenstrategie) ist Klimaschutz so als zentrales Ziel zu verankern, dass möglichst vielen Bürger*innen der Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtert wird.
3. Im 1. Quartal 2020 ist ein Bericht zur Umsetzung des im selben Jahr auslaufenden städtischen Klimaschutzkonzeptes sowie der Entwurf einer Fortschreibung vorzulegen. Diese soll auch Maßnahmen zur Anpassung an die zu erwartenden klimatischen Bedingungen enthalten.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, so schnell wie möglich die Funktion einer oder eines städtischen Klimaschutzmanagers*in zu schaffen oder dies über Aufgabenzuordnungen in verschiedenen Bereichen umzusetzen. Die Aufgabe Klimaschutz und Ressourcenschonung ist innerhalb der Verwaltung zu definieren und im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Personalentwicklungskonzepts zu berücksichtigen.
5. Bei allen zukünftigen Planungen der Verwaltung sowie dem Verwaltungshandeln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens ab 1.4.2020, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu berücksichtigen und auf zusätzliche Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale hin zu prüfen. Für unvermeidliche zusätzliche Emissionen soll die Verwaltung Einsparungen an anderer Stelle vorschlagen.
6. In allen Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung sind die Auswirkungen auf das Klima und auf das CO2-Reduktionsziel der Stadt Frankfurt (Oder) mit darzustellen (einzufügen hinter dem Punkt "Auswirkungen auf die Umwelt"). Dabei ist darzulegen, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie das CO2-Reduktionsziel der Stadt Frankfurt (Oder) gemäß dem jeweils gültigen Klimaschutzkonzept hat und welche dies sind. Im Falle negativer Auswirkungen sind kompensatorische Einsparmaßnahmen vorzuschlagen. Maßnahmenalternativen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtverordneten im Januar 2020 einen Vorschlag zur Umsetzung von 5. und 6. zur Information vorzulegen.
8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in den städtischen Gesellschaften dafür einzusetzen, dass diese ebenfalls verstärkt Klimaschutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen.
9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Projekte zu entwickeln und ihre Öffentlichkeitsarbeit für Bürger*innen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu intensivieren, um diese zu mehr Klimaschutz im Alltag zu befähigen und zu motivieren.
10. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im für Klimaschutz zuständigen Fachausschuss halbjährlich zum Stand der Umsetzung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen zu berichten.
Begründung:
Der menschenverursachte Klimawandel ist eine der größten Bedrohungen des 21. Jahrhunderts. Da seit dem Beitritt Deutschlands zum Pariser Klimaschutzabkommen 2015 die CO2-Freisetzung in Deutschland weiter gestiegen ist, zeigen Erkenntnisse des IPPC, dass mit einem vollständigen Ausstieg aus der CO2-Wirtschafts 2050 das 1,5° Ziel nicht mehr zu erreichen ist. Diese Aufgabe ist mit Sicherheit die größte gesellschaftliche Herausforderung dieses Jahrhunderts. Sie kann nur gelingen, wenn ausnahmslos alle Mitglieder der Gesellschaft hier an einem Strang ziehen und ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch Frankfurt (Oder) - als kleiner Teil der Weltgemeinschaft ist mit dafür verantwortlich, mit seinen kommunalen Einflussmöglichkeiten zur Erreichung des 1,5 Grad- Ziel des Pariser Klimaabkommens beizutragen.
Gleichzeitig ist die Umgestaltung der Wirtschaft hin zur CO2-Freiheit eine riesige Entwicklungschance. Frankfurt war einmal auf dem Wege zur Solarstadt. Die Energiewende erfordert zum Beispiel ca. eine Verzehnfachung des solaren Zubaus. Es ist überaus wichtig, die sich ergebenden Wachstumschancen jetzt nicht zu verpassen.
Dürresommer, Waldbrände, Überschwemmungen und andere Extremwetterereignisse häufen sich und werden weiter zunehmen. Sie werden auch in Frankfurt (Oder) steigende Schäden verursachen. Sie führen uns in bzw. in unmittelbarer Nähe unserer Stadt vor Augen, welche Auswirkungen der Klimawandel bereits hat. Auch Frankfurt sollte sich daher den zahlreichen Städten anschließen, die bereits den Klimanotstand ausgerufen und mit konkreten kommunalen Maßnahmen untersetzt haben.
Städtisches Klimaschutzkonzept von 2012: https://klimaschutz.frankfurt-oder.de/media/custom/2819_85_1.PDF?149087517
https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4162
Anfrage: Strandzugang zum Helenesee während des Helene Beach Festivals 🚲
15. August 2019
Das Helene-Beach-Festival hat sich in Frankfurt (Oder) als fester Punkt des jährlichen Veranstaltungskalenders etabliert. Es verzeichnet mehr und mehr Besucher*innen - aus unserer Stadt und auch weit darüber hinaus. Damit leistet es einen wertvollen Beitrag für Stadtmarketing und Tourismus, bereichert das Freizeitangebot und wirkt sich bspw. positiv auf den Einzelhandel aus.
Auf der anderen Seite können Tages-Besucher*innen während des Festivals und dessen Auf- und Abbauphase keinen Strandzugang zum Helenensee nutzen.
In diesem Jahr war der See fürTagesgäste vom 23.-31.7. gesperrt. Diese Zeit fiel in den Hochsommer und die Schulferien, also eine klassische Zeit, in der viele Frankfurter*innen den See nutzen möchten.
Der Helenesee gehört zu einem Großteil zum Stadtgebiet Frankfurts und wird von der Stadt an den Betreiber, die Helenesee-AG, verpachtet. Er ist einer der wenigen Badeseen in unmittelbarer Nähe der Stadt, daher fällt die Sperrung des Strandes in der Hauptbadesaison beonders ins Gewicht.
Für die weitere Akzeptanz des Festivals in der Bevölkerung wäre eine (eingeschränkte) Bademöglichkeit auch während des Festivals sicherlich von Vorteil.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
Sieht der Oberbürgermeister die Möglichkeit durch Gespräche mit dem Veranstalter des Festivals bzw. dem Betreiber des Sees ggf. auch durch Anpassung des Pachtvertrags einen Strandzugang während der Festivalzeit zumindest an einem der Strände zu ermöglichen? Hier bietet sich möglicherweise die Nutzung des Weststrandes an, der ohnehin einen separaten Zugang hat.
Aus der alten Fraktion vor der Wahl 2019
Anfrage: Frauenschutzwohnungen / Frauenhaus in Frankfurt (Oder) 💪
21. März 2019
Mit Ablauf des 31.12.2018 gibt es keine Frauenschutzwohnungen (vormals Frauenhaus) in Frankfurt (Oder). Der Träger hat sich aus der Arbeit zurückgezogen. Es besteht aktuell lediglich die Möglichkeit, sich telefonisch zu melden oder auf andere Landkreise auszuweichen.
Im aktuellen Landeshaushalt wurden die geplanten Zuschüsse an Landkreise und kreisfreien Städte für die Frauenhäuser fast verdoppelt. Daraus können Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratung finanziert werden, davon für Frauenhäuser 889.000 EUR pro Jahr und 150.000 EUR pro Jahr für Frauenzentren. Auch Bundesministerin Giffey hatte ein Bundesprogramm dazu noch für 2019 in Aussicht gestellt.
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Wann wird es wieder Frauenschutzwohnungen oder ein Frauenhaus in Frankfurt (Oder) geben? Wie ist der Stand der Vorbereitungen seitens der Stadt?
- Plant die Stadt dafür die Landesmittel zu nutzen? Bitte erläutern.
- Hat die Stadt bereits Informationen zu den erwähnten Bundesmitteln und wenn ja, plant sie, diese zu beantragen? Bitte erläutern.
https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=53868
Antwort der Stadtverwaltung: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/___tmp/tmp/45081036747601307/747601307/00247651/51-Anlagen/01/Antworfzu1672Frauenschutzwohnungen.pdf
Antrag: Präventionsarbeit stärken und bereichsübergreifend weiterentwickeln 🚨
14. Februar 2019
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
- die Präventionsarbeit, insbesondere des Sicherheits- und Präventionsrates der Stadt zu analysieren und
- Vorschläge zu erarbeiten, wie die Strukturen und Prozesse im Bereich Prävention weiterentwickelt und ggf. gebündelt werden können.
Ziel soll es dabei sein, die operative und einzelfallbezogene Kooperation von Polizei und Ordnungsbehörden mit den Bereichen Soziales, Jugend und Integration sowie freien Trägern und anderen Beteiligten durch einen regelmäßigen bereichsübergreifenden Austausch in geeigneten Strukturen zu verstetigen (z.B. durch eine Steuerungsgruppe) und um das Arbeitsfeld der strategischen Planung der Präventionsarbeit zu ergänzen.
Dazu sollen Aufgaben und Rollen des Sicherheits- und Präventionsrates, in dem neben Polizei und Ordnungsamt vor allem die politische Ebene vertreten ist, evaluiert und ggf. inhaltlich und strukturell neu justiert werden.
Dabei soll auch geprüft werden, ob Ansätze aus anderen Kommunen oder der dänischen Stadt Aarhus, welche als europaweites Beispiel guter Praxis im Präventionsbereich gilt, auch in Frankfurt (Oder) umgesetzt werden können.
Begründung:
Prävention von Kriminalität, Gewalt und Diskriminierung ist ein wichtiger Baustein für ein friedliches und sicheres Zusammenleben in einer offenen und vielfältigen Stadt. Bisher besteht die Präventionsarbeit in Frankfurt (Oder) häufig aus Einzelmaßnahmen (insbesondere bei akuten Vorfällen), die zwar für sich sinnvoll sind, aber nicht immer ineinander greifen. In konkreten Problemsituationen wurde eine bereichsübergreifende Kooperation etabliert und hat zu deren erfolgreicher Lösung beitragen. Beispiele guter Praxis wie im dänischen Aarhus und auch die Empfehlungen des Deutschen Städtetages für "Sicherheit und Ordnung in der Stadt" legen jedoch nahe, dass Präventionsarbeit besonders erfolgreich ist, wenn sie auf einer regelmäßigen und strategischen Kooperation aller Beteiligten beruht. So können Gefahrenlagen und Problemsituation oft vor der Eskalation erkannt und proaktiv entschärft werden sowie bestehende und geplante Maßnahmen aller Beteiligten gezielt und nachhaltig aufeinander abgestimmt werden.
Nach der Kommunalwahl wird der Sicherheits- und Präventionsrat neu zu besetzen sein, daher ist es gerade jetzt sinnvoll, die bisherige Präventionsarbeit zu evaluieren.
Maria Ullrich rückt für Jörg Gleisenstein (Dezernent) nach / Sahra Dahmus wird als neue Fraktionsvorsitzende gewählt
28. August 2018
Fraktion Grüne/B90 & BI Stadtentwicklung/Pirat in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung begrüßt Maria Ullrich als neues Mitglied der StVV und besetzt Gremien neu – Sahra Damus als neue Fraktionsvorsitzende gewählt Nach seinem Wechsel als Dezernent in die Stadtverwaltung hat Jörg Gleisenstein zum 31.7.2018 sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Für ihn rückt Maria Ullrich über die Liste […]
Was soll an der Slubicer Straße passieren? StVV am 3.5.2018
4. Mai 2018
StVV 3.5.2018 Rede zum TOP „Interessenbekundungs- und Investorenauswahlverfahren für die Projektentwicklung des Areals Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) als Einzelhandelszentrum“ Jörg Gleisenstein, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen & BI Stadtentwicklung/ Pirat in der StVV Frankfurt (Oder) – Es gilt das gesprochene Wort – Anrede, wir entscheiden heute über den Fortgang eines Projektes, das mit großen Erwartungen […]