Sicherheit und Ordnung

Anfrage „Zeitplan für die Sanierung des Helenesees“ 

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14.12.2021
Ursprünglich hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) für den 15.12.2021einen Standsicherheitsnachweis für die Ufer des Helenesees angekündigt (Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz am 09.06.202, TOP 5.8).

Statt um einen Standsicherheitsnachweise geht es mittlerweile um eine zeitaufwändige umfassende Sanierung des Helenesees.

Inzwischen ist die juristische Frage der Zuständigkeit für den Helenesee geklärt und es sind im Haushalt 2022 des Landes Brandenburg die Mittel für die Planung der Sanierung des Helenesees eingeplant.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:

 

1.     Wie ist der aktuelle Arbeitsstand bezüglich der Sanierung des Helenesees? Wie ist der Zwischenstand der Arbeitsergebnisse der "Task Force Helenesee" in der Stadtverwaltung?

 

2.     Wie ist der Zeitplan für die Sanierung des Helenesees?

 

3.     In welcher Form unterstützt die Stadtverwaltung die Gewerbetreibenden am Helenesee in der Zeit bis zum Abschluss der Sanierung?

 

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung dieser Fragen.

 

Antwort der Verwaltung gibt es noch nicht.

Anfrage: Katastrophenschutz in Frankfurt (Oder)  

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Die Klimakrise wird uns mehr und extremere Unwetter bringen, häufigere und langanhaltende Dürrephasen, Waldbrände, Starkregenereignisse und Überschwemmungen. 


Die Ereignisse in den letzten Wochen und Jahren machen deutlich, dass wir die Menschen und unsere Städte, Dörfer und Infrastrukturen vor solchen Extremereignissen besser schützen müssen - auch unsere Stadt Frankfurt (Oder). Neben Klimaanpassungsmaßnahmen muss der Katastrophenschutz und die Katastrophenhilfe für solche Ereignisse für die Zukunft entsprechend ausgestaltet sein.

Diese Anfrage bezieht sich einerseits auf seltene, aber dafür um so gefährlichere Ereignisse, wie z.B.:

 

•             Tornados, wie dieses Jahr in Tschechien oder jüngst im Landkreis Aurichin Ostfriesland 

•             lokal begrenzte Starkregenereignisse

•             großräumige und lang andauernde Stromausfälle(https://dserver.bundestag.de/btd/17/056/1705672.pdf)

 

andererseits auf dauerhafte gefährliche Änderungen wie z.B.:

 

•             Sinken des Grundwasserspiegels

•             Erhöhung der Durchschnittstemperatur mit mehr und heißeren Hitzeperioden

 

Daher frage ich den Oberbürgermeister:


  • Wie schätzt die Stadt die Ausstattung des Frankfurter Katastrophenschutzes in Bezug auf die eingangs skizzierten Probleme ein und wo werden noch Bedarfe gesehen, insbesondere bei Starkregen- und Großschadensereignissen?

 

 

  • Wie funktionieren die Meldeketten bei Hochwasser oder anderen Extremwetterereignissen und gibt es die Möglichkeit eine Warnung per SMS oder cell broadcast über die eigene Feuerwehrleitstelle im Extremfall zu erhalten? 

 

  • Plant die Stadt ggf. gemeinsam mit dem Land die im Stadtgebiet bestehenden und geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen mit den Erkenntnissen aus der Flutkatastrophe in Westdeutschland zu überprüfen und dabei insbesondere auch kleine Zuflüsse zur Oder durch das Stadtgebiet in den Blick zu nehmen?

 

  • Wie wird das sich kontinuierlich erhöhende Risiko von Starkregen nach Umfang und Häufigkeit bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten berücksichtigt?

 

  • Besteht Anpassungsbedarf an der Frankfurter Kanalisation in Hinblick auf Starkregenereignisse? Gibt es Überlegungen, Maßnahmen im Sinne des Konzepts einer Schwammstadt umzusetzen?

 

 

Ich bitte um schriftliche und mündliche Beantwortung der Fragen.

Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=66266 

Anfrage: Afrikanische Schweinepest und ihre Auswirkungen auf Frankfurt (Oder)

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25.03.2021
Auch in unserem Stadtgebiet gab es nun Funde von mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweinen.


Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:

 

  1. Wie ist die Aussage zu verstehen, dass es bis zu fünfjährige Betretungsverbote in den betroffenen Gebieten geben kann?
  2. Welche Auswirkungen hat das auf betroffene Privatgrundstücke in diesen Gebieten?
  3. Welche Auswirkungen hat das auf die betroffenen Grundstücke von Unternehmen in diesem Gebiet?
  4. Welche Auswirkungen hat das für die Kleingartenvereine im betroffenen Gebiet? Wurde der Stadtverband einbezogen bzw. informiert?
  5. Was haben Spaziergänger*innen oder Sporttreibende zu beachten?

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Antwort.


Antwort der Verwaltung

Anfrage: Umsetzung der Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung

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03.03.2021
Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auszuweiten, hat der Bundesgesetzgeber die am 27. Januar 2021 in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutz-Verordnung erlassen. Mit den in der Verordnung aufgeführten  gezielten Maßnahmen soll dazu beitragen werden, das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter zu reduzieren, ohne dass die Aktivität eingestellt oder beschränkt werden muss.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst unter anderem folgende Punkte:

"Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

"Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen. 

"Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren.

"In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.

"Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber zumindest medizinische Gesichtsmasken (OP Masken) zur Verfügung stellen wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. wie werden die in der Corona-Arbeitsschutzverordnung oben angeführten Maßnahmen in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) konkret umgesetzt; wie viele Mitarbeiter der Verwaltung (eine ca. Angabe in Prozenten ist ausreichend) arbeiten täglich im Homeoffice.

2. wie viele Mitarbeiter der Verwaltung verfügen gegenwärtig über eine mobiles Endgerät, welches den Zugriff auf die Verwaltungssoftware der Stadt Frankfurt (Oder) aus dem Homeoffice gewährleistet.

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.

 
Antwort der Verwaltung

Anfrage: Straßennamen mit kolonialem, rassistischen und nationalsozialistischem Bezug überprüfen

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11.02.2021

Der deutsche Kolonialismus hat Spuren in den städtischen Räumen fast aller größeren deutschen Städte hinterlassen. Diesbezügliche Denkmäler, Straßennamen, Gebäude und Institutionen sind oft Teil der Topografie unserer Städte geworden. Die kolonialen Bezüge sind dabei nur manchmal offen für jeden sichtbar, oft stecken sie jedoch z.B. in meist älteren Straßennamen oder Denkmälern.

 

Die Frage des Umgangs mit diesen Spuren und Zeugnissen des Deutschen Kolonialismus, aber auch deren Bezügen zu rassistischen Weltanschauungen sowie der Zeit des Nationalsozialismus wird seit einiger Zeit mit zunehmender Intensität diskutiert, meist ausgehend von zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich für eine kritischere Auseinandersetzung u.a. mit der Epoche des Deutschen Kolonialismus einsetzen.

Deshalb sollte überprüft werden, ob insbesondere bei Denkmälern und Straßennamen, die ja eigentlich der ehrenvollen Erinnerung an Personen dienen soll, deutliche Verbindungen zu Wegbereiter*innen und Verfechter*innen von Kolonialismus, Versklavung und rassistischen Ideologien bestehen.

 

Daher frage ich den Oberbürgermeister:

 

1. Ist in Frankfurt (Oder) in der Vergangenheit systematisch überprüft worden, ob noch Straßennamen und Denkmäler mit nationalsozialistischem, rassistischem und/oder kolonialem Hintergrund existieren?

Wenn ja, wann ist dies zuletzt durch wen geschehen? Welche Kriterien wurden an die Überprüfung angelegt und welche Ergebnisse hatte die Prüfung?

Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt ist dies geplant?

 

Ich bitte um eine mündliche und schriftliche Antwort.


Hier die Antwort der Verwaltung.

Wir kämpften für eine liberale Stadtordnung

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Unsere elf Änderungsanträge der Stadtordnung findet ihr hier.

Nicht alle Änderungsanträge von uns wurden übernommen oder fanden eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Die Endfassung findet ihr hier: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4640 

Anfrage: Böllerverbot

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13. Februar 2020
In einigen deutschen Städten gibt es inzwischen ein Böllerverbot, teils auch schon seit mehreren Jahren. Insbesondere sind sie in dicht besiedelten Stadtgebieten oder im Umfeld historischer Gebäude erlassen worden. Bspw. hat die Stadt Hannover ausdrücklich positive Erfahrungen mit dem Böllerverbot gemacht. In Potsdam hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten das Böllern in ihren Parks und Gärten untersagt.

Umfragen zu Folge befürwortet eine Mehrheit der Bürger*innen in Deutschland eine solche Maßnahme. Feuerwerkskörper führen immer wieder zu teils schweren Verletzungen und Bränden, sie sorgen für eine regelmäßige drastische Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte und sind damit gesundheitsschädlich. Laut MOZ-Berichterstattung lag der Feinstaubwert am Neujahrstag 2020 mit 552 Mikrogramm/m³ zudem deutlich über den werten der letzten Jahre um 300 Mikrogramm/m³, auch wenn die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage im Jahr 2019 insgesamt eingehalten wurde.

Viele Bürger*innen klagen zudem über die Auswirkungen auf Haustiere und auch Wildtiere im Stadtgebiet sind betroffen.

Der Runde Tisch Klima in Frankfurt (Oder) hat zu Silvester ausdrücklich zu Spenden statt Böllern aufgerufen.

Im Vorfeld des Jahreswechsels hatte die Deutsche Umwelthilfe bei der Stadt Frankfurt (Oder) beantragt, ein Böllerverbot einzuführen. Die Verwaltung hatte dies abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass sie so etwas in einer Grenzstadt nicht für umsetzbar und zielführend halte.

Es steht außer Frage, dass durch ein Böllerverbot keineswegs in der gesamten Doppelstadt das Böllern verhindert werden könnte, gleichwohl würde aber auch ein örtlich begrenztes Böllerverbot das Böllern und damit auch die Feinstaubbelastung reduzieren. Die Kontrollen der Bundespolizei im Vorfeld des Jahreswechsels tragen zudem dazu bei, dass sich die Anzahl der in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörper verringert.

 Ich frage daher die Verwaltung:

 

1.Plant die Stadtverwaltung Erfahrungen aus Städten auszuwerten, die ein Böllerverbot erlassen haben - insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit und der organisatorischen Umsetzung? Wenn nein, warum nicht?

2.Zieht die Stadtverwaltung ein Böllerverbot an Silvester 2020 in Erwägung? Wenn ja, welche Bereiche oder welche historischen Gebäude könnten aus Sicht der Stadtverwaltung dafür in Frage kommen? Wenn nein, warum nicht?

 

3.Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, wie beim Weihnachtsmarkt oder beim Stadtfest ein Feuerwerk oder alternativ eine Lichtshow zu organisieren, welche/s über Sponsoring finanziert werden könnte?

 Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.


Hier die Antwort der Verwaltung.

Antrag: Präventionsarbeit stärken und bereichsübergreifend weiterentwickeln

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14. Februar 2019

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, 

-    die Präventionsarbeit, insbesondere des Sicherheits- und Präventionsrates der Stadt zu analysieren und

-    Vorschläge zu erarbeiten, wie die Strukturen und Prozesse im Bereich Prävention weiterentwickelt und ggf. gebündelt werden können.

Ziel soll es dabei sein, die operative und einzelfallbezogene Kooperation von Polizei und Ordnungsbehörden mit den Bereichen Soziales, Jugend und Integration sowie freien Trägern und anderen Beteiligten durch einen regelmäßigen bereichsübergreifenden Austausch in geeigneten Strukturen zu verstetigen (z.B. durch eine Steuerungsgruppe) und um das Arbeitsfeld der strategischen Planung der Präventionsarbeit zu ergänzen. 

Dazu sollen Aufgaben und Rollen des Sicherheits- und Präventionsrates, in dem neben Polizei und Ordnungsamt vor allem die politische Ebene vertreten ist, evaluiert und ggf. inhaltlich und strukturell neu justiert werden.

Dabei soll auch geprüft werden, ob Ansätze aus anderen Kommunen oder der dänischen Stadt Aarhus, welche als europaweites Beispiel guter Praxis im Präventionsbereich gilt, auch in Frankfurt (Oder) umgesetzt werden können.

 

Begründung:

Prävention von Kriminalität, Gewalt und Diskriminierung ist ein wichtiger Baustein für ein friedliches und sicheres Zusammenleben in einer offenen und vielfältigen Stadt. Bisher besteht die Präventionsarbeit in Frankfurt (Oder) häufig aus Einzelmaßnahmen (insbesondere bei akuten Vorfällen), die zwar für sich sinnvoll sind, aber nicht immer ineinander greifen. In konkreten Problemsituationen wurde eine bereichsübergreifende Kooperation etabliert und hat zu deren erfolgreicher Lösung beitragen. Beispiele guter Praxis wie im dänischen Aarhus und auch die Empfehlungen des Deutschen Städtetages für "Sicherheit und Ordnung in der Stadt" legen jedoch nahe, dass Präventionsarbeit besonders erfolgreich ist, wenn sie auf einer regelmäßigen und strategischen Kooperation aller Beteiligten beruht. So können Gefahrenlagen und Problemsituation oft vor der Eskalation erkannt und proaktiv entschärft werden sowie bestehende und geplante Maßnahmen aller Beteiligten gezielt und nachhaltig aufeinander abgestimmt werden.

Nach der Kommunalwahl wird der Sicherheits- und Präventionsrat neu zu besetzen sein, daher ist es gerade jetzt sinnvoll, die bisherige Präventionsarbeit zu evaluieren.