Stadtentwicklung und Verkehr
Anfrage „Zeitplan für die Sanierung des Helenesees“
14.12.2021
Ursprünglich hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) für den 15.12.2021einen Standsicherheitsnachweis für die Ufer des Helenesees angekündigt (Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz am 09.06.202, TOP 5.8).
Statt um einen Standsicherheitsnachweise geht es mittlerweile um eine zeitaufwändige umfassende Sanierung des Helenesees.
Inzwischen ist die juristische Frage der Zuständigkeit für den Helenesee geklärt und es sind im Haushalt 2022 des Landes Brandenburg die Mittel für die Planung der Sanierung des Helenesees eingeplant.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand bezüglich der Sanierung des Helenesees? Wie ist der Zwischenstand der Arbeitsergebnisse der "Task Force Helenesee" in der Stadtverwaltung?
2. Wie ist der Zeitplan für die Sanierung des Helenesees?
3. In welcher Form unterstützt die Stadtverwaltung die Gewerbetreibenden am Helenesee in der Zeit bis zum Abschluss der Sanierung?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung dieser Fragen.
Antwort der Verwaltung gibt es noch nicht.
Zusatzantrag „Areal Winterhafen - klima- und umweltfreundlich“ planen
28.10.2021
Des Weiteren haben wir mit einem Zusatzantrag dafür gesorgt, dass im städtebaulichen Rahmenplan des Areals Winterhafen der Stadtteil klimafreundlich zu planen (und dann zu bauen) ist, Kleingärten nur entwidmet werden, wenn vorher ein Kleingartenentwicklungskonzept vorgelegt wird, das Ufer zur Oder öffentlich zugänglich gestaltet wird und neben Wihneigentum auch Mietwohnungen eingeplant werden.
Anfrage: Grundstücksfragen und verkehrliche Anbindung bei Reaktivierung des Bahnhalts Booßen
Die Stadt Frankfurt (Oder) bekennt sich zur Reaktivierung des Bahnhaltepunkts Booßen an der Regionalbahnlinie RB 60. Gegenwärtig prüft das Land, gemeinsam mit einigen anderen, auch die Wiedereröffnung dieses Haltepunkts. In jüngerer Zeit wurde das Bahnhofsgebäude an privat verkauft. In diesem Zusammenhang frage ich die Stadtverwaltung:
1. Wurde der ehemalige Bahnsteig und dessen Zuwegung mit verkauft? Wenn nein, welche öffentliche Hand ist Eigentümerin welcher Flächen? Wenn ja, gibt es aufgrund der Eigentumsverhältnisse die Möglichkeit der Neuerrichtung des Bahnsteigs auf anderer Fläche (näher an der Brücke der B5)?
2. Welchen Status hat die Straße von der B5 zum ehem. Bahnhof? Stehen an ihr öffentliche Flächen für Parkplätze und Fahrradabstellanlagen zur Verfügung? Wie viele Plätze für PKW und Fahrräder könnten dort realisiert werden?
3. Welche Möglichkeiten einer fahrplantechnischen und wegetechnischen barrierefreien Verknüpfung des Bahnhalts mit dem städtischen ÖPNV (Bus Linie 981) und dem Bus-Regionalverkehr sieht die Stadt?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=66263
Anfrage: Vorbildfunktion der Stadt als Bauherr für das Alte Kino
Gem. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 §4 kommt Nichtwohngebäuden, welche sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden eine Vorbildfunktion zu. Der Eigentümer muss öffentlich darüber informieren, wie er die Vorbildfunktion erfüllt. Ab Sommer 2021 sind Baumaßnahmen auch förderfähig, welche die Anforderungen der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-NWG)" erfüllen.
Ich möchte daher den Oberbürgermeister fragen:
1. Welche Vorgaben kommuniziert die Stadtverwaltung hinsichtlich des Alten Kinos schon jetzt in den Planungs- und Ausschreibungsphasen, um die Vorbildfunktion dieses neuen Gebäudes in unserer Stadt zu erfüllen?
2. Plant die Stadtverwaltung, Bundesförderungen für nachhaltiges Bauen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel um die Nutzung von Erneuerbaren Energien, einen Passivhaus-Standard oder eine Regenwasserbewirtschaftung umzusetzen?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=65231
Anfrage: Stellplatzsatzung
14.04.2021
Am 18. Dezember 2020 wurde die Brandenburgische Bauordnung - BbgBO vom 18. November 2018 geändert und u. a. im §49 Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder in Bezug auf die Mittelverwendung von Ablösezahlungen konkretisiert:
§49 Abs (4) Die Gemeinde hat den Geldbetrag für die Ablösung von notwendigen Stellplätzen oder von notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder zu verwenden für
" die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen oder die Herstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
" sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs,
" die Herstellung von Parkeinrichtungen für die gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen (Carsharing).
Weiterhin hat der Bundesrat am 5. März 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Vorgesehen sind verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen baut, wird künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.
Damit sind mind. zwei bindende Vorschriften in jüngster Zeit geändert bzw. veröffentlicht worden, welche Einfluss auf die Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung - StplS) vom 02.03.2012 nehmen.
Ich frage daher den Oberbürgermeister:
1. Reichen die Festlegungen der aktuelle Fassung der Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung - StplS) vom 02.03.2012 angesichts der neuen Rechtslage noch aus, um die aktuelle Anforderung verbindlicher Rechtsvorschriften zu erfüllen? Wenn nicht, bis wann ist eine Neufassung geplant?
2. Gem. Baukostenindex sind die Kosten für die Herstellung von Stellplätzen gegenüber 2012 um ca. 25 % gestiegen. Sind die Ablösebeträge vor diesem Hintergrund noch angemessen bzw. auf welche Höhe sollten diese Beträge angepasst werden, um auch die Herausforderungen der Verkehrswende (Stärkung Fuß- und Radverkehr, Elektrifizierung von Stellplätzen, Carsharing) Rechnung tragen zu können?
3. In welcher Höhe wurden Geldbeträge für die Ablösung von notwendigen Stellplätzen seit 2018 von der Stadt Frankfurt (Oder) eingenommen?
Bitte die Anzahl der abgelösten Stellplätze und Geldbeträge nach Jahr (2018 - 1.Quartal 2021) aufschlüsseln.
4. Sofern von Bauherren Ablösezahlungen geleistet wurden, wie wurde diese Mittel verwendet?
Bitte die Maßnahmen konkret benennen und nach Jahr aufschlüsseln. Sofern geleistete Ablösezahlungen noch nicht verwendet wurden, bitte auch die geplanten Maßnahmen darstellen.
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Hier der Link: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4834
Beratungsschwerpunkt zur Geplanten Nutzung von Radverkehrsförderprogrammen in 2021 durch die Stadt Frankfurt (Oder) beantragt
10.03.2021
Unsere Fraktion hat einen Beratungsschwerpunkt im Verkehrsausschuss zu Radverkehrsförderung beantragt - das Positive gleich vorweg: über 600 Mio. Euro insgesamt sind im Förderprogrammen verfügbar. Daraus wird das Radnetz Deutschland mit über 45 Mio. Euro abgedeckt werden - das bedeutet für uns in Frankfurt, dass der Oder-Neiße-Radweg verbessert und überwiegend neue Beschilderung und Infotafeln aufgestellt werden können. Auch das Sonderprogramm "Stadt-Land" wird für uns wichtig sein - weil insbesondere finanzschwache Kommunen davon profitieren können. Geplant ist es insbesondere die Straßen Baumschulenweg, Kopernikusstraße, Damaschkeweg, Gubenerstraße, Birkenallee und Carthausplatz aus den Töpfen zu fördern, sowie mit dem Bike+Ride Deutsche Bahn Projekt mehr Abstellanlagen am Bahnhof zu schaffen.
Beratungsschwerpunkt zur Geplanten Nutzung von Radverkehrsförderprogrammen in 2021 durch die Stadt Frankfurt (Oder) beantragt
10.03.2021
Unsere Fraktion hat einen Beratungsschwerpunkt im Verkehrsausschuss zu Radverkehrsförderung beantragt - das Positive gleich vorweg: über 600 Mio. Euro insgesamt sind im Förderprogrammen verfügbar. Daraus wird das Radnetz Deutschland mit über 45 Mio. Euro abgedeckt werden - das bedeutet für uns in Frankfurt, dass der Oder-Neiße-Radweg verbessert und überwiegend neue Beschilderung und Infotafeln aufgestellt werden können. Auch das Sonderprogramm "Stadt-Land" wird für uns wichtig sein - weil insbesondere finanzschwache Kommunen davon profitieren können. Geplant ist es insbesondere die Straßen Baumschulenweg, Kopernikusstraße, Damaschkeweg, Gubenerstraße, Birkenallee und Carthausplatz aus den Töpfen zu fördern, sowie mit dem Bike+Ride Deutsche Bahn Projekt mehr Abstellanlagen am Bahnhof zu schaffen.
Wir setzen Impulse in der zukünftigen Stadtentwicklung (INSEK)
11.02.2021
Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / BI Stadtentwicklung hat sich mit vielen Änderungsanträgen zum gestern verabschiedeten Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) und zu den integrierten teilräumlichen Konzepten (ITK) an der Debatte um die zukünftige Entwicklung unserer Stadt beteiligt.
Im Ergebnis konnten wir folgende Forderungen unserer Fraktion im INSEK oder im ITK verankern bzw. stärken:
- Klimaschutz, erneuerbare Energien und E-Mobilität
- der Erhalt des traditionsreichen Obstanbaus
- die Ausweitung von insektenfreundlichen Blühwiesen und "Natur auf Zeit"
- den Erhalt des Baumbestands in der Magistrale und die Bepflanzung der Birkenallee als Allee
- die Entwicklung der Ortsteile mit Beibehalt der historischen Kerne
- ein nachhaltiges Nutzungskonzept für den Helenesee
- ein Prüfauftrag für eine Zukunft der ehemaligen Freilichtbühne
- die Verlegung der Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose und Geflüchtete in Zentrumsnähe
- das Ziel, eines selbstverwalteten soziokulturellen Zentrums
- den Erhalt von Sporthalle und Gemeindezentrum im WK 4 in Neuberesinchen
- die Verbesserung der Hebammen- und Facharztversorgung
Die Fraktionsvorsitzende Sahra Damus erklärt dazu: „Ich bin meinen Fraktionskolleg*innen sehr dankbar, die sich mit viel Engagement durch die Konzepte gekämpft haben und zahlreiche Anmerkungen und Änderungsanträge erarbeitet haben zu den Themen, die uns für die Zukunft unserer Stadt unter den Nägeln brennen. Wir sind davon überzeugt, dass die Debatten, die teilweisen Übernahmen unserer Anträge durch die Stadtverwaltung, aber auch die errungenen Kompromissvorschläge die wichtigsten Konzepte für die zukünftige Stadtentwicklung spürbar verbessert haben.“
Bodo Almert, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, ergänzt: „Es war richtig, Ende vergangenen Jahres darauf zu dringen, das INSEK und die ITKs in zwei Lesungen zu beraten. Das wird den wichtigsten Konzepten für die Stadtentwicklung gerecht, die es verdient haben, dass wir uns Zeit für sie nehmen. Die ausführliche parlamentarische Beratung hat nicht nur einen Mehrwert gebracht in Form von verbesserten Konzepten, sondern ist auch Ausdruck eines gemeinsamen Willensbildungsprozesses von Stadtverwaltung und Stadtverordneten.“
Anfrage: Lastenfahrräder für Frankfurt (Oder) durch Landesförderung
Das Land Brandenburg führt eine Förderung für die Anschaffung oder das Leasen von Lastenrädern ein (auch E-Lastenräder).
Geplant sind voraussichtlich 50% des Anschaffungspreises, gedeckelt durch einen absoluten Betrag für die Fördersumme (der zwischen 1.500 und 2.500 € liegen soll); bei gemeinnützigen Institutionen kann die Förderquote auch höher als 50% sein. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wird Anfang 2021 gerechnet. Zunächst können sich Vereine, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bewerben. Um möglichst vielen BürgerInnen die Nutzung von Lastenrädern zu ermöglichen, wäre eine niedrigschwellige Verleihmöglichkeit wünschenswert. Die Erfahrung aus den anderen Bundesländern zeigt, dass die Fördermittel durch eine Vielzahl von Anträgen sehr schnell ausgeschöpft sein können. Eine kurzfristige Beschäftigung mit dem Thema ist also angezeigt.
Der leichte Zugang zu Lastenrädern ist eine wichtige Klimaschutzmaßnahme, weil sie für Einige möglicherweise den letzten Ausschlag gibt, auf die Anschaffung eines PKWs zu verzichten.
Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:
1. Plant die Stadt Frankfurt (Oder) für den eigenen Fuhrpark oder für städtische Unternehmen die Anschaffung von Lastenfahrrädern im Rahmen dieses Förderprogramms? Wenn ja, ist eine kostenlose oder entgeltliche Nutzung auch für BürgerInnen möglich, z.B. nach Feierabend oder an den Wochenenden?
2. Unterstützt die Stadt Frankfurt (Oder) andere interessierte Einrichtungen in der Stadt bei der Koordinierung der Anschaffung und Vernetzung für eine Vermietungsstruktur (das beträfe z.B. logistische, versicherungsrechtliche und Wartungsstrukturen)? Wenn ja, welche Abteilung / welche Ansprechperson wäre dafür zuständig?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Anfrage: Querung der Karl-Marx-Straße für zu Fuß Gehende im Bereich der Haltestelle Magistrale
02. März 2020
Im vergangenen Jahr ging die neue zentrale, barrierefreie Umsteigehaltestelle "Magistrale" in der Karl-Marx-Straße in Betrieb und wird seither sehr gut angenommen. Unsere Fraktion erreichten jedoch mehrere Anfragen von Bürger*innen, die sich beim Queren der Karl-Marx-Straße zu den Haltestelleninseln unsicher fühlen, weil die Kraftfahrzeuge nach ihrer Einschätzung zu schnell unterwegs sind und nicht immer genügend Rücksicht nehmen.
Ich frage deshalb die Verwaltung:
1. Wie schätzt die Stadt Frankfurt (Oder) die Sicherheit für Fahrgäste (insbesondere auch ältere Menschen und Kinder, Menschen mit Behinderung, Elternteile mit Kinderwagen) ein, die an der Haltestelle "Magistrale" die Karl-Marx-Straße queren?
2. Sieht die Stadt Möglichkeiten, die gefühlte und tatsächliche Sicherheit für zu Fuß Gehende zu erhöhen? Beispielsweise durch Markierungen (Zebrastreifen an den beiden Enden der Bahnsteige über die Fahrbahnen der Karl-Marx-Straße) oder eine generelle Verkehrsberuhigung in diesem Teil der Magistrale ("Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich"), was auch gleichzeitig die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Einkaufsstraße deutlich erhöhen würde.
Anfrage zur Preiserhöhung des VBB
13. November 2019
Zum 01. Januar 2020 werden die Fahrpreise im VBB um 3,3% erhöht. Diese Erhöhung wurde vielfach kritisiert - insbesondere weil im Rahmen der Diskussion um mehr Klimaschutz Fahrpreissenkungen im VBB hilfreich wären. Aus Klimaschutzgründen ist es allerdings auch ein Ziel, den ÖPNV zu stärken und gegenüber dem motorisierten Individualverkehr attraktiver zu machen.
Daher frage ich:
1. Zum 1.1.2020 erhöht der VBB die Tarife um durchschnittlich 3,3% erhöht . Welche Preise werden besonders erhöht, welche weniger? Wie sind insbesondere ÖPNV-Nutzer*innen in Frankfurt (Oder) und Pendler*innen nach Berlin davon betroffen?
2. Wie haben sich die Fahrpreise im ÖPNV in Frankfurt (Oder) / im VBB in den letzten 20 Jahren entwickelt?
3. Um diese Preisentwicklung des VBB vergleichen zu können: Wie haben sich in den letzten 20 Jahren die von der Stadt beeinflussbaren Kosten für den motorisierten Individualverkehr entwickelt (z.B. Parkgebühren, Gebühren für Anwohnerparkausweise)?
4. Die Stadt hat mit einem Anteil von 1,85 % nur einen geringen Einfluss auf die Entscheidungen der „Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH“; wie hat die Stadt versucht, auf die Preisentscheidung einzuwirken?
Strandzugang zum Helenesee während des Helene Beach Festivals
15. August 2019
Das Helene-Beach-Festival hat sich in Frankfurt (Oder) als fester Punkt des jährlichen Veranstaltungskalenders etabliert. Es verzeichnet mehr und mehr Besucher*innen - aus unserer Stadt und auch weit darüber hinaus. Damit leistet es einen wertvollen Beitrag für Stadtmarketing und Tourismus, bereichert das Freizeitangebot und wirkt sich bspw. positiv auf den Einzelhandel aus.
Auf der anderen Seite können Tages-Besucher*innen während des Festivals und dessen Auf- und Abbauphase keinen Strandzugang zum Helenensee nutzen.
In diesem Jahr war der See fürTagesgäste vom 23.-31.7. gesperrt. Diese Zeit fiel in den Hochsommer und die Schulferien, also eine klassische Zeit, in der viele Frankfurter*innen den See nutzen möchten.
Der Helenesee gehört zu einem Großteil zum Stadtgebiet Frankfurts und wird von der Stadt an den Betreiber, die Helenesee-AG, verpachtet. Er ist einer der wenigen Badeseen in unmittelbarer Nähe der Stadt, daher fällt die Sperrung des Strandes in der Hauptbadesaison beonders ins Gewicht.
Für die weitere Akzeptanz des Festivals in der Bevölkerung wäre eine (eingeschränkte) Bademöglichkeit auch während des Festivals sicherlich von Vorteil.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
Sieht der Oberbürgermeister die Möglichkeit durch Gespräche mit dem Veranstalter des Festivals bzw. dem Betreiber des Sees ggf. auch durch Anpassung des Pachtvertrags einen Strandzugang während der Festivalzeit zumindest an einem der Strände zu ermöglichen? Hier bietet sich möglicherweise die Nutzung des Weststrandes an, der ohnehin einen separaten Zugang hat.