Transparenz und Beteiligung

Antrag „Präsentationen“ - abrufbar für mehr Transparenz

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28.10.2021
Das Büro für Stadtverordnetenangelegenheiten wird beauftragt,

 

•        alle in den Beratungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse von der Verwaltung oder von Externen vorgestellten Präsentationen am auf die Sitzung folgenden Arbeitstag im ALLRIS zu veröffentlichen;

 

•        Präsentationen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzungen in Papierform ebenfalls am auf die Sitzung folgenden Arbeitstag den Sitzungsteilnehmern in ihren Postfächern zur Verfügung zu stellen.

Antrag: Resolution Transformationszentrum Deutsche Einheit

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Die Stadtverordnetenversammlung:

 

  • unterstützt den Vorschlag der Einheitskommission, ein wissenschaftliches und kulturelles "Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation" einzurichten und begrüßt die Bewerbung der Stadt Frankfurt (Oder) um seine Ansiedlung in Frankfurt (Oder),
  • stimmt mit der Kommission überein, dass es neue und innovative (Begegnungs-)Orte braucht, um dem gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Dialog einen Raum zu geben, der sowohl die Deutsche Einheit und die Aufbauleistung des Ostens würdigt, als auch nach neuen Ideen für das Zusammenleben in Deutschland und Europa sucht, 
  • ist sich einig in dem Ziel, das "Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit" nach Frankfurt zu holen, 
  • sichert dem Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung konstruktive Unterstützung bei dem Bewerbungsprozess zu, 
  • stimmt miteinander überein, dass das Zukunftszentrum eine einmalige Chance darstellt, um eine nachhaltige Entwicklung der Stadt und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zu sichern, 
  • zeigt sich davon überzeugt, dass Frankfurt mit der Bewältigung der Folgen der friedlichen Revolution von 1989 und der deutschen Einheit - insb. dem Zusammenbruch des Halbleiterwerks und dem inzwischen gestoppten Bevölkerungsverlust - exemplarisch für die Entwicklung vieler ostdeutscher Städte nach 1990 steht, 
  • bekräftigt, dass Frankfurt als nunmehr gesicherter Brandenburger Archivstandort der Stasiunterlagenbehörde des Bundes (BStU) vielfältiges Wissen und Potenzial hat, um die Forschung zu und Auseinandersetzung mit der Aufarbeitung des DDR-Unrechts als wichtigen Aspekt des Transformationsprozesses zu befördern,
  • sieht die Chance mit dem Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit Ziele des Frankfurt-Slubicer Handlungsplans 2020-2030 zu verwirklichen, der am 9.5.2019 in der Gemeinsamen Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen Frankfurt (Oder) und Slubice beschlossen wurde, 
  • erinnert daran, dass Frankfurt mit seiner Entwicklung von einer Grenzstadt am Rande der Europäischen Gemeinschaften zur deutsch-polnischen Doppelstadt Frankfurt-Slubice in der Mitte der Europäischen Union bereits ein Ort der europäischen Transformation ist (und darüber hinaus allein durch die geographische Lage prädestiniert dafür ist, ein Ort Europäischer Begegnung zu werden),
  • ruft die Worte des Ministerpräsidenten Manfred Stolpes zu Gründung der Europa-Universität Viadrina am 6. September 1991 in Erinnerung: "Die Europa-Universität in Frankfurt (Oder) ist ein Zeichen unseres Dankes an Europa. Denn gerade an diesem Fluss und an diesem Ort ist uns bewusst, dass wir zusammengehören, dass hier an der Oder nicht das Ende Europas ist, sondern dass von hier weitergedacht werden muss." 
  • fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltungsspitze auf, ein Konzept für das Zukunftszentrum in enger Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Viadrina und anderen geeigneten Akteur*innen zu entwerfen, sowie während des Erarbeitungsprozesses Räume für Partizipation und Dialog zu schaffen und die Bürger*innen in den Prozess aktiv miteinzubeziehen, 
  • regt an, dass das Zukunftszentrum nicht nur in architektonischer Hinsicht herausragt, sondern auch neue Maßstäbe im Bau von klimaneutralen und nachhaltigen öffentlichen Bauten setzt, 
  • fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltungsspitze auf, bei der Entwicklung eines Konzepts die deutsch-polnischen Bildungsangebote einzubeziehen, 
  • fordert, dass Kultureinrichtungen, die schon jetzt grenzüberschreitende Veranstaltungsreihen unterhalten und damit Teil eines europäischen Transformationsprozesses in der Doppelstadt Frankfurt/Slubice sind, in das Zukunftszentrum einbezogen werden,
  • ruft die Landesregierung dazu auf, die Stadt Frankfurt (Oder) bei der Bewerbung um das Zukunftszentrum zu unterstützen.

Anfrage: Investitionen aus den Vorjahren

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06.05.2021
In vielen Kommunen gibt es beschlossene Investitionen aus den Vorjahren, die noch nicht abgeschlossen sind und teilweise noch nicht begonnen wurden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  • Wie viele in den Vorjahren beschlossene Investitionen mit welchem Investitionsvolumen gibt es in Frankfurt (Oder)? Bitte listen Sie diese Investitionen pro Haushaltsjahr mit folgenden Angaben tabellarisch auf: Anzahl der Investitionen, Investitionsvolumen in Euro, Fördermittelvolumen in Euro (jeweils Stand zum 31.12. des Jahres).

 

  • Nennen Sie bitte die wichtigsten aktuell noch nicht (abschließend) durchgeführten Investitionen.

 

  • Sind alle Investitionen ausfinanziert, sind für alle geförderten Investitionen die Fördermittel bei der Stadt eingegangen und verfügbar?

 

  • Fällt für die noch nicht ausgezahlten Investitionsmittel Zinsaufwand oder Zinsertrag an? (Bitte tabellarisch für die Jahre 2015 bis 2020 auflisten.)

 

  • Was sind die Gründe für den „Investitionsrückstau“?

 

  • Wie soll der „Investitionsrückstau“ abgebaut werden? 

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.


Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/vo020.asp?VOLFDNR=4856 

Anfrage: Barrierefreie Websites der Stadt

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21.04.2021
Ende 2016 wurde eine EU-weite Richtlinie für die Standardisierung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors verabschiedet, um einen gleich - berechtigten Zugriff auf Informationen und Dienste für alle Menschen zu gewährleisten. Diese Richtlinie gilt seit dem 23. September 2020 für alle öffentlichen Internetauftritte und tritt auch für mobile Anwendungen sowie nicht-öffentliche Intra- und Extranets nun sukzessive in Kraft (siehe EU-Richtlinie 2016/2102, Artikel 12).

Diese Vorgaben, die zur gesetzlichen Verpflichtung zur Inklusion beitragen und Teilhabe ermöglichen wird ausdrücklich begrüßt. Um die Barrierefreiheit auch für die Stadt Frankfurt (Oder) kontinuierlich zu evaluieren und zu verbessern, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche barrierefreien Angebote stellt die Stadt Frankfurt (Oder) auf ihren kommunalen Internetauftritten und mobilen Anwendungen bereit? Können Sie gleichermaßen Aussagen zur Barrierefreiheit im nicht-öffentlichen Intra- bzw. Extranet geben?

2. Was ist geplant, um die bisher bestehenden Angebote zur Barrierefreiheit auszubauen? In welchem zeitlichen Rahmen soll dies geschehen?

3. In welcher Form kann Feedback zum aktuellen Angebot gesendet werden? Welche Rückmeldung ist bisher bei der Stadt eingegangen und wie wird diese verwertet?

4. Zudem besteht die Pflicht, auf den Webseiten Erklärungen zur Barrierefreiheit abzugeben, d.h., es muss deutlich gemacht werden, welche Seiten nicht barrierefrei nutzbar sind, welche Gründe es dafür gibt und ob es alternative Zugänge zu den Inhalten gibt. Wie wird dies für die Webseiten der Stadtverwaltung umgesetzt?

5. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um einen barrierefreien Zugang zu Informationen zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen in Frankfurt (Oder) zu ermöglichen? Welche Möglichkeiten werden seitens der Verwaltung in Betracht gezogen, um dabei auch das Amtsblatt barriereärmer zu gestalten und Texte in Leichter Sprache anzubieten sowie öffentliche Gremiensitzungen barrierefrei auszurichten (z.B. durch Vorlagen in leichter Sprache und Gebärdendolmetscher*innen)?

 

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.


Antwort der Verwaltung

Antrag: Digitale oder hybride Sitzungen der StVV und ihrer Ausschüsse einführen

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Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt  digitale oder hybride Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse zu veranlassen und die Stadtverwaltung mit der Umsetzung zu betrauen. 


Dabei soll ein Anbieter gewählt werden, der die notwendigen Datenschutzstandards erfüllt. Sollten Stadtverordnete oder Ausschussmitglieder Unterstützung bei der technischen Umsetzung benötigen, sollen diese von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung bei der Einrichtung unterstützt werden. 

Begründung inkl. Begründung der Dringlichkeit:


Im Vorsitzendenbeirat wurde von Seiten unserer Fraktion mehrfach - zuletzt Anfang Dezember - darum gebeten, digitale bzw. hybride Sitzungen zu ermöglichen. Dabei wurde auf Kommunen verwiesen, die dies bereits seit mehreren Monaten erfolgreich umsetzen (bspw. Hohen Neuendorf). Die Verwaltung hat zugesagt, dies zu prüfen. Seitdem ist Zeit vergangen. 

Nach dem Ende der Feiertage sind die Corona-Infektionszahlen wider Erwarten weiterhin nicht rückläufig, sondern verharren auf einem hohen Niveau, was noch längere Einschränkungen des öffentlichen Lebens erwarten lässt. 
In den letzten Tagen – und nach Ende der Antragsfrist zum Haupt- und Ordnungsausschuss – ist nun verstärkt die Diskussion aufgekommen, die alle Arbeitgeber*innen auffordert, Homeoffice zu ermöglichen. Bei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind immer auch viele Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung anwesend, insofern ist auch aus dieser Perspektive nun dringlich Handeln geboten. Auch Stadtverordnete und Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung gehören Risikogruppen an.
Gemäß der Kommunalen Notlagenverordnung ist es aktuell möglich, dass die Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse auf digitale Weise tagen. Dies kann der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Zudem ist vorgesehen, dass dieses Mittel vorrangig zum Einsatz kommt, bevor drastischere Schritte notwendig werden wie etwa die Übertragung von Kompetenzen auf den Hauptausschuss oder schriftliche Beschlussfassung.

Kleine Anfrage: Vertragssystem

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Kleine Anfrage: Bündelung von Aufgaben in der Verwaltung 

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Kleine Anfrage: Digitalisierungsmaßnahmen in der Haushaltplanung 

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Kleine Anfrage: Zuordnung der Produkte des Haushaltsplans

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Öffentlichkeit der Sitzungen der Werksausschüsse "Eigenbetrieb Kulturbetriebe" und "Eigenbetrieb Sportzentrum" der Stadt Frankfurt (Oder)

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24. Oktober 2019

Entsprechend §9 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt (Oder) finden die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Grundsatz öffentlich statt, nur zu besonderen Themen wird die Sitzung nichtöffentlich geführt. Zudem finden sich in der Kommunalverfassung, der Verordnung über die Eigenbetriebe der Kommunen, der Satzung des Eigenbetriebs Kulturbetriebe und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung keine Formulierungen, die auf eine Pflicht zur Nichtöffentlichkeit der Werksausschüsse der Stadt Frankfurt (Oder) schließen lassen.

 

Frage 1: Finden die Sitzungen der Werksausschüsse „Eigenbetrieb Kulturbetriebe“ und „Eigenbetrieb Sportzentrum“ öffentlich oder nichtöffentlich statt?

 

Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dies?

 

Frage 3: Ist es Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, die nicht Mitglieder eines der o.g. Werksausschüsse sind, erlaubt, an den Sitzungen als Gast teilzunehmen?

 
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.


Die Antwort finden Sie hier.