Klima- und Umweltschutz
Zusatzantrag „Areal Winterhafen - klima- und umweltfreundlich“ planen
28.10.2021
Des Weiteren haben wir mit einem Zusatzantrag dafür gesorgt, dass im städtebaulichen Rahmenplan des Areals Winterhafen der Stadtteil klimafreundlich zu planen (und dann zu bauen) ist, Kleingärten nur entwidmet werden, wenn vorher ein Kleingartenentwicklungskonzept vorgelegt wird, das Ufer zur Oder öffentlich zugänglich gestaltet wird und neben Wihneigentum auch Mietwohnungen eingeplant werden.
Anfrage: Katastrophenschutz in Frankfurt (Oder)
Die Klimakrise wird uns mehr und extremere Unwetter bringen, häufigere und langanhaltende Dürrephasen, Waldbrände, Starkregenereignisse und Überschwemmungen.
Die Ereignisse in den letzten Wochen und Jahren machen deutlich, dass wir die Menschen und unsere Städte, Dörfer und Infrastrukturen vor solchen Extremereignissen besser schützen müssen - auch unsere Stadt Frankfurt (Oder). Neben Klimaanpassungsmaßnahmen muss der Katastrophenschutz und die Katastrophenhilfe für solche Ereignisse für die Zukunft entsprechend ausgestaltet sein.
Diese Anfrage bezieht sich einerseits auf seltene, aber dafür um so gefährlichere Ereignisse, wie z.B.:
• Tornados, wie dieses Jahr in Tschechien oder jüngst im Landkreis Aurichin Ostfriesland
• lokal begrenzte Starkregenereignisse
• großräumige und lang andauernde Stromausfälle(https://dserver.bundestag.de/btd/17/056/1705672.pdf)
andererseits auf dauerhafte gefährliche Änderungen wie z.B.:
• Sinken des Grundwasserspiegels
• Erhöhung der Durchschnittstemperatur mit mehr und heißeren Hitzeperioden
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Wie schätzt die Stadt die Ausstattung des Frankfurter Katastrophenschutzes in Bezug auf die eingangs skizzierten Probleme ein und wo werden noch Bedarfe gesehen, insbesondere bei Starkregen- und Großschadensereignissen?
- Welche Maßnahmen plant die Stadt um die Bürgerinnen und Bürger bei der Deckung des erheblichen gesellschaftlichen Nachholbedarfs bei Selbstschutz und Selbsthilfe zu unterstützen?
- Wie funktionieren die Meldeketten bei Hochwasser oder anderen Extremwetterereignissen und gibt es die Möglichkeit eine Warnung per SMS oder cell broadcast über die eigene Feuerwehrleitstelle im Extremfall zu erhalten?
- Plant die Stadt ggf. gemeinsam mit dem Land die im Stadtgebiet bestehenden und geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen mit den Erkenntnissen aus der Flutkatastrophe in Westdeutschland zu überprüfen und dabei insbesondere auch kleine Zuflüsse zur Oder durch das Stadtgebiet in den Blick zu nehmen?
- Wie wird das sich kontinuierlich erhöhende Risiko von Starkregen nach Umfang und Häufigkeit bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten berücksichtigt?
- Besteht Anpassungsbedarf an der Frankfurter Kanalisation in Hinblick auf Starkregenereignisse? Gibt es Überlegungen, Maßnahmen im Sinne des Konzepts einer Schwammstadt umzusetzen?
- Gibt es im Zuständigkeitsbereich der Stadt Einrichtungen auf die die BSI-Kritisverordnung(https://www.kritis.bund.de/SharedDocs/Downloads/Kritis/DE/BSI_Kritisverordnung_Final.pdf) zutrifft? Falls nicht, gibt es eine analoge Vorgehensweise um die kritische Infrastruktur für die Frankfurter Bevölkerung funktionsfähig zu halten?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Beantwortung der Fragen.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=66266
Anfrage: Umsetzung des Antrages 19/ANT/0077 - Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken
Am 24.10.2019 wurde von den Stadtverordneten der Antrag 19/ANT/0077 - Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken" beschlossen. Seitdem folgten nur wenige konkrete Maßnahmen.
In der Märkischen Oderzeitung erschien am 22.04.2021 ein Artikel zum Interview mit Dr. Prusa. Hier erklärte Herr Dr. Prusa öffentlich, dass er von der Umsetzung des Beschlusses in weiten Teilen sinngemäß nicht viel hält und andere Wege gehen möchte. Weder wird bis heute an einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzept gearbeitet ("Der Oberbürgermeister wird beauftragt im 1. Quartal 2020 einen konkreten Plan zur Fortschreibung des auslaufenden städtischen Klimaschutzkonzeptes vorzulegen."), noch wurde die Funktion des Klimaschutzbeauftragten geschaffen. Ein Klimaschutzengagement ohne Konzept wurde mit dem 2020 etablierten neuen Klimarat bisher nicht abgestimmt.
Dass das auch anders geht, zeigt ein Blick in die Nachbarkommune Eisenhüttenstadt. Hier wurde bis zum 30.04.2021 die Stelle (Nr. 5-08-2021) eines "Energie- und Klimaschutzkoordinators" ausgeschrieben.
Ich möchte daher den Oberbürgermeister fragen:
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Engagement der Stadt Eisenhüttenstadt?
2. Trotz einer ungünstigen Finanzlage hat Eisenhüttenstadt es geschafft, eine Stelle für den Klimaschutz im städtischen Haushalt abzubilden. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis darüber, wie Eisenhüttenstadt diese Herausforderung gelöst hat und ob ggf. Fördermittel beantragt wurden? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, gibt es Bestrebungen hier in den Erfahrungsaustausch einzutreten?
3. Sind der Stadtverwaltung die Fördermöglichkeiten für kommunales Umwelt- und Klimaschutzmanagement und insbesondere die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld "Kommunalrichtlinie" vom 22. Juli 2020 bekannt?
4. Wurden Fördermittel des Programms beantragt? Wenn ja, welche Projekte wurde damit realisiert? Wenn nein, warum nicht?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Antwort: https://ratsinfo-mobil.de/frankfurt-oder-bi/to020.asp?TOLFDNR=65112
Sperrung des Helenesees ist eine Auswirkung des Klimawandels - Klimaschutz jetzt!
22.05.2021
Im Januar diesen Jahres fragte der Bündnisgrüne Stadtverordnete Robert Gidius die Frankfurter Stadtverwaltung in einer Anfrage u.a. nach den Ursachen des zurückgegangenen Seewasserspiegels am Helenesee. Die Stadtverwaltung antwortete damals, dass sich die gemessenen Grundwasserstände aufgrund von Niederschlagsdefiziten in den letzten neun Winterhalbjahren und den damit verringerten Grundwasserneubildungsraten "im extremen Niedrigwasserbereich" befinden. Dazu tragen zusätzlich die höheren Verdunstungsraten im Sommer bei. Der geringe Wasserspiegel des Helenesees führte nun zu Rutschungen und damit zur Sperrung des Helenesees.
Robert Gidius, der auch Vorsitzender des Frankfurter Klimarates ist, äußert sich dazu wie folgt: "Wir erleben durch die Sperrung unseres Helenesees, wie die ersten Auswirkungen des Klimawandels massiv in das Leben von uns Frankfurterinnen und Frankfurtern eingreifen, wie sie Wirtschaft und Tourismus gefährden und unsere Lebensqualität beeinträchtigen. Wir beginnen die Folgekosten des Klimawandels zu erahnen. Daher ist es notwendig, dass wir endlich entschlossen umsteuern: nicht nur in der Stadtverwaltung und in den städtischen Gesellschaften, sondern auch in der Wirtschaft, im Handel, im Einkaufs- und Mobilitätsverhalten und im täglichen Leben von uns allen. Klimaschutz muss endlich eine hohe Priorität in unseren Entscheidungen und in unserem Handeln bekommen. Wir müssen vom Wissen ins Handeln kommen. Hier ist jeder und jede gefragt."
Kleine Anfrage zur Straßenbeleuchtung
25.03.2021
Im Frühjahr 2016 erteilte die Stadtverwaltung auf eine Anfrage (16/AFR/0694) Auskunft zum Stand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LEDs. Demnach wurden von den 7.856 Lichtpunkten der Stadt 2013 bis 2015 ca. 12% umgerüstet (946 Lichtpunkte). Für das Jahr 2016 waren weitere 100 Lichtpunkte geplant. Quecksilberdampflampen/HQL und Natriumdampflampen/NAV sind als Leuchtmittel durch EU-Gesetzgebung mittlerweile verboten.
Daher frage ich:
- Gibt es in der Stadtverwaltung ein aktuelles Straßenbeleuchtungskataster, also ein georeferenziertes Verzeichnis aller öffentlichen Lichtpunkte mit Angaben der verwendeten Leuchtmitteln, Leistungsaufnahmen, Schaltzeiten, Wartungszyklen und Alter der Lichtmasten?
- Wie setzt sich die Straßenbeleuchtung in Frankfurt (Oder) aktuell zusammen (Auflistung bitte in Quecksilberdampfladen/HQL, Natriumdampflampen/NAV, LED-Lampen)?
- In wie vielen Lichtpunkten wurden seit 2016 im Straßenbestand die alten Leuchtmittel durch LED-Lampen ausgetauscht? (Bitte pro Jahr auflisten.)
- Wie sieht die weitere Umrüstungs-Planung für die Jahre 2021-2025 aus? Wann ist der Abschluss der Umrüstung geplant?
- Wie hoch sind die einmaligen Umstellungskosten im Verhältnis zur jährlichen Einsparung pro Lichtpunkt?
- Wie viele der bereits verbauten LED-Leuchtmittel sind warmweiße Leuchten mit einer Farbtemperatur von unter 3000 Kelvin, wie viele haben 3000 - 4000 Kelvin, und wie viele sind neutralweiße Leuchten mit einer Farbtemperatur von über 4000 Kelvin?
- Werden bei der Auswahl neuer Leuchtmittel die Aspekte des Schutzes von Insekten, Vögeln und Fledermäusen berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form?
- In einigen weniger frequentierten Straßen wurde vor der LED-Umstellung zwischen 23:00 und 4:30 Uhr jeder zweite Lichtpunkt abgeschaltet. Wird von dieser Möglichkeit nach der LED-Umstellung auch Gebrauch gemacht? Wenn nein, warum nicht?
Beratungsschwerpunkt zur Geplanten Nutzung von Radverkehrsförderprogrammen in 2021 durch die Stadt Frankfurt (Oder) beantragt
10.03.2021
Unsere Fraktion hat einen Beratungsschwerpunkt im Verkehrsausschuss zu Radverkehrsförderung beantragt - das Positive gleich vorweg: über 600 Mio. Euro insgesamt sind im Förderprogrammen verfügbar. Daraus wird das Radnetz Deutschland mit über 45 Mio. Euro abgedeckt werden - das bedeutet für uns in Frankfurt, dass der Oder-Neiße-Radweg verbessert und überwiegend neue Beschilderung und Infotafeln aufgestellt werden können. Auch das Sonderprogramm "Stadt-Land" wird für uns wichtig sein - weil insbesondere finanzschwache Kommunen davon profitieren können. Geplant ist es insbesondere die Straßen Baumschulenweg, Kopernikusstraße, Damaschkeweg, Gubenerstraße, Birkenallee und Carthausplatz aus den Töpfen zu fördern, sowie mit dem Bike+Ride Deutsche Bahn Projekt mehr Abstellanlagen am Bahnhof zu schaffen.
Anfrage: Kompostieranlage in Güldendorf
10.03.2021
Seit meiner Berufung in den Ausschuss wurde ich wiederholt auf folgende Problematik angesprochen und hatte dazu auch im November 2019 per Email eine Anfrage an das Umweltamt geschickt. Geändert hat dies am Sachverhalt nichts. Nach mehreren Rückmeldungen von BürgerInnen möchte ich nun folgende Anfrage im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz einbringen.
Rund um die Kompostieranlage Güldendorf, Küstriner Berg 20, sind dauerhaft diverse Abfälle verteilt. Diese stammen offensichtlich aus der Kompostieranlage, wurden von Vögeln und/oder Wind in der angrenzenden Nachbarschaft verbracht und hängen z. T auch in den Bäumen und Sträuchern. Insgesamt ein sehr unschönes Bild.
Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:
1. Wer ist für die Beseitigung der Abfälle rund um die Kompostieranlage verantwortlich?
2. Wie häufig wird eine Beseitigung der verstreuten Abfälle vorgenommen?
3. Welche Möglichkeiten bestehen von Seiten der Stadtverwaltung, Maßnahmen zu veranlassen, die künftig verhindern, dass Abfälle aus der Anlage ins Umland verbracht werden.
4. Ist es sinnvoll, durch geeigneten Aufklärungskampagne Sorge dafür zu tragen, dass Bio- und Gartenabfälle frei von (bzw. mit deutlich weniger) Kunststoffverpackungen die Kompostieranlage erreichen?
5. Ist es möglich, den Zustand um die Kompostieranlage ggf. durch das Verhängen von Ordnungs- oder Bußgeldern an den Verursacher zu beeinflussen? In welcher Höhe sind solche Gelder zu verhängen und wurde diese Möglichkeit geprüft?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Zu 4. hätte ich auch Vorschläge. Hier könnte man einen entsprechenden Hinweis auf den Biotonnen der Stadt aufkleben, im jährlichen Abfallkalender einen entsprechenden Beitrag veröffentlichen und/oder die Anlieferung von Bioabfälle in Kunststoffsäcken an den Annahmestellen ablehnen.
Anfrage: Rückgang des Seewasserspiegels am Helenesee
11.02.2021
Am Helenesee ist ein augenscheinlicher Rückgang des Seewasserspiegels und somit eine
Verlagerung der Uferlinie zu verzeichnen.
Aus diesem Grund frage ich die Stadtverwaltung:
1. Welche Maßnahmen erfolgen zum Monitoring des Seewasserspiegels am Helenesee bzw. zum Grundwassermonitoring im direkten Umfeld? Wie viele GW-Messstellen werden bemessen und in welchen Messezyklen?
2. Gibt es für den Helenesee vom LBGR festgelegte Minimal- und Maximalwasserstände?
Wenn ja, welche und werden diese aktuell eingehalten?
3. Für welche Wasserstände besitzen die aktuellen Standsicherheitsnachweise für die Böschungen ihre Gültigkeit?
4. Kann es durch ein weiteres Absinken des Seewasserstandes zu Standsicherheitsproblemen in Böschungsbereichen des Helenesees kommen? Wenn ja, in welchen Bereichen? Welche Gegenmaßnahmen sind dann vorgesehen?
5. Könnte ein weiteres Absinken des Seewasserspiegels zu sicherheitsrelevanten Problemen führen, die eine touristische Nutzung erschweren? Wenn ja, ab welchem Seewasserstand ist dies möglich?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Anfrage: Lastenfahrräder für Frankfurt (Oder) durch Landesförderung
Das Land Brandenburg führt eine Förderung für die Anschaffung oder das Leasen von Lastenrädern ein (auch E-Lastenräder).
Geplant sind voraussichtlich 50% des Anschaffungspreises, gedeckelt durch einen absoluten Betrag für die Fördersumme (der zwischen 1.500 und 2.500 € liegen soll); bei gemeinnützigen Institutionen kann die Förderquote auch höher als 50% sein. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wird Anfang 2021 gerechnet. Zunächst können sich Vereine, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bewerben. Um möglichst vielen BürgerInnen die Nutzung von Lastenrädern zu ermöglichen, wäre eine niedrigschwellige Verleihmöglichkeit wünschenswert. Die Erfahrung aus den anderen Bundesländern zeigt, dass die Fördermittel durch eine Vielzahl von Anträgen sehr schnell ausgeschöpft sein können. Eine kurzfristige Beschäftigung mit dem Thema ist also angezeigt.
Der leichte Zugang zu Lastenrädern ist eine wichtige Klimaschutzmaßnahme, weil sie für Einige möglicherweise den letzten Ausschlag gibt, auf die Anschaffung eines PKWs zu verzichten.
Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:
1. Plant die Stadt Frankfurt (Oder) für den eigenen Fuhrpark oder für städtische Unternehmen die Anschaffung von Lastenfahrrädern im Rahmen dieses Förderprogramms? Wenn ja, ist eine kostenlose oder entgeltliche Nutzung auch für BürgerInnen möglich, z.B. nach Feierabend oder an den Wochenenden?
2. Unterstützt die Stadt Frankfurt (Oder) andere interessierte Einrichtungen in der Stadt bei der Koordinierung der Anschaffung und Vernetzung für eine Vermietungsstruktur (das beträfe z.B. logistische, versicherungsrechtliche und Wartungsstrukturen)? Wenn ja, welche Abteilung / welche Ansprechperson wäre dafür zuständig?
Ich bitte um schriftliche und mündliche Antwort.
Anfrage: Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen
28. Oktober 2020
Photovoltaik-Anlagen werden zunehmend auch ohne Förderung über das EEG wirtschaftlich. Besonders interessant sind für die Unternehmen Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, da diese eine hohe Wirtschaftlichkeit im Verhältnis zu den Investitionskosten aufweisen. Gegenwärtig gibt es einen Andrang von Solar-Energieinvestoren auf landwirtschaftliche Nutzflächen im Land Brandenburg. Dies führt zum einen zu einer Konkurrenz zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Energieerzeugung. Zum anderen greifen die Anlagen in Natur- und Landschaft ein und führen zu Veränderungen im Umfeld von Siedlungsgebieten. Anders als bei Windkraftanlagen fallen Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht unter die privilegierten Vorhaben im Außenbereich. Die Verantwortung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegt daher bei den Kommunen als Träger der Bauleitplanung.
Hierzu frage ich den Oberbürgermeister:
- Nutzt die Stadt die Planungshilfen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) für solche Anlagen, als auch das Positionspapier des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), in welchem ökologische Kriterien für solche Anlagen beschrieben werden? In welchem Amt ist dieses Thema angesiedelt?
- Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister für die Nutzung von Agro-Photovoltaik auf dem Stadtgebiet, bei der Energieerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert werden? Bei welchen Flächen ist eine Agro-Photovoltaik-Nutzung ausgeschlossen oder nicht angestrebt?
- Gibt es bereits PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen? Wenn ja welchen Anteil an PV-Anlagen machen sie aus?
- Wie viele Interessensbekundungen liegen aktuell für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen vor?
- In welchen Fällen häkt die Stadt solche Vorhaben aus gesamtstädtischer Sicht für sinnvoll, in welchen nicht?
- Welche planungsrechtlichen Änderungen müssten ggf. erfolgen bspw. Änderung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplan o.ä.?
- Plant der Oberbürgermeister, die Genehmigung von PV-Freiflächen an die Auflage eines ökologischen Gesamtkonzeptes zu binden, um Biodiversität und Artenschutz zu fördern, bspw. über Auflagen in Bebauungsplänen oder ergänzende Vereinbarungen?
Anfrage: Umsetzung des Klimaschutzantrags
08. Oktober 2020
Am 24.10.2019 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Antrag „19/ANT/ 0077 - Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken“ beschlossen.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt im 1. Quartal 2020 einen konkreten Plan zur Fortschreibung des auslaufenden städtischen Klimaschutzkonzeptes vorzulegen.
Weiterhin wurde der Oberbürgermeister beauftragt folgende Punkte bei der
Fortschreibung des zukünftigen Klimaschutzkonzeptes umzusetzen und ein Umsetzungskonzept für folgende Punkte bis zum 31.03.20 zu erarbeiten.
- Bei der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ist zu prüfen, ob Klimaschutz als weiteres Ziel aufzunehmen ist und somit in Zukunft als
Querschnittsaufgabe bei Zielen und Vorhaben berücksichtigt werden muss.
- Weiterhin soll bei städtischen Planungen im Bereich Verkehr (Mobilitätsplan, Elektromobilitätskonzept, Radverkehrskonzept, Fußgängerstrategie) Klimaschutz so berücksichtigt werden, dass es als weiteres Ziel verankert wird, um so, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern, den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern.
- Es soll so schnell wie möglich ohne Stellenaufwuchs die Funktion einer oder eines städtischen Klimaschutzbeauftragten/Beauftragte geschaffen werden oder dessen Funktion über Aufgabenzuordnungen in verschiedenen Bereichen umgesetzt werden. Die Aufgabe Klimaschutz und Ressourcenschonung ist innerhalb der Verwaltung zu definieren und im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen
Aufgabengliederungsplans zu berücksichtigen. Vor der Umsetzung ist der Vorschlag dem HO, dem SVUK und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
- Bei allen zukünftigen Planungen der Verwaltung sowie dem Verwaltungshandeln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens ab 1.6.2020, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu berücksichtigen und auf zusätzliche
Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale hin zu prüfen.
- In Vorlagen für die StVV sind die Auswirkungen auf das Klima und auf das CO2Reduktionsziel der Stadt Frankfurt (Oder) mit darzustellen (einzufügen hinter dem Punkt „Auswirkungen auf die Umwelt“). Dabei ist dazulegen, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen hat. Maßnahmealternativen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im für Klimaschutz zuständigen Fachausschuss halbjährlich zum Stand der Umsetzung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen zu berichten.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Projekte zu entwickeln und ihre
Öffentlichkeitsarbeit für Bürger*innen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu intensivieren, um diese für mehr Klimaschutz im Alltag zu befähigen und zu motivieren.
Wenngleich es nachvollziehbar ist, dass es zu Verzögerungen aufgrund der CoronaKrise und durch den Tod des zuständigen Dezernenten kam, scheint die Mehrzahl der Punkte aktuell noch immer nicht umgesetzt. In der ersten Sitzung des SVUK nach der Corona-Pause berichtete der OB einmalig zur Umsetzung des Antrags.
Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:
- Wann und wie wird der Klimaschutz in der Fortschreibung des INSEK Berücksichtigung finden?
- Wann und wie wird der Klimaschutz in den im Beschluss unter Punkt 2
benannten Konzepten und städtischen Planungen einfließen?
- Wann wird die Funktion des Klimaschutzbeauftragen/Beauftragte geschaffen?
- Wie wird der Nachweis erbracht, dass Planungen der Verwaltung sowie Verwaltungshandeln seit dem 01.06.2020 die Auswirkungen auf Umwelt und Klima berücksichtigen?
- Wann werden die Vorlagen entsprechend Punkt 5 des Beschlusses angepasst und die Auswirkungen auf das Klima und das CO2-Reduktionsziel dargestellt?
- Wann erfolgt die nächste Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss?
- Welche Projekte zur Sensibilisierung der Bürger*innen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, für mehr Klimaschutz im Alltag sind aktuell geplant oder befinden sich in Umsetzung?
- In welcher Art und Weise wurde die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Beschlusses (Punkt 7) angepasst?
Anfrage: Qualifikation bei Baumpflegemaßnahmen
25. Juni 2020
Der Rückschnitt von Bäumen ist ein Thema, das viele Frankfurter Bürger*innen interessiert, regelmäßig erreichen und dazu Bürger*innenanfragen. Die Stadt erledigt einige Baumpflegemaßnahmen selbst bzw. schreibt Baumpflegemaßnahmen an städtischen Bäumen auch an externe Firmen aus. Dabei kommt es auf die Qualifikation des Personals an, um die Bäume sachgerecht zu schneiden und nicht zu beschädigen.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
- Wie wird bei Ausschreibungen bzw. Vergaben darauf geachtet, dass Firmen mit einer ausreichenden Expertise gewonnen werden können?
- Wird bei Ausschreibungen für die ausführenden Mitarbeiter*innen regelmäßig mindestens die Qualifikation European Treeworker (ETW) bzw. Fachagrarwirt*in Baumpflege und Baumsanierung (FAW) verlangt? Wenn nein, warum nicht bzw. ist dies geplant? Welche anderen Nachweise werden ggf. akzeptiert? Wie bewertet die Verwaltung die Qualität dieser Nachweise?
- Wird eine Mitgliedschaft der Firmen in Verbänden und Gütegemeinschaften wie bspw. der RAL Gütegemeinschaft Baumpflege und dem Baumpflegeverband als Qualitätskriterium herangezogen? Wenn nein, warum nicht bzw. ist dies geplant?
- Welche Qualifikationen müssen bei Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung vorliegen, die Baumpflegemaßnahmen vornehmen?
- Nutzt die Stadt Weiterbildungsformate für diese Mitarbeiter*innen (z.B. bei der LVGA Großbeeren)?
Anfrage: Böllerverbot
13. Februar 2020
In einigen deutschen Städten gibt es inzwischen ein Böllerverbot, teils auch schon seit mehreren Jahren. Insbesondere sind sie in dicht besiedelten Stadtgebieten oder im Umfeld historischer Gebäude erlassen worden. Bspw. hat die Stadt Hannover ausdrücklich positive Erfahrungen mit dem Böllerverbot gemacht. In Potsdam hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten das Böllern in ihren Parks und Gärten untersagt.
Umfragen zu Folge befürwortet eine Mehrheit der Bürger*innen in Deutschland eine solche Maßnahme. Feuerwerkskörper führen immer wieder zu teils schweren Verletzungen und Bränden, sie sorgen für eine regelmäßige drastische Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte und sind damit gesundheitsschädlich. Laut MOZ-Berichterstattung lag der Feinstaubwert am Neujahrstag 2020 mit 552 Mikrogramm/m³ zudem deutlich über den werten der letzten Jahre um 300 Mikrogramm/m³, auch wenn die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage im Jahr 2019 insgesamt eingehalten wurde.
Viele Bürger*innen klagen zudem über die Auswirkungen auf Haustiere und auch Wildtiere im Stadtgebiet sind betroffen.
Der Runde Tisch Klima in Frankfurt (Oder) hat zu Silvester ausdrücklich zu Spenden statt Böllern aufgerufen.
Im Vorfeld des Jahreswechsels hatte die Deutsche Umwelthilfe bei der Stadt Frankfurt (Oder) beantragt, ein Böllerverbot einzuführen. Die Verwaltung hatte dies abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass sie so etwas in einer Grenzstadt nicht für umsetzbar und zielführend halte.
Es steht außer Frage, dass durch ein Böllerverbot keineswegs in der gesamten Doppelstadt das Böllern verhindert werden könnte, gleichwohl würde aber auch ein örtlich begrenztes Böllerverbot das Böllern und damit auch die Feinstaubbelastung reduzieren. Die Kontrollen der Bundespolizei im Vorfeld des Jahreswechsels tragen zudem dazu bei, dass sich die Anzahl der in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörper verringert.
Ich frage daher die Verwaltung:
1.Plant die Stadtverwaltung Erfahrungen aus Städten auszuwerten, die ein Böllerverbot erlassen haben - insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit und der organisatorischen Umsetzung? Wenn nein, warum nicht?
2.Zieht die Stadtverwaltung ein Böllerverbot an Silvester 2020 in Erwägung? Wenn ja, welche Bereiche oder welche historischen Gebäude könnten aus Sicht der Stadtverwaltung dafür in Frage kommen? Wenn nein, warum nicht?
3.Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, wie beim Weihnachtsmarkt oder beim Stadtfest ein Feuerwerk oder alternativ eine Lichtshow zu organisieren, welche/s über Sponsoring finanziert werden könnte?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Antrag: Baumschutz und Baumfällungen in unserer Stadt
05. Dezember 2019
1. Die Stadtverordnetenversammlung bittet die Stadtverwaltung, einen Vorschlag zur Kommunikation von Baumfällungen und Baumschutzmaßnahmen zu erarbeiten und im SVUK vorzustellen.Dabei soll einbezogen werden, wie zu geplanten Baumfällungen mit längerem Vorlauf informiert werden kann, in Einzelfällen auch durch Informations-veranstaltungen für Anwohner*innen und Interessierte. Des weiteren wird empfohlen, wiederkehrende Fragen und Antworten (FAQ) zu Baumschutz und Baumfällungen auf der Webseite der Stadt zu veröffentlichen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtverwaltung, ergänzend zur Baumfälliste der Unteren Naturschutz-behörde, durch den Bauherren (jeweils zuständiges Amt) online frühzeitig darüber zu informieren, bei welchen städtischen Bauvorhaben wie viele Baumfällungen vorgesehen sind.
3. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Naturschutzbeirat, das Thema Baumschutz und Baumfällungen zu diskutieren und über die Ergebnisse sowie ggf. Handlungsempfehlungen im SVUK zu berichten.
Begründung:
Die Diskussionen um Baumfällungen in unserer Stadt zeigen, dass Bürger*innen großes Interesse daran haben, über Baumschutz und Baumfällungen frühzeitig informiert zu werden. Durch den Antrag unserer Fraktion von März 2018 auf Veröffentlichung der Baumfälliste auf der Stadtwesbseite wurde bereits mehr Transparenz als in anderen Kommunen geschaffen. Es zeigt sich aber, dass eine Information insbesondere bei städtischen Bauvorhaben früher gewünscht wird. Dem gestiegenen Informationsbedarf kann ggf. durch neue Formate nachgekommen werden, hierzu bitten wir die Stadtverwaltung um Erarbeitung eines geeigneten Vorschlags. Bei Gefahr im Verzug ist selbstverständlich, dass schnell gehandelt werden muss und eine Information mit Vorlauf nicht möglich sein wird. Im Januar 2020 wird sich der Naturschutzbeirat der Stadt konstituieren.
Er ist ein geeigentes Gremium, um das Thema breiter zu diskutieren und ggf. Empfehlungen zu entwickeln, wie der Baumschutz in unserer Stadt weiter verbessert und an sich wandelnde Bedingungen angepasst werden kann.
Antrag: Frankfurts Beitrag zum Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen verstärken
24. Oktober 2019
Die Stadtverordnetenversammlung würdigt die bisherigen Fortschritte für den städtischen Klimaschutz wie den Bau eines neuen Gasheizkraftwerkes, die Anschaffung neuer Straßenbahnen, energetische Sanierungen und das Frankfurter Klimaschutzkonzept. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise erkennt die Stadtverordnetenversammlung den Bedarf an, sich stärker für den städtischen Klimaschutz zu engagieren als bisher und ihm eine größere Priorität einzuräumen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ein, auch als Stadtgesellschaft einen Beitrag zu leisten, die negativen Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Sie schließt sich damit den Städten und Ländern an, die bereits den "Klimanotstand" ausgerufen haben.
Im Einzeln beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
1. Bei der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ist zu prüfen, Klimaschutz als neues zentrales Ziel aufzunehmen und somit in Zukunft als Querschnittsaufgabe bei allen Zielen und Vorhaben zu berücksichtigen.
2. Bei den städtischen Planungen im Bereich Verkehr (Mobilitätsplan, Elektromobilitätskonzept, Radverkehrskonzept, Fußgänger*innenstrategie) ist Klimaschutz so als zentrales Ziel zu verankern, dass möglichst vielen Bürger*innen der Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtert wird.
3. Im 1. Quartal 2020 ist ein Bericht zur Umsetzung des im selben Jahr auslaufenden städtischen Klimaschutzkonzeptes sowie der Entwurf einer Fortschreibung vorzulegen. Diese soll auch Maßnahmen zur Anpassung an die zu erwartenden klimatischen Bedingungen enthalten.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, so schnell wie möglich die Funktion einer oder eines städtischen Klimaschutzmanagers*in zu schaffen oder dies über Aufgabenzuordnungen in verschiedenen Bereichen umzusetzen. Die Aufgabe Klimaschutz und Ressourcenschonung ist innerhalb der Verwaltung zu definieren und im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Personalentwicklungskonzepts zu berücksichtigen.
5. Bei allen zukünftigen Planungen der Verwaltung sowie dem Verwaltungshandeln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens ab 1.4.2020, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu berücksichtigen und auf zusätzliche Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale hin zu prüfen. Für unvermeidliche zusätzliche Emissionen soll die Verwaltung Einsparungen an anderer Stelle vorschlagen.
6. In allen Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung sind die Auswirkungen auf das Klima und auf das CO2-Reduktionsziel der Stadt Frankfurt (Oder) mit darzustellen (einzufügen hinter dem Punkt "Auswirkungen auf die Umwelt"). Dabei ist darzulegen, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie das CO2-Reduktionsziel der Stadt Frankfurt (Oder) gemäß dem jeweils gültigen Klimaschutzkonzept hat und welche dies sind. Im Falle negativer Auswirkungen sind kompensatorische Einsparmaßnahmen vorzuschlagen. Maßnahmenalternativen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtverordneten im Januar 2020 einen Vorschlag zur Umsetzung von 5. und 6. zur Information vorzulegen.
8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in den städtischen Gesellschaften dafür einzusetzen, dass diese ebenfalls verstärkt Klimaschutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen.
9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Projekte zu entwickeln und ihre Öffentlichkeitsarbeit für Bürger*innen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu intensivieren, um diese zu mehr Klimaschutz im Alltag zu befähigen und zu motivieren.
10. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im für Klimaschutz zuständigen Fachausschuss halbjährlich zum Stand der Umsetzung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen zu berichten.
Begründung:
Der menschenverursachte Klimawandel ist eine der größten Bedrohungen des 21. Jahrhunderts. Da seit dem Beitritt Deutschlands zum Pariser Klimaschutzabkommen 2015 die CO2-Freisetzung in Deutschland weiter gestiegen ist, zeigen Erkenntnisse des IPPC, dass mit einem vollständigen Ausstieg aus der CO2-Wirtschafts 2050 das 1,5° Ziel nicht mehr zu erreichen ist. Diese Aufgabe ist mit Sicherheit die größte gesellschaftliche Herausforderung dieses Jahrhunderts. Sie kann nur gelingen, wenn ausnahmslos alle Mitglieder der Gesellschaft hier an einem Strang ziehen und ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch Frankfurt (Oder) - als kleiner Teil der Weltgemeinschaft ist mit dafür verantwortlich, mit seinen kommunalen Einflussmöglichkeiten zur Erreichung des 1,5 Grad- Ziel des Pariser Klimaabkommens beizutragen.
Gleichzeitig ist die Umgestaltung der Wirtschaft hin zur CO2-Freiheit eine riesige Entwicklungschance. Frankfurt war einmal auf dem Wege zur Solarstadt. Die Energiewende erfordert zum Beispiel ca. eine Verzehnfachung des solaren Zubaus. Es ist überaus wichtig, die sich ergebenden Wachstumschancen jetzt nicht zu verpassen.
Dürresommer, Waldbrände, Überschwemmungen und andere Extremwetterereignisse häufen sich und werden weiter zunehmen. Sie werden auch in Frankfurt (Oder) steigende Schäden verursachen. Sie führen uns in bzw. in unmittelbarer Nähe unserer Stadt vor Augen, welche Auswirkungen der Klimawandel bereits hat. Auch Frankfurt sollte sich daher den zahlreichen Städten anschließen, die bereits den Klimanotstand ausgerufen und mit konkreten kommunalen Maßnahmen untersetzt haben.
Anfrage: Strandzugang zum Helenesee während des Helene Beach Festivals
15. August 2019
Das Helene-Beach-Festival hat sich in Frankfurt (Oder) als fester Punkt des jährlichen Veranstaltungskalenders etabliert. Es verzeichnet mehr und mehr Besucher*innen - aus unserer Stadt und auch weit darüber hinaus. Damit leistet es einen wertvollen Beitrag für Stadtmarketing und Tourismus, bereichert das Freizeitangebot und wirkt sich bspw. positiv auf den Einzelhandel aus.
Auf der anderen Seite können Tages-Besucher*innen während des Festivals und dessen Auf- und Abbauphase keinen Strandzugang zum Helenensee nutzen.
In diesem Jahr war der See fürTagesgäste vom 23.-31.7. gesperrt. Diese Zeit fiel in den Hochsommer und die Schulferien, also eine klassische Zeit, in der viele Frankfurter*innen den See nutzen möchten.
Der Helenesee gehört zu einem Großteil zum Stadtgebiet Frankfurts und wird von der Stadt an den Betreiber, die Helenesee-AG, verpachtet. Er ist einer der wenigen Badeseen in unmittelbarer Nähe der Stadt, daher fällt die Sperrung des Strandes in der Hauptbadesaison beonders ins Gewicht.
Für die weitere Akzeptanz des Festivals in der Bevölkerung wäre eine (eingeschränkte) Bademöglichkeit auch während des Festivals sicherlich von Vorteil.
Dazu frage ich den Oberbürgermeister:
Sieht der Oberbürgermeister die Möglichkeit durch Gespräche mit dem Veranstalter des Festivals bzw. dem Betreiber des Sees ggf. auch durch Anpassung des Pachtvertrags einen Strandzugang während der Festivalzeit zumindest an einem der Strände zu ermöglichen? Hier bietet sich möglicherweise die Nutzung des Weststrandes an, der ohnehin einen separaten Zugang hat.
Anfrage: Förderung aus der Klimaschutzrichtlinie für städt. Unternehmen
14. Februar 2019
Die neue "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld" des Bundesumweltministeriums (BMU) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Neu ist u.a., dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind. Es kann bspw. Ein Energie- und Umweltmanagement und ein Klimaschutzkonzept sowie eine Personalstelle zur Umsetzung beantragt werden. Auch investive Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen kommunalen Aufgabenfeldern sind möglich.
Daher frage ich:
1. Plant der Oberbürgermeister als Gesellschafter der städtischen Unternehmen (insb. sind hier wohl Wowi, FDH, FWA und Pflege gGmbH relevant) eine Antragstellung anzustoßen? Bitte begründen.
2. Wenn ja, in welchen Unternehmen scheint dies sinnvoll?
3. Ist geplant Fördermittel für Projekte innerhalb der Stadtverwaltung zu beantragen?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.